Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Konkurs
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Korruption
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Betrugsbekämpfung
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Zahlungsunfähigkeit
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Konkurs
:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Entrichtung von Steuern
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäߧ§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG bzw. §§ 123, 124 GWB ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.