Finanzsoftware

Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb einer doppischen Finanzsoftware, Bauhof- und Liegenschaftsmanagement Lösung. Die Parteien haben am 28. 10.2020 eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb der Standardsoftware Infoma newsystem für eine Finanzsoftware geschlossen, die zunächst um die Bauhof- (s. ABl. 2022/S 087-236325) und nachfolgend um die Liegenschaftsmanagement-Lösung …

CPV: 48100000 Paquetes de software específico de un sector económico
Lugar de ejecución:
Finanzsoftware
Organismo adjudicador:
KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
Número de premio:
KISA-110-2651

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Finanzsoftware
Beschreibung : Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb einer doppischen Finanzsoftware, Bauhof- und Liegenschaftsmanagement Lösung.
Kennung des Verfahrens : 7c27fa03-2cd9-4b6d-a57d-78322760a631
Vorherige Bekanntmachung : 521570-2020
Interne Kennung : KISA-110-2651
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Es wurden Vertragsverhandlungen geführt, aufgrund der Änderung der Bedingungen durch den Vorlieferanten.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Leipzig
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 4 000 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6E56QX Auftragsbekanntmachung über das System "Finanz- und Geschäftsbuchhaltung" 2019-OJS145-356496-de Bekanntmachung des vergebenen Auftrags 2020-OJS213-521570-de 1. Änderung Bauhof 2022-OJS087-236325-de 2. Änderung Liegenschaftsmanagement 2022-OJS243-699542-de
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Finanzsoftware
Beschreibung : Die Parteien haben am 28. 10.2020 eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung, Pflege und Betrieb der Standardsoftware Infoma newsystem für eine Finanzsoftware geschlossen, die zunächst um die Bauhof- (s. ABl. 2022/S 087-236325) und nachfolgend um die Liegenschaftsmanagement-Lösung (S. ABl. 2022/S 243-699542) erweitert wurde. Im Rahmen vorgenannter Vertragsänderungen ist der Höchstwert der Rahmenvereinbarung sukzessive auf 3 Mio. und später auf 4 Mio. Euro erhöht worden. Aufgrund vertraglicher Vorgaben des Vorlieferanten sowie geänderter Marktgegebenheiten werden im Wesentlichen die folgenden weiteren Änderungen / Anpassungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen: - Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet zum 31.12.2027. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn bis zum 30.09.2027 so vereinbart. - Einzelabrufe können ab 01.04.2025 nicht mehr auf Dauer sondern als Mietmodell auf Basis des EVB-IT Überlassungsvertrages Typ B - die Cloud-Lösung Infoma Online wird ebenfalls von der Rahmenvereinbarung umfasst und die Nutzung erfolgt gem. EVB-IT Cloud-Vertrag. - Aufgrund der geänderten Lizenzbedingungen wird die Vergütung angepasst.
Interne Kennung : KISA-110-2651

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Leipzig
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 36 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 12
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Rahmenvereinbarung kann einvernehmlich um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn bis zum 30.09.2027 so vereinbart

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 521570-2020

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die Qualität der Leistung ist ausschlaggebend.
Rangfolge : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Es handelt sich um die Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB einer bestehenden Rahmenvereinbarung, die vor eForms geschlossen wurde. Selbst wenn die Änderung jedoch als wesentliche Änderung gewertet wird, kann die Leistung nur von einem Unternehmen nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgVerbracht werden, da es sonst keine vernünftige Alternative gibt.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren ist beendet. § 135 GWB bestimmt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
Beschaffungsdienstleister : Rechtsanwältin Iris Argyriadou
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren : 4 000 000 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 4 000 000 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Die bestehende Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, die nach Durchführung eines europaweiten Verfahrens erfolgte, ist noch nicht beendet. Die Rahmenvereinbarung läuft noch bis zum 31.12.2025 (s. ABl. 202/S-213-521570) und hatte einen Höchstwert von 2,75 Mio. Euro, die noch nicht erschöpft sind. Der Auftraggeber erweitert den Umfang und die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Es liegen technische und wirtschaftliche Gründe für die Unzumutbarkeit der Änderung des Auftragnehmers vor: - Es existiert eine bereits geschaffene, mehrjährig erprobte und bewährte Systemarchitektur, in die die Software integriert wird und, anders als Konkurrenzprodukte, zudem über Funktionalitäten verfügt, die der Auftraggeber als wesentlich erachtet, - Die Anbindung und Betreuung eines neuen/weiteren Systems für die Finanz- und Geschäftsbuchhaltung würde erhebliche technische und organisatorische Probleme hervorrufen, welche die Funktion der bereits im Einsatz befindlichen zwei unterschiedlichen Systeme gefährden würde. - eine anderweitige Beschaffung hätte einen unzumutbar hohen Schulungs- und Administrationsaufwand für das Personal, das die unterschiedlichen Systeme betreut. Dieser Umstand wäre nur mit massiven Neuinvestitionen in die Infrastruktur zu bewerkstelligen. Den Wert der Änderung in Bezug auf die ursprüngliche Beschaffung schätzt der Auftraggeber auf 1,25 Mio. Euro, so dass eine erneute Erhöhung des Höchstwerts über die bereits erreichten 4 Mio. hinaus nicht erforderlich ist.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 4 000 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 4 000 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Axians Infoma GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 110-2651.2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 110-2651.2
Titel : Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag
Datum der Auswahl des Gewinners : 28/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 30/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
Registrierungsnummer : DE233504793
Postanschrift : Eilenburger Straße 1a
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04317
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 35186652-120
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Rechtsanwältin Iris Argyriadou
Registrierungsnummer : DE271211508
Postanschrift : Rathausstr. 13
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20095
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 40373747-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Axians Infoma GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE147031815
Stadt : Ulm
Postleitzahl : 89081
Land, Gliederung (NUTS) : Ulm, Stadtkreis ( DE144 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 731 1551-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 494149df-e895-400c-adb8-8d07a86a9eb5 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/12/2024 16:36 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00776681-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 246/2024
Datum der Veröffentlichung : 18/12/2024