F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten

F & W Fördern und Wohnen AöR ("F&W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung …

CPV: 71221000 Servicios de arquitectura para edificios, 71251000 Servicios de arquitectura y de planimetría de edificios, 71314310 Servicios de física térmica para edificios, 71320000 Servicios de diseño técnico, 71321200 Servicios de diseño de sistemas de calefacción, 71327000 Servicios de diseño de la estructura, 71240000 Servicios de arquitectura, ingeniería y planificación
Lugar de ejecución:
F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten
Organismo adjudicador:
F & W Fördern und Wohnen AöR
Número de premio:
VVmT 344-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : F & W Fördern und Wohnen AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten
Beschreibung : F & W Fördern und Wohnen AöR ("F&W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von F&W mehr als 32.000 Plätze. Dank eines eigenen Projekt- und Immobilienmanagements kann F&W die für seine sozialen Aufgaben benötigten Gebäude selbst entwickeln, bauen und instand halten. Mit der Planung der erforderlichen Gebäude (Neu- und Umbau) werden regelmäßig geeignete Architekturbüros beauftragt, die in der Lage sind, - bei Bedarf auch kurzfristig - als Generalplaner alle erforderlichen Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung für Wohn-, Sozial- und Sonderbauten zu erbringen. Um die Beauftragung der Generalplaner im Einzelfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen mit mehreren Partnern entsprechende Rahmenvereinbarungen ("Mehrfachrahmenvereinbarung") geschlossen werden. Diesem Ziel dient diese Ausschreibung, mit der Rahmenvertragspartner gewonnen werden sollen, die in den nächsten Jahren eine große Anzahl kleinerer und großer Hochbauprojekte vor allem im Wohnungs- und Sozialbau, aber auch für Sonderbauten, in der Rolle eines Generalplaners durchführen. Dabei handelt es sich überwiegend um Neubauprojekte, aber auch um Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen und Rückbauten von Bestandsobjekten. Schwerpunkt der Planungen sind WA-gebundene (für vordringlich wohnungsuchende Haushalte) und öffentlich geförderte Wohnungen (zwischen ca. 30-100 WE) sowie Sozial- und Sonderbauten, wie zum Beispiel Obdachlosenunterkünfte, Kitas oder Ersatzneubauten. Die Wohnungen müssen differenzierte Ausstattungsqualitäten besitzen und in Bezug auf Grundriss und Ausstattung einen einfachen bis mittleren Standard aufweisen (i.d.R. IFB-Förderstandards). Im geringen Umfang sind die Wohnprojekte durch gewerbliche Nutzungen zu ergänzen, überwiegend handelt es sich dabei um Büronutzungen, Beratungsangebote, Geschäfte des täglichen Bedarfs und Kindertagesstätten. Die Projektgrößen variieren in der Regel zwischen 3.000 und 6 000 m2 BGF. Ziel dieser Ausschreibung im Verhandlungsverfahren ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen (Architekturbüros) und zugleich die Beauftragung eines ersten Planungsvorhabens. Anhand der Angebote für dieses Planungsvorhaben werden die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ermittelt. Einzelheiten zum Leistungsumfang werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Kennung des Verfahrens : c724e8f4-4f3a-4726-a915-7a59ee56feb1
Interne Kennung : VVmT 344-2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321200 Heizungsplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die konkreten Standorte der Planungsvorhaben ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen. Sie liegen in aller Regel im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 100 000 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 100 000 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG549D
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : [ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten
Beschreibung : Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten. 1. F&W sucht kleinere und (mittel-)große Architekturbüros als Rahmenvertragspartner, die in den nächsten Jahren Hochbauprojekte vor allem im Wohnungs- und Sozial- sowie Sonderbau in der Rolle eines Generalplaners durchführen. 2. Der jeweilige Umfang der über die eigene Objektplanung für Gebäude und Innenräume hinausgehenden Leistungen wird in der Regel für die Neubauvorhaben den üblichen Objektplanungsstrukturen bei Einsatz eines Generalplaners entsprechen, vor allem also die Tragwerksplanung und die technische Ausrüstung ("TGA") sowie die Bauphysik und den Brandschutz umfassen. Im Einzelfall können aber auch - je nach den speziellen Projektanforderungen - alle weiteren Leistungsbilder der HOAI ganz oder teilweise zu erbringen sein. Abweichend von dem Regelfall Generalplanung wird es auch Projekte geben, wo der Abruf (zunächst) nur die klassische Objektplanung umfasst und andere Sonderfachleute direkt durch F&W beauftragt werden, die dann aber möglicherweise im Projekt zu steuern sind. Im Übrigen besteht häufig auch das Bedürfnis, in den frühen Phasen einer Projektentwicklung zunächst einen Rahmenvertragspartner mit einer Vorstudie bzw. Machbarkeitsuntersuchung als besondere Leistung zu beauftragen. 3. Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mit Hilfe eines konkreten Planungsvorhabens. Die Beauftragung dieser Planungsleistungen stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d. h. F&W beabsichtigt, dass der Bestbietende unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag auf die Rahmenvereinbarung mit der Generalplanung dieser Planungsleistungen beauftragt wird. Dazu ist - nach derzeitigem Planungsstand - unter anderem ein Angebot für die Vergütung der eigenen Objektplanung - entsprechend der Systematik der HOAI und der Nebenkosten zu unterbreiten sowie ein Generalplanerzuschlag auf solche Leistungen, die zusätzlich im Projektverlauf in die Leistungspflicht des Generalisten aufgenommen werden müssen, zu benennen. 4. Die Bieter, die mit ihrem Angebot für das angebotene Planungsvorhaben ebenfalls überzeugen konnten, werden - wie der erstplatzierte Bieter - Rahmenvereinbarungspartner und können damit bei einem der folgenden Abrufe mit der Planung anderer Hochbauprojekte von F&W beauftragt werden. 5. Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") ist wie folgt geplant: Bei der Vergabe der Einzelaufträge wird F&W als Zuschlagskriterien die Höhe des Honorars - angelehnt an die HOAI - mit der stärksten Gewichtung (30 bis 50 %), das Organisationskonzept und die Qualifikation des Planungsteams sowie erste Ideenskizzen zur Realisierung der Planungsziele und ggfs. der verbindlichen Projekttermine mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis 30 %) vorsehen. Für den Abruf legt F&W Funktionsbeschreibungen bzw. andere Vorgaben zu den Planungszielen und ggfs. weitere Vergabeunterlagen für das zu planende Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert ausgewählte Generalplaner (i.d.R. mindestens drei) - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Modalitäten der finalen Angebotsabgabe werden von F&W in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvereinbarungspartner und der Geheimwettbewerb sowie zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der festgelegten Einreichungsfrist geöffnet werden. 6. Bezüglich der Beauftragung von Vorstudien bzw. Machbarkeitsuntersuchungen behält sich F&W vor, diese "freihändig" im Wege eines Direktauftrags - ggfs. unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen - an Rahmenvertragspartner zu vergeben. Dabei ist allerdings beabsichtigt, regelmäßig unter den Rahmenvertragspartnern mit dem Ziel zu wechseln, dass diese nach Möglichkeit und Qualifikation gleichmäßig beauftragt werden. 7. In der Regel wird der Abruf zunächst die ersten Leistungsphasen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, also die eigenen Leistungen des Architekten, vorsehen. Die weiteren notwendigen Planungsleistungen (z. B. Tragwerksplanung) werden dann in der ersten Phase der Planung objektspezifisch gemeinsam definiert. Nach Abschluss der Bedarfsermittlung können die als notwendig erkannten Leistungen dem Generalplaner übertragen und sein Leistungsumfang erweitert werden. 8. F&W legt besonderen Wert auf die Beachtung der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsziele. Einzelheiten hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. 9 Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sind insbesondere aufgrund der fehlenden Planbarkeit von Baugrundstücken nur schwer prognostizierbar. Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Gesamtwert der geplanten Investitionen für Generalunternehmer- und -übernehmerleistungen in den vier Jahren der Vertragslaufzeit etwa 100 Mio. Euro (netto) zzgl. der genannten Option betragen. Der insofern unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstwert beträgt 150 Mio. Euro (netto).
Interne Kennung : VVmT 344-2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71321200 Heizungsplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Aufgrund des nach wie vor steigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der FHH ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird eine Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50%, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, vereinbart werden. Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die konkreten Standorte der Planungsvorhaben ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen. Sie liegen in aller Regel im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Rahmenvereinbarungen können (individuell nach Auftragnehmer) insgesamt zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt 48 Monate. Einzelheiten zu den Verlängerungsoptionen enthält das Vertragswerk, das nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : 1) Der Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F&W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. 2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum Ablauf der auf der Vergabeplattform genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. F&W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4) Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass F&W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6) F&W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. Darüber hinaus behält sich F&W vor, das konkrete Bauvorhaben (siehe Beschreibung des Auftrags) bei Unwirtschaftlichkeit nicht abzurufen bzw. zu beauftragen, sondern lediglich für die Vergabe der Rahmenvereinbarungen als Auswahlgrundlage anhand der Zuschlagskriterien heranzuziehen. 7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Vorgaben und Zuschlagskriterien für das Musterbauvorhaben werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. 8) Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden - nach Wahl von F&W - in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. 9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F&W ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von F&W zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11) F&W behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. 12) Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen. 13) F&W wird sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl von F&W - zurückgestellt oder scheiden aus. F&W behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. 14) Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Auswahlkriterien zur Begrenzung der Bewerber
Beschreibung : Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL1 und WL2: 200 Punkte; - TL1: 100 Punkte; - TL2: 700 Punkte. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 10 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. F & W strebt an, 18-24 Bewerber in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine 18-24 Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich die hinreichend geeigneten Bewerber einbezogen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich F & W vor, die Bewerber für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 1 000
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung : Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. PL4. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 3 000 000,00 Euro sowie in Höhe von 3 000 000,00 Euro je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 bis PL3 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze mit der (General-)Planung von WA-gebundenen [für vordringlich wohnungsuchende Haushalte] und öffentlich geförderten Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. F & W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 200
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (z. B. realisierte Projekte, Auszeichnungen, Wettbewerbserfolge) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen, die die (General-)Planung (Neu-, Um- und Rückbau) in den Leistungsphasen 2 bis 8 von WA-gebundenen (für vordringlich wohnungsuchende Haushalte) und öffentlich geförderten Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten zum Gegenstand hatten. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. F & W kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen. Mindestanforderungen: Zu TL1: Mindestens 6 technische und planerische Beschäftigte. Zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen. Für mindestens eine Referenz gilt, dass sie ein Wohngebäude mit mindestens 30 Wohnungen zum Gegenstand haben muss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 800
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 18
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 24

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 28/03/2025 23:59 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG549D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 25/04/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 04/04/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : F & W weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. F & W kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 16
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : F & W Fördern und Wohnen AöR -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : F & W Fördern und Wohnen AöR -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : F & W Fördern und Wohnen AöR
Registrierungsnummer : DE189893445
Postanschrift : Heidenkampsweg 98
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20097
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Telefon : +49 40500360480
Fax : +49 40500360444
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Registrierungsnummer : DE177089422
Postanschrift : Alter Wall 20-22
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20457
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Dr. Oliver Jauch
Telefon : +49 40500360480
Fax : +49 40500360444
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer : 21109
Postanschrift : Neuenfelder Straße 19
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 21109
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 40427940997
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 65d28642-e36d-45b2-befe-eb8e8af01420 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/03/2025 07:46 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00144735-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 45/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/03/2025