Sonstige Begründung
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Bislang ist nur die Entscheidung über die Vergabe der Fortführung der Projektsteuerung erfolgt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Hiermit wird die Absicht bekundet, den Vertrag mit dem bisherigen Projektsteuerer, GESELLSCHAFT FÜR BAUMANAGEMENT UND -STEUERUNG MBH, Lindwurmstraße 64, 80337 München abzuschließen. Begründung nach Art. 32 Abs. 2 b RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV), warum für diesen Auftrag aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist: Die Gemeinde Aschheim im Landkreis München plant den Teilersatzneubau des Rathauses sowie den Umbau des Bestandsgebäudes des Rathauses mit angegliederter Tiefgarage. Hierzu wurden VgV-Vergabeverfahren für die Objektplanung Gebäude und die Fachingenieurleistungen durchgeführt und beauftragt. Inzwischen ist die LPH 3 abgeschlossen, die LPH 4 beauftragt und die Eingabeplanung an das LRA München überstellt worden. Das bestehende Rathaus mit seinem nördlichen Flügel sowie der Bestandstiefgarage bleibt nach vollständiger Entkernung und Rückführung auf den Rohbauzustand erhalten. Das bestehende Glastreppenhaus und Teile des UG sind im Zuge des Beginns der Rohbauarbeiten sukzessive und kleinteilig noch abzubrechen, um einen technisch einwandfreien Gebäudeanschluss herzustellen. Ein Neubau im Süden mit einer verbindenden Glasfuge als Haupteingang vervollständigt das Rathaus-Ensemble. Die Einbindung und Anbindung des Neubaus an den zu erhaltenden Bestand vom UG bis DG muss behutsam erfolgen und erfordert ein hohes Maß an Erfahrung im Sanierungsbereich und eine intensive Betreuung. Die bestehende TG muss vorab einer Chloridsanierung unterzogen werden. Im Zuge der darauffolgenden Ausschreibung Baumeisterarbeiten im Herbst 2024 ist der Teilabbruch des bestehenden Glastreppenhauses mit Bestandsaufzug, des Bestandsdaches und die vollständige Entkernung des Bestandsbaus an der Nordostseite enthalten. Parallel zu dieser Ausführung erfolgen die Erdarbeiten und nahtlos der Neubau des Untergeschosses bzw. der angrenzenden Tiefgarage, die mit der Bestandstiefgarage verbunden werden muss. Diese zeitlich kritische Abfolge setzt eine sehr intensive, anspruchsvolle Steuerung, Koordination und Abstimmung aller Beteiligten voraus und obliegt federführend der Projektsteuerung. Die sich hier über mehrere Gewerke und Planungsdisziplinen erstreckenden technischen Zusammenhänge wurden bisher von der Projektsteuerung in vielen, intensiven Baustellenbegehungen erfasst. Eine planliche, fachübergreifende Dokumentation der Zusammenhänge ist nicht befriedigend möglich und liegt nicht vor. Das Gelingen dieser Maßnahmen ist Voraussetzung für die Baustelleneinrichtung weiterer Gewerke auf der Rohbetondecke des UG-Neubaus mit Tiefgaragenerweiterung, da auf dem Grundstück sehr beengte Platzverhältnisse herrschen. Das neu zu errichtende UG muss die bestehende Tiefgarage integrieren und wird aufgrund der geplanten Nutzung in verschiedenen Qualitäten ausgeführt. Das zu integrierende Bestandsgebäude wurde im Jahr 1999 errichtet und umfasst nach Abbruch von Gebäudeteilen noch 540 m² Nutzfläche (NUF 1-7). Erforderlich ist nun die Beauftragung der Leistungen der Restleistungen Projektstufe 3, d.h. LPH 6 für alle Gewerke ausser Baumeister sowie die Beauftragung der Projektstufen 4-5 bei Berücksichtigung aller Baugewerke. Es sind die wichtigsten Grundleistungen aller Handlungsbereiche erforderlich, um eine ausgereifte und tragfähige Planung und Ausführung zu erreichen, die die Ziele des Bauherrn erfüllt. Nur der bisherige Projektsteuerer verfügt über die Befähigung in Gestalt der projektspezifischen Erfahrungen und Detailkenntnisse, um den Auftrag bedarfsgerecht auszuführen. In Anbetracht dessen, dass bereits im Frühjahr 2025 der Baubeginn stattfinden muss, ist es ausgeschlossen, dass sich ein anderer Projektsteuerer die im Rahmen des Vorauftrags erworbenen und zur bedarfsgerechten Durchführung des Auftrags erforderlichen Kenntnisse rechtzeitig aneignet. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen dabei nicht nur die dargestellten planerischen, baulichen und bauorganisatorischen Besonderheiten und Schwierigkeiten des Projekts. Es sind insbesondere Kenntnisse im Hinblick auf die Verwaltungsstruktur und -abläufe und die politischen Konstellationen in der Gemeinde, der sensiblen nachbarlichen Umstände und der behördlichen Genehmigungssituation erforderlich, die sich der bisherige Projektsteuerer während des bisherigen mehrjährigen Projektverlaufs angeeignet hat. Der bisherige Auftragnehmer hat es zudem geschafft, zu den maßgeblichen Personen bei den Stakeholdern und Genehmigungsbehörden persönliche Kommunikationskanäle zu eröffnen, zu pflegen und Vertrauen aufzubauen. Diese gewonnene persönliche Kompetenz ist für das Gelingen des Projektes unerlässlich und hängt denknotwendig an den für das Projekt zuständigen Mitarbeitern des bisherigen Auftragnehmers. Es ist ausgeschlossen, dass ein anderer Auftragnehmer in der Kürze der Zeit diese Kommunikationskanäle und das Vertrauen aufbaut und die Kenntnisse, die sich der bisherige Auftraggeber im Rahmen der vierjährigen Projektdauer angeeignet hat, aufholt. Die Aufgabe fordert insgesamt überdurchschnittliches Engagement verbunden mit einem hohen zeitlichen Aufwand in der Vorbereitung von Informationen, der Erläuterung der Vorgehensschritte und der Vermittlung/Überzeugung von Vorgehensweisen gegenüber den am Projekt Beteiligten. Zudem besteht die Verpflichtung zum persönlichen Reporting an die politischen Gremien und Beteiligten der Gemeinde (ohne Wissensverluste bei der Weitergabe von sensiblen Informationen), besondere Kenntnis der Verwaltungsstruktur der Gemeinde Aschheim zur reibungslosen Ergänzung der dort durchzuführenden Tätigkeiten am Projekt; Kenntnisse in der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aschheim; umfängliche Erfahrung in der Zuarbeit, sowie der Leistungserbringung Projektsteuerung für die die Bauabteilung der Gemeinde Aschheim und besondere unmissverständliche und erklärende Erläuterungen an Fachfremde.