Servicios de alcantarillado, basura, limpieza y medio ambiente
EWP - Markterkundung Lieferlogistik
Ziel der Markterkundung ist es, Anbieter von Logistikleistungen (bestenfalls mit bereits bestehender Lieferlogistik) am Markt zu konsultieren. Gegenstand der Markterkundung sind die Abholungen von den Letztvertreibern der Einwegpfandgebinde, welche mittels Rücknahmeautomaten die Einwegpfandgebinde sammeln. Ziel der Markterkundung ist es, Anbieter von Logistikleistungen (bestenfalls mit bereits bestehender Lieferlogistik) am Markt zu …
Österreich-Wien: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2023/S 198-617290
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zaunergasse 1-3
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Martin Schiefer
E-Mail: vergabe@schiefer.at
Telefon: +43 14026828
Fax: +43 1402682868
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schiefer.at
Adresse des Beschafferprofils: http://schiefer.vemap.com
Abschnitt II: Gegenstand
EWP - Markterkundung Lieferlogistik
Ziel der Markterkundung ist es, Anbieter von Logistikleistungen (bestenfalls mit bereits bestehender Lieferlogistik) am Markt zu konsultieren. Gegenstand der Markterkundung sind die Abholungen von den Letztvertreibern der Einwegpfandgebinde, welche mittels Rücknahmeautomaten die Einwegpfandgebinde sammeln.
Österreich
Ziel der Markterkundung ist es, Anbieter von Logistikleistungen (bestenfalls mit bereits bestehender Lieferlogistik) am Markt zu konsultieren. Gegenstand der Markterkundung sind die Abholungen von den Letztvertreibern der Einwegpfandgebinde, welche mittels Rücknahmeautomaten die Einwegpfandgebinde sammeln.
Der NUTS-Code bezieht sich auf den Sitz des potentiellen Auftraggebers. Die Leistungserbringung soll österreichweit erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Punkt II.1.6 dieser Vorinformation nur auf die Markterkundung bezieht. Zu Punkt II.3. wird auf Punkt 2.1 der Markterkundungsunterlage sowie § 17 Abs 3 PfandVO verwiesen.