Frankenwaldbrücke, Neubau eines Besucherparkplatzes mit Wege- und Landschaftsbau , Teil I: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 4 Verkehrsanlagen nach § 47, HOAI 2021, LPH 1-9 Teil II: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 2 Freianlagen nach § 39, HOAI 2021, LPH 1-9

Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau eines Besucherparkplatzes für die zukünftigen Besucher der zwei geplanten Fußgängerhängebrücken im Lohbach- und Höllental, im Bereich Lichtenberg in Oberfranken. Es handelt sich hierbei um 400 neue Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile. Diese sollen zwischen der …

CPV: 71200000 Servicios de arquitectura y servicios conexos, 71400000 Servicios de planificación urbana y de arquitectura paisajística, 71322500 Servicios de diseño técnico de instalaciones de tráfico
Lugar de ejecución:
Frankenwaldbrücke, Neubau eines Besucherparkplatzes mit Wege- und Landschaftsbau , Teil I: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 4 Verkehrsanlagen nach § 47, HOAI 2021, LPH 1-9 Teil II: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 2 Freianlagen nach § 39, HOAI 2021, LPH 1-9
Organismo adjudicador:
Landkreis Hof
Número de premio:
01_01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Hof
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Frankenwaldbrücke, Neubau eines Besucherparkplatzes mit Wege- und Landschaftsbau , Teil I: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 4 Verkehrsanlagen nach § 47, HOAI 2021, LPH 1-9 Teil II: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 2 Freianlagen nach § 39, HOAI 2021, LPH 1-9
Beschreibung : Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau eines Besucherparkplatzes für die zukünftigen Besucher der zwei geplanten Fußgängerhängebrücken im Lohbach- und Höllental, im Bereich Lichtenberg in Oberfranken. Es handelt sich hierbei um 400 neue Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile. Diese sollen zwischen der Seestraße und der Staatsstraße 2195 auf ca. 25.000 m² erbaut werden. Die Stellplätze sollen mittels Rasenfugensteinen, teilweise versickerungsfähig ausgeführt werden. Die Fahrgassen sollen asphaltiert werden. Des Weiteren sollen eine Busbucht an der Seestraße und ein Kreisverkehr zur Regelung der Zu- und Ausfahrten, erbaut werden. Außerdem soll durch Wegebau die Anbindung an den bestehenden Schotterstellplatz neben dem Frankenwaldsee und die Zuwegung zum neuen Besucherzentrum und den Brücken sichergestellt werden. Der Rundweg beträgt ca. 4,7 km. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen: Teil I: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 4 Verkehrsanlagen nach § 47, HOAI 2021, LPH 1-9 und Teil II: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 2 Freianlagen nach § 39, HOAI 2021, LPH 1-9
Kennung des Verfahrens : c866dc06-2489-4a52-b956-c5ad787104a8
Interne Kennung : 01_01
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hof
Postleitzahl : 90532
Land, Gliederung (NUTS) : Hof, Kreisfreie Stadt ( DE244 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : #Besonders auch geeignet für:startup#

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Betrugsbekämpfung : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Entrichtung von Steuern : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Zahlungsunfähigkeit : Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Frankenwaldbrücke, Neubau eines Besucherparkplatzes mit Wege- und Landschaftsbau, Teil I: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 4 Verkehrsanlagen nach § 47, HOAI 2021, LPH 1-9 und Teil II: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 2 Freianlagen nach § 39, HOAI 2021, LPH 1-9
Beschreibung : Der Landkreis Hof beabsichtigt den Neubau eines Besucherparkplatzes für die zukünftigen Besucher der zwei geplanten Fußgängerhängebrücken im Lohbach- und Höllental, im Bereich Lichtenberg in Oberfranken. Es handelt sich hierbei um 400 neue Stellplätze für Pkws, 15 neue Stellplätze für Reisebusse und 5 neue Stellplätze für Wohnmobile. Diese sollen zwischen der Seestraße und der Staatsstraße 2195 auf ca. 25.000 m² erbaut werden. Die Stellplätze sollen mittels Rasenfugensteinen, teilweise versickerungsfähig ausgeführt werden. Die Fahrgassen sollen asphaltiert werden. Des Weiteren sollen eine Busbucht an der Seestraße und ein Kreisverkehr zur Regelung der Zu- und Ausfahrten, erbaut werden. Außerdem soll durch Wegebau die Anbindung an den bestehenden Schotterstellplatz neben dem Frankenwaldsee und die Zuwegung zum neuen Besucherzentrum und den Brücken sichergestellt werden. Der Rundweg beträgt ca. 4,7 km. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Arbeitsaufnahme soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen: Teil I: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 4 Verkehrsanlagen nach § 47, HOAI 2021, LPH 1-9 und Teil II: Objektplanung gemäß Teil 3, Abschn. 2 Freianlagen nach § 39, HOAI 2021, LPH 1-9
Interne Kennung : 01_01

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hof
Postleitzahl : 95032
Land, Gliederung (NUTS) : Hof, Kreisfreie Stadt ( DE244 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2031

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter den Ziffern I.6 ff und II.6 ff zu entnehmen. Der Nachweis der erlaubten Berufszulassung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Kopie Kammereintragung oder Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung, z.B. Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter den Ziffern I.7 ff und II.7 ff zu entnehmen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre und für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Leistungsbild der zu vergebenden Leistung. Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei Verkehrsplanung über 1.500.000,00 EUR für Personenschäden und 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden sowie 1.500.000,00 EUR für Personenschäden und 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden bei Freianlagenplanung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. 2-facher Schaden jährlich abgesichert. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Gefordert werden Nachweise u. Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter den Ziffern I.8 ff u. II.8 ff zu entnehmen. (Hier exempl. für Teil I angegeben, für den weiteren Teil II siehe Bewerbungsbogen) Eigenerklärungen werden gefordert für: A) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Ingenieure (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) B) Hier exempl. für Teil I angegeben, für den weiteren Teil II siehe Bewerbungsbogen Anzahl der Mitarbeiter: ab 2 MA: 3 P ab 4 MA: 5 P ab 6 MA: 7 P ab 8 MA: 10 P C) Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms mit Angaben zur Funktion, einschl. Berufserfahrung u. Ausbildungsstand der Mitarbeiter des Büros, max.: je 5 Punkte D) Referenzen (dabei ist das vom Auslober zur Verfügung gestellte Formblatt "Anlage Referenzformblatt" zwingend zu verwenden) Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind zur Erlangung der Höchstpunktzahl 4 mit der Leistung vgl. Referenzen, sowie zusätzlich 2 besonders vergleichbare Referenzen vorzulegen. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mind. 4 vom Bewerber erbrachte LPH im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden E) Referenzen gemäß Anlage Referenzliste (dabei ist das vom Auslober zur Verfügung gestellte Formblatt "Anlage Referenzformblatt" zwingend zu verwenden) Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte LPH im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden. Bei mindestens zwei dieser Referenzen müssen die LPH 3 bis 8 erbracht worden sein. Alternativ bei mindestens zwei Referenzen die LPH 3 bis 5 und bei zwei weiteren Referenzen die LPH 6 bis 8 (Ausschlusskriterium). Teil I - Verkehrsanlagen Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen für planerisch gestaltete Freiflächen u. Frei- bzw. Verkehrsräume, mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher mit einer Bausumme (Kostengruppe 500) von mind. 0,5 Mio. € (brutto), bei denen durch den Bewerber mindestens die LPH 3-8 erbracht wurden, entsprechen Teil II - Freianlagen Vergleichbar sind grds. nur umfassende Leistungen der Objektplanung Freianlagen für planerisch gestaltete Freiflächen und Frei- bzw. Verkehrsräume, mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher mit einer Bausumme (Kostengruppe 500) von mind. 0,5 Mio. € (brutto), bei denen durch den Bewerber mindestens die LPH 3-8 erbracht wurden, entsprechen. Referenzen mit folgenden Angaben: - Objektbeschreibung - Gesamtkosten u. Kenndaten - Kostenentwicklung u. Gründe für Abweichungen - Terminentwicklung u. Gründe für Abweichungen - Vertragsverhältnis - Leistungsphasen u. Leistungszeitraum - Honorarangaben - Daten zum Auftraggeber keine Referenzen: Ausschlusskriterium 1 Ref. 3 P 2 Ref. 6 P 3 Ref. 9 P 4 Ref. 12 P Nachweis der Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern (max. 4 P, d. h. max. 1 Punkt je eingereichter Referenz) Nachweis der Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Termineinhaltung in den Referenzformblättern (max. 4 P., d. h. max. 1 Punkt je eingereichter Referenz) F) Nachweis von 2 besonders vergleichbaren Projekte. Hierfür ist ebenfalls zwingend das zur Verfügung gestellte Referenzformblatt zu verwenden. Eine Darstellung (max. 6 Blätter DIN A4), anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird, kann beigelegt werden. Teil I 2 besondere Referenzen zu I 8.3.2 -Planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume mit entsprechend gestalteten Anlagen im ländlichen Bereich mit Anpassungsmaßnahmen von Verkehrsanlagen, wie z.B. Platzgestaltung, Straßengestaltung, Straßenanpassung o.ä (max. 5 P): Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens 3 P Nachweis der Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Terminentwicklung in den Referenzformblättern 1 P Nachweis der Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern 1 P -Planerisch gestaltete Verkehrsanlagen, insbesondere Kreisverkehre mit Anbindungen an Parkflächen und / oder Haltebuchten für Busse mit Integration von Fuß- und Radverkehren (max. 5 P): Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens 3 P Nachweis der Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Terminentwicklung in den Referenzformblättern 1 P Nachweis der Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern 1 P Teil II 2 besondere Referenzen zu II.8.3.2 -Planung von Freianlagen in Verbindung mit öffentlich zugänglichen Plätzen und Infrastruktureinrichtungen oder vergleichbare Maßnahmen (max. 5 P): Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens: 3 P Nachweis der Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Terminentwicklung in den Referenzformblättern: 1 P Nachweis der Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern: 1 P -Planung von Freianlagen insbesondere von Wegen und Bereichen mit Aufenthaltsqualität im naturbelassenen Umfeld, oder vergleichbaren Maßnahmen (max. 5 P): Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens: 3 P Nachweis der Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Terminentwicklung in den Referenzformblättern: 1 P Nachweis der Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern: 1 P
Anwendung dieses Kriteriums : Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Der Preis ist nicht das einzige Kriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2503a8-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 05/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 300 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Ja
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Hof -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Landkreis Hof -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landkreis Hof -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Hof
Registrierungsnummer : DE154589789
Postanschrift : Schaumbergstr. 14
Stadt : Hof
Postleitzahl : 95032
Land, Gliederung (NUTS) : Hof, Kreisfreie Stadt ( DE244 )
Land : Deutschland
Telefon : 0049928157371
Fax : 0049928157365
Internetadresse : www.landkreis-hof.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer : 09-0358002-61
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91511
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Landkreis ( DE256 )
Land : Deutschland
Telefon : 0049981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3245ee41-b1fc-42ed-b974-431223ea8d19 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 01/04/2025 16:11 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00214813-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 66/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/04/2025