EUSST Secure Network Study

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) schreibt die Forschungs- und Entwicklungsleistung "Study on the Implementation of a Secure Network in EU SST" aus. Die Studie soll die künftige Einführung eines sicheren Netzes auf EUSST-Ebene vorbereiten. In diesem komplexen Bereich müssen verschiedene Themen untersucht werden. Dazu gehört auch …

CPV: 75121000 Servicios administrativos educativos, 73000000 Servicios de investigación y desarrollo y servicios de consultoría conexos
Lugar de ejecución:
EUSST Secure Network Study
Organismo adjudicador:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Número de premio:
2024/383

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : EUSST Secure Network Study
Beschreibung : Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) schreibt die Forschungs- und Entwicklungsleistung "Study on the Implementation of a Secure Network in EU SST" aus. Die Studie soll die künftige Einführung eines sicheren Netzes auf EUSST-Ebene vorbereiten. In diesem komplexen Bereich müssen verschiedene Themen untersucht werden. Dazu gehört auch die Klärung technischer und sicherheitsrelevanter Fragen, da alle Einsatzzentralen über ein sicheres Netz verbunden sein müssen, aber alle Mitgliedstaaten unterschiedliche technische und sicherheitsrelevante Einschränkungen haben. Am Ende der Studie, die für Mitte 2025 geplant ist, soll ein klares Bild davon vorliegen, was technisch erforderlich ist, um ein sicheres Netz auf EU SST Ebene einzurichten, und welche organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen für den Betrieb des sicheren Netzes erforderlich sind. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer beginnt unmittelbar mit dem Datum der Unterzeichnung und wird nach der vollständigen Überprüfung und Validierung aller Leistungen im Juli 2025 abgeschlossen.
Kennung des Verfahrens : e2a400e7-8416-454c-85d6-d5f3f6ff3585
Interne Kennung : 2024/383
Verfahrensart : Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Das nicht offene Verfahren gemäß § 11 Abs. 1 VSVgV ist ein mehrstufiges Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb: 1. Teilnahmewettbewerb Zunächst werden die Unternehmen mit dem Teilnahmeformular aufgefordert, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, geeignete und nicht auszuschließende Bewerber auszuwählen. Sämtliche Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen und für die keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erbringen Bieter den Nachweis für die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen nicht, werden sie im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2. Angebotsphase Die geeigneten Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, werden sodann aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben. Eine darüber hinausgehende Begrenzung des Bewerberkreies erfolgt nicht. Mit dem Bieter, der anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot offeriert, wird der Vertrag abgeschlossen. Verhandlungen über den Angebotsinhalt sind ausgeschlossen. Anträge auf Teilnahme und Angebote sind eletronisch in Textform einzureichen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Linder Höhe
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51147
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 460 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4D9HHVZY
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn sas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Korruption : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrugsbekämpfung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn sas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat ( § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn sas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat ( § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB) Wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 9 GWB)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 7)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Entrichtung von Steuern : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : EUSST Secure Network Study
Beschreibung : Diese Studie soll die zukünftige Umsetzung eines sicheren Netzwerks auf EU SST-Ebene vorbereiten, um Operation Centres für den operativen Austausch von Verschlusssachen und Informationen miteinander zu verbinden. Für die Zwecke dieser Studie werden Hardware- und Softwarelösungen analysiert. Die Studie soll auch die Auswirkungen des sicheren Netzwerks auf die Bereitstellung von Diensten bewerten. Dies umfasst unter anderem technische und sicherheitsrelevante Aspekte, da alle OCs, insbesondere die Service-OCs, über ein sicheres Netzwerk verbunden werden müssen. Insbesondere müssen die unterschiedlichen technischen und sicherheitsrelevanten Einschränkungen aller Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Am Ende der Studie, die für Mitte 2025 geplant ist, soll ein klares Bild davon entstehen, was technisch erforderlich ist, um ein akkreditiertes sicheres Netzwerk auf EU SST-Ebene für den internen Austausch von Verschlusssachen und Informationen innerhalb der EU SST-Partnerschaft gemäß den Allgemeinen Sicherheitsanforderungen (GSR) [RD-3] und den Richtlinien für die Sicherheitseinstufung [RD-4] zu implementieren. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer beginnt unmittelbar mit dem Datum der Unterzeichnung und wird nach der vollständigen Überprüfung und Validierung aller Leistungen im Juli 2025 abgeschlossen.
Interne Kennung : 2024/383

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Linder Höhe
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51147
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2025

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Angaben zum Bieter
Beschreibung : Angaben zum Wirtschaftteilnehmer (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Wirtschaftsteilnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt, Angaben zum Wirtschaftteilnehmer (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Wirtschaftsteilnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt,
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignungsleihe
Beschreibung : Angaben zu Art und Umfang derjenigen Eignunskriterien, die der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will. Verpflichtungserklärung des Unternehmens, darüber, dass die entsprechenden Kapazitäten für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Bestätigung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung : Bestätigung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie Vorlage eines Nachweises darüber durch - Auszug aus dem Wettbewerbsregister (WRegG) oder - Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, - in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters an. Bescheinigung von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters als Nachweis für das Nichtvorliegen der in § 123 Absatz 4 GWB genannten Ausschlussgründe,.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Russland-Sanktionen
Beschreibung : -Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht zu Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zählt. - Erklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbar gesetzlich geregelten Verfahrens - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht zu Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zählt. - Nachweis über die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. - Erklärung zum Lieferkettensorfaltspflichtengesetz (LkSG)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : SÜG
Beschreibung : -Erklärung, dass alle Projektbeteiligten zu Beginn des Projekts über eine aktuelle Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 (Erweiterte Sicherheitsprüfung) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügen - Erklärung, dass der Bieter Zugang zu Filkrypto hat. Unternehmen aus dem Inland können die Anforderung auch durch einen Zugang zu Kleopatra nachweisen. - Formblatt "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB" ist ausgefüllt einzureichen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Jahresumsätze
Beschreibung : Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Eigenerklärung über mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Referenzprojekte in einer (Mindestanforderung). - Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen in Bezug auf Projekterfahrung im Bereich der Cybersicherheit von Netzwerken über mehrere Standorte hinweg vorlegen und ist mit Fragen der Vertraulichkeit vertraut. - Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen in Bezug auf technisches Fachwissen über Informations- und Kommunikationssysteme für den Austausch von Verschlusssachen und Informationen zwischen mehreren Standorten vorlegen. - Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen in Arbeitsbereichen mit operativem und analytischem Charakter eines sicheren Netzwerks vorlegen. Die Referenzprojekte müssen in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.09.2019) durchgeführt und abgeschlossen worden sein. Ein Referenzprojekt gilt als ab-geschlossen, wenn es in den letzten fünf Jahren fertiggestellt und durch den Auftraggeber abgenommen wurde. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterla-gen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Referenzgeber ist namentlich und mit vollständigen Kontaktdaten zu benennen. Besteht zwischen dem Bewerber und dem Referenzkunden eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die dem Bewerber eine Offenlegung untersagt, hat der Bewerber sich für die Zwecke seiner Teilnahme an dem vorliegenden Vergabeverfahren von dieser Verschwiegenheits-pflicht entbinden zu lassen. Schriftliche Bescheinigung des Referenzauftraggebers für jede Referenz. Bei Leistungen an privaten Auftraggebern genügt eine einfache Erklärung des Auftraggebers. Die Bescheinigung des Referenzauftraggebers muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name der Auskunftsperson; Wert der Leistung; Zeit der Leistungserbringung; Angabe, ob die Lieferleistung sachmangelfrei und ordnungsgemäß oder die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.Die Vorlage jedes anderen geeigneten Nachweises ist zulässig.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Englisch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/10/2024 00:00 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D9HHVZY/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen : Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch, Englisch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/10/2024 15:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Nachweise sind vor Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen, es sei denn der jeweilige Nachweis ist elektronisch verfügbar (§ 22 Abs. 3 VSVgV). Der Auftraggeber behält sich vor, fehlenden Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen, die nicht bin zum Ablauf der Teilnahmefrist eingreicht wurden, unter Festlegung einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die Nachweise und sonstigen Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist der Bewerber oder Bieter auszuschließen (§ 22 Abs. 6 VSVgV).
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : -Alle Projektbeteiligten verfügen zu Beginn des Projekts über eine aktuelle Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 (Erweiterte Sicherheitsprüfung) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) -Der Auftragnehmer hat Zugang zu Filkrypto hat. Unternehmen aus dem Inland können die Anforderung auch durch einen Zugang zu Kleopatra nachweisen. -Die Anforderungen für Verschlusssachen VS-Vertraulich werden erfüllt, vgl. "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB"
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : nicht bekannt
Vergabe von Unteraufträgen :
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalbeiner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bunde
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Registrierungsnummer : 992-03005-81
Postanschrift : Linder Höhe
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51147
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : 0000
Internetadresse : https://www.dlr.de
Profil des Erwerbers : https://www.dlr.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Registrierungsnummer : 9920300581
Postanschrift : Linder Höhe
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51147
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : 0000
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bunde
Registrierungsnummer : ID123
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +492289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 43cbf412-6736-4fa9-9357-d08deb7f89f9 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/09/2024 16:32 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00555780-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 181/2024
Datum der Veröffentlichung : 17/09/2024