Beschreibung
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Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt: a) Referenzen [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Es sind mindestens 2 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist) erfolgreich ab-geschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung meh-rerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Umfang etc.) im Wesentlichen entspricht. Dabei ist es insbesondere erforderlich für die wesentliche Vergleichbarkeit, dass der Leistungsgegenstand eine Erweiterungslösung für SurvNet@RKI für die Vervollständigung von Angaben von Bürger*innen und der Kommunikation mit diesen im Falle meldepflichtiger Erkrankungen in Form einer Software as a Service (SaaS) – Leistung in einem Gesundheitsamt in der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht ver-tragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Sind die Referenzprojekte noch nicht abgeschlossen, werden also noch erbracht, müssen diese gemessen vom Tage des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen und bereits im Wesentlichen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen erbracht worden sein. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabe-stelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit im Mindestkriterium „Referenzen“ eine Betrachtung von 2 Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Ge-danken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Be-schaffungsgegenstandes in Bezug auf das Mindestkriterium anerkennen zu können. Zu-dem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Auswertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewer-tung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.