EWA Leasing 2024

Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kom-pakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu …

CPV: 34100000 Vehículos de motor, 34110000 Automóviles para pasajeros, 34114200 Automóviles de policía
Lugar de ejecución:
EWA Leasing 2024
Organismo adjudicador:
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Número de premio:
2024-11V-1-4

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : EWA Leasing 2024
Beschreibung : Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) dieselbetriebene Fahrzeuge der Kom-pakt-, Mittelklasse und Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) in 5 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung je Los endet am 31.12.2025. Es besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung zu verlängern. Weitere Informationen können der Anlage 02 - ergänzende Vertragsbedingungen unter Ziffer 3 entnommen werden. Die voraussichtliche Abrufmenge über alle 5 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 208 Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die Fahrzeuge werden in den Losen 1 und 3 über einen Zeitraum von 36 Monaten, im Los 2 über 48 Monate, im Los 4 über 24 Monate und im Los 5 über 60 Monaten geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf und ab Januar 2025 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
Kennung des Verfahrens : f6ae6ec2-e14e-4b67-b989-c2cc4d97b74d
Interne Kennung : 2024-11V-1-4
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY5QZ
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für Streifen- und Ermittlungsdienste
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung : 01

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : neutrale Fahrzeuge der Mittelklasse (Kombi oder SUV)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung : 02

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (3-jährige Leasingdauer)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung : 03

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : silber-verkehrsblaue Fahrzeuge (Kombi) der Mittelklasse für den Einsatz auf Bunde-sautobahnen (BAB) (2-jährige Leasingdauer)
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung : 04

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : silber-verkehrsblaue Fahrzeuge, Transporter für Streifen- und Ermittlungsdienste bzw. KDD
Beschreibung : Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die Gestaltung des "Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen" gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Funkmelde-geräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals anzubieten Umfang: Los 1: mindestens 40, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 88 Fahrzeuge) Los 2: mindestens 10, maximal 200 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 11 Fahrzeuge) Los 3: mindestens 15, maximal 150 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 24 Fahrzeuge) Los 4: mindestens 5, maximal 25 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 6 Fahrzeuge) Los 5: mindestens 50, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch den Auftraggeber vereinbart: Los 1: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 2: voraussichtlich 10, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: voraussichtlich 5, maximal 50 Fahrzeuge Los 4: voraussichtlich 20, maximal 100 Fahrzeuge Los 5: voraussichtlich 20, maximal 200 Fahrzeuge
Interne Kennung : 05

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34110000 Personenkraftwagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34114200 Polizeifahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Regionaler Technikstandort Stuttgart Pragstraße 136 70376 Stuttgart Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben. Regionaler Technikstandort, Hechingen Bisinger Straße 35, 72379 Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen; Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe; Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2025

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Ver-tragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den Zeitraum nach Ziffer 1 hinaus vom Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese Vorfrist.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Barwertermittlung
Beschreibung : Es werden folgende Positionen addiert: Leasingraten inkl. Nebenkosten, (Anlagen 05.1 ff, Ziffer II), Service- bzw. Wartungskosten inkl. Preise auf Ersatzteile (Anlagen 05.1 ff, Ziffer V), Erstattung für Minderkilometer (10 % der jeweiligen Laufleistungskategorie) (Anlagen 05.1 ff, Ziffer IV).
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 50
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für optionale Ausstattungen
Beschreibung : Die Angaben für optionale Ausstattungen gem. der Anlagen 05.1 ff., Ziffer III werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kraftstoff
Beschreibung : Die Kraftstoffkosten gem. der Anlagen 06.1 ff., lit. a werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wertminderungskosten bei Rückgabe
Beschreibung : Die Wertminderungskosten bei Rückgabe gem. Anlagen 10.1 ff. werden bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 4
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umweltvertäglichkeit
Beschreibung : Umweltauswirkungen werden anhand der CO2-Emissionen gem. Anlage n 06.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums Überprüfung des Erfüllungsgrades der gesamten technischen Anforderungen gem. Anlagen 07.1 ff. bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktions-, Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Beschreibung : Die Funktions- und Leistungsfähigkeit wird anhand des Unterkriteriums besondere Werte gem. Anlagen 06.1 ff., lit. c bewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 2
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-1-4_5
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 10/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-1-4_1
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 10/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-1-4_4
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 10/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-1-4_3
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 10/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-1-4_2
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 10/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A1554-47
Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 71123-020
Fax : +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-0
Fax : +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE337100412
Postanschrift : Siemensstr. 7
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70469
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +4971125747132
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002 LOT-0005 LOT-0004 LOT-0003 LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b53bf85c-bde7-448e-b44a-35664e246052 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/10/2024 10:57 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00640671-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 206/2024
Datum der Veröffentlichung : 22/10/2024