Fahrzeugserviceleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30023338

Beschaffung eines Fahrzeugservicedienstleisters zur Reinigung der Fahrzeuge bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten umfassen das Betanken und Reinigen der Fahrzeugflotte sowie regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten, die nach spezifischen Vorgaben und Zeitplänen ausgeführt werden müssen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen zuverlässigen Partner zu finden, der die hohen Qualitätsstandards …

CPV: 63712600 Servicios de repostaje de vehículos, 90917000 Servicios de limpieza de medios de transporte
Lugar de ejecución:
Fahrzeugserviceleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30023338
Organismo adjudicador:
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Número de premio:
X-SWMAG-2024-0085

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Fahrzeugserviceleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30023338
Beschreibung : Beschaffung eines Fahrzeugservicedienstleisters zur Reinigung der Fahrzeuge bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten umfassen das Betanken und Reinigen der Fahrzeugflotte sowie regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten, die nach spezifischen Vorgaben und Zeitplänen ausgeführt werden müssen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen zuverlässigen Partner zu finden, der die hohen Qualitätsstandards und die kontinuierliche Betriebsbereitschaft der Mainzer Mobilität sicherstellt.
Kennung des Verfahrens : 7f913035-ecfc-43b1-8510-017d97e764d6
Interne Kennung : X-SWMAG-2024-0085
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. HINWEIS: Die für die Erstellung des Angebotes gewährte Frist beträgt 30 Tage. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter 2.6 Verfahrensfristen der Bewerbungsbedingungen zu. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der Vergabeunterlagen und der Angebote geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen Last Call Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des Last Call Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des ersten Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des ersten Angebotes dringend geraten. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe der Last Call Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Die Last Call Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 2. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bewerber/Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ § 25 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen: - Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe - Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: - Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. - Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https:// www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfezurevergabe/ bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Konkurs : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Korruption : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vergleichsverfahren : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Betrugsbekämpfung : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlungsunfähigkeit : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von Steuern : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Fahrzeugserviceleistungen bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH - 30023338
Beschreibung : Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Beschaffung eines Fahrzeugservicedienstleisters zur Reinigung der Fahrzeuge bei der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten umfassen das Betanken und Reinigen der Fahrzeugflotte sowie regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten, die nach spezifischen Vorgaben und Zeitplänen ausgeführt werden müssen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen zuverlässigen Partner zu finden, der die hohen Qualitätsstandards und die kontinuierliche Betriebsbereitschaft der Mainzer Mobilität sicherstellt. Die Hauptziele sind: • Sicherstellung der Betriebskontinuität: Fahrzeuge müssen stets einsatzbereit und betriebsfähig sein, um den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten. • Hohe Servicequalität: Alle Servicetätigkeiten müssen mit größter Sorgfalt und Präzision ausgeführt werden, um die Sicherheit und Zufriedenheit der Fahrgäste zu garantieren. • Effizienz und Pünktlichkeit: Die Arbeiten müssen nach festgelegten Zeitplänen erfolgen, um Verzögerungen im Betrieb zu vermeiden. • Sauberkeit und Hygiene: Regelmäßige und gründliche Reinigung der Fahrzeuge trägt zu einem angenehmen Fahrgastumfeld bei und unterstützt das positive Image des Verkehrsbetriebs. Durch die Erfüllung dieser Ziele trägt der Servicedienstleister wesentlich zur Qualität und Verlässlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei. Alle Fahrzeuge, die zum Linieneinsatz gelangen, müssen in einem optimalen Fahrfertigen- und Reinigungszustand sein. Die Mainzer Mobilität verwaltet zum aktuellen Zeitpunkt 160 Busse und 41 Straßenbahnen. Der Betriebshof erstreckt sich über einen Bus- und einen Straßenbahnteil, der durch eine öffentliche Straße unterbrochen ist. Die Fahrzeuge müssen teilweise zwischen den beiden Bereichen, über die öffentliche Straße, rangiert werden. Dem Servicedienstleister werden folgende Räumlichkeiten auf Mainzer Betriebsgelände zur Verfügung gestellt: • Raum 715 (Büro) • Raum KOM-Lager 1 • Raum KOM-Lager 2 • Raum Strab-Lager 1 Verfügbarkeit und Flexibilität: Sicherstellung der Verfügbarkeit von Personal und Ressourcen, um die Dienstleistungen auch kurzfristig und flexibel erbringen zu können. Mo-Fr sind insgesamt mindestens 12 Mitarbeiter in folgenden Zeiten zur Verfügung zu stellen • 1P mit Qualifikationsstufe 1 ab 8 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 10 Uhr, • 2P mit Qualifikationsstufe 4 ab 13 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 2 ab 15 Uhr-22:30 Uhr, • 4P mit Qualifikationsstufe 4 ab 18:30 Uhr, 2P mit Qualifikationsstufe 2 ab 18:30 Uhr, 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 21 Uhr Gesamtmitarbeiter Mo-Fr sind mindestens 12 Personen. An Sa/ So und Feiertagen sind insgesamt mindestens 9 Mitarbeiter in folgenden Zeiten zur Verfügung zu stellen • 2P mit Qualifikationsstufe 2 ab 9 Uhr • 1P mit Qualifikationsstufe 3 ab 13 Uhr, 5P mit Qualifikationsstufe 4 ab 18 Uhr • 1P mit Qualifikationsstufe 2 ab 20 Uhr Gesamtmitarbeiter Sa-So sind mindestens 9 Personen. Hierbei handelt es sich um ein vorgeschlagenes Konzept. Je Schicht müssen mindestens fünf Personen mit einem gültigen Bus-Führerschein verfügbar sein. In den Anlagen "B3_Einrückliste_MoFr_Stand_25102024" und "B4_Einrückliste_Sa_Stand_25102024" sind die jeweiligen einrückenden Fahrzeuge und ihre Zeiten dargestellt. In der Anlage "B5_Jahresübersicht Service 2023" sind die Tätigkeiten des Betriebsjahres 2023 dargestellt. Anhand dieser Listen kann ein beispielhafter Betriebstag entworfen werden. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft lädt interessierte Lieferanten ein, einen Teilnahmeantrag/Angebote für die Leistungen eines Fahrzeugservicedienstleisters gemäß den festgelegten Anforderungen einzureichen. Der Auswahlprozess erfolgt nach transparenten Kriterien, um die bestmögliche Lösung für die Mainzer Verkehrsgesellschaft sicherzustellen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63712600 Betankung von Fahrzeugen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : (1) Dieser Werkvertrag tritt mit Zuschlagserteilung durch die Auftraggeberin in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Monate und beginnt am 01.07.2025. (2) Die Auftraggeberin kann den Werkvertrag vor Ablauf des Zeitraums nach Absatz 1 durch Erklärung in Textform um weitere 2x 12 Monate verlängern. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Eine Kündigung bedarf zumindest der Textform. Eine außerordentliche Kündigung ist mit Gründen zu versehen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A4) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage A4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls Anlage A4, hier A4.6), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung in dem geforderten Umfang nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: • 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden • 5.000.000,00 € für Personenschäden
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: 1. Referenzen: Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte betreffen und ausschließlich Verkehrsbetriebe umfassen, die Busse und Straßenbahnen betreuen und/oder betreut haben. Die Referenzen müssen die folgenden Informationen enthalten: • Bezeichnung der Referenz/ Dienstleistungsbezeichnung • Verkehrsbetrieb: Name und Standort des betroffenen Verkehrsbetriebs. • Ansprechpartner beim Auftraggeber des referenzierten Projekts: Angabe eines Ansprechpartners beim jeweiligen Referenzgebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. • Ausgeführte Leistungen: Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit Bus und Straßenbahn. • Projektspezifische Parameter: Genaue Angaben zum Umfang der durchgeführten Leistungen (z.B. Anzahl der Fahrzeuge, Streckenlängen, Fahrgastzahlen, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Projekt, Erläuterung Auftragsinhalte etc.). • Dienstleistungsvolumen pro Jahr (€) - (netto) / eigener Leistungsanteil (€) - (netto) • Umsetzungszeitraum: Der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde (inkl. Start- und Enddatum der Projektumsetzung). • Erfolgreiche Umsetzung: Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der Leistungen, z.B. durch eine positive Bewertung des Auftraggebers oder eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Anforderungen. Die Referenzen müssen sich auf die Betreuung, Fahrzeugserviceleistungen (z.B. Fahrzeugbetankung, Plakatierung, Fahrzeug Be- und Entflaggung oder Unfallschäden aufnehmen) und Fahrzeuginnenreinigung von Bussen, Straßenbahnen sowie PKW´s und LKW´s beziehen. Anbieter, welche keine Erfahrung in diesem Bereich aufweisen und ausschließlich in der Gebäudereinigung beschäftigt ist, dürfen nicht als Referenz aufgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Referenzen mindestens eine ähnliche Größe und Komplexität wie die ausgeschriebene Leistung aufweisen Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt die Auftraggeberin fest, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen. 2. Zertifizierung: Folgende Zertifizierung muss vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit: • Nachweis (Anlage A4, Abschnitt A4.12) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 (oder gleichwertig).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 28/01/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 21/01/2025 12:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung : Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : DE211221338
Postanschrift : Mozartstraße 8
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131126235
Fax : +49 6131126023
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : DE355604198
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131-16-2234
Fax : +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c86534f2-99ab-4cc8-b109-5720cc98da99 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/12/2024 08:58 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00787575-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 249/2024
Datum der Veröffentlichung : 23/12/2024