Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim

Auftragserweiterungen durch erweiterte Verkehrssimulationen im Bereich von LSA-Anlagen für die Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim Auftragserweiterungen durch erweiterte Verkehrssimulationen im Bereich von LSA-Anlagen für die Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim

CPV: 71240000 Servicios de arquitectura, ingeniería y planificación, 71242000 Elaboración de proyectos y diseños, presupuestos, 71250000 Servicios de arquitectura, ingeniería y agrimensura, 71318100 Servicios de luminotecnia y de iluminación natural, 71322500 Servicios de diseño técnico de instalaciones de tráfico, 71323100 Servicios de diseño de sistemas eléctricos
Lugar de ejecución:
Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim
Organismo adjudicador:
MV Mannheimer Verkehr GmbH
Número de premio:
042-23-EK7

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim
Beschreibung : Auftragserweiterungen durch erweiterte Verkehrssimulationen im Bereich von LSA-Anlagen für die Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim
Kennung des Verfahrens : 16c33a00-10a6-4307-85b7-abd2b86294d7
Interne Kennung : 042-23-EK7

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71318100 Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim
Beschreibung : Auftragserweiterungen durch erweiterte Verkehrssimulationen im Bereich von LSA-Anlagen für die Fachplanung Lichtsignalanlagen und Verkehrsflusssimulation, Glücksteinquartier Mannheim
Interne Kennung : 042-23-EK7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MV Mannheimer Verkehr GmbH -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Nachträge
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 6 930 Euro
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Nachträge
Datum des Vertragsabschlusses : 17/03/2025

7. Änderung

7.1 Änderung

Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung : 634337-2023
Identifikator des geänderten Vertrags : CON-0000
Grund für die Änderung : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung : Im Zuge der LSA-Planung des Glücksteinquartiers ergaben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und Simulationen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB oder § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.

7.1.1 Änderung

Beschreibung der Änderungen : Im Zuge der LSA-Planung des Glücksteinquartiers ergaben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und Simulationen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB oder § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE811244559
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Telefon : +49 621 465-0
Fax : +49 621 465-3111
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : DE204690174
Stadt : Rodgau
Postleitzahl : 63110
Land, Gliederung (NUTS) : Offenbach, Landkreis ( DE71C )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +497219268730
Fax : +497219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 9b53440e-7279-4b01-9f80-fadb8512f1e9 - 01
Formulartyp : Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/04/2025 12:22 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00222847-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 68/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/04/2025