Sonstige Begründung
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Die geplante Erweiterung des bestehenden Systems VNA Clinical Repository im St. Marien-Hospital Friesoythe kann aus zwingenden technischen Gründen ausschließlich durch die Nexus Enterprise Imaging GmbH durchgeführt werden. Die Vergabe stützt sich auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV (technische Exklusivität), da die Nexus Enterprise Imaging GmbH als einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, die Anforderungen des Projekts technisch einwandfrei umzusetzen. Die maßgeblichen Gründe sind: Proprietäre Systemarchitektur: Das bestehende Clinical Repository System basiert auf einer geschlossenen, proprietären Architektur, die von Nexus entwickelt wurde. Nur der Hersteller verfügt über die spezifischen technischen Kenntnisse, den Quellcode und die erforderlichen Zugriffsrechte, um die geplanten Erweiterungen vollständig und ohne Gefährdung der Systemintegrität umzusetzen. Ein Zugriff durch Dritte ist aus technischen und lizenzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Kompatibilität der Schnittstellen: Das bestehende System nutzt proprietäre HL7- und DICOM-Schnittstellen, deren Funktionsweise und Integration ausschließlich durch Nexus gewährleistet werden können. Die Einbindung alternativer Systeme würde umfangreiche Anpassungen und Neukonfigurationen erfordern, die unweigerlich zu Inkompatibilitäten, Systemausfällen und erheblichen Betriebsunterbrechungen führen würden. Nexus garantiert hingegen eine nahtlose Integration ohne Einschränkungen im laufenden Betrieb. Technische und funktionale Risiken: Der Versuch, die Erweiterung durch einen anderen Anbieter durchzuführen, würde unüberwindbare technische Hindernisse schaffen. Insbesondere bestünde ein erhebliches Risiko für Datenverluste, Systemausfälle und Einschränkungen der Funktionalität, da nur Nexus über die technische Exklusivität und die Entwicklungsressourcen verfügt, um die geplanten Anforderungen zu erfüllen. Sicherstellung der Wartung und Support: Die langfristige Betriebsstabilität erfordert, dass die Erweiterung und die anschließende Wartung durch den ursprünglichen Hersteller durchgeführt werden. Nur Nexus bietet die notwendige Unterstützung, um Updates, Upgrades und Patches zu gewährleisten, die nahtlos mit der bestehenden Infrastruktur kompatibel sind. Zusätzlich zu den zwingenden technischen Gründen sprechen auch wirtschaftliche und betriebliche Überlegungen eindeutig für die Direktvergabe an die Nexus Enterprise Imaging GmbH: Vermeidung unverhältnismäßiger Mehrkosten: Die Beauftragung eines anderen Anbieters würde erhebliche Kosten verursachen, die über die wirtschaftlich vertretbaren Grenzen hinausgehen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für die Neuentwicklung und Anpassung von Schnittstellen, die Schulung des Personals sowie die umfangreichen Tests zur Sicherstellung der Funktionalität. Diese Kosten sind unverhältnismäßig und rechtfertigen die Wahl des bestehenden Anbieters. Minimierung von Betriebsunterbrechungen: Eine Systemerweiterung durch Drittanbieter würde zwangsläufig zu umfangreichen Betriebsunterbrechungen führen, da bestehende Prozesse unterbrochen und essentielle medizinische Daten während der Integrationsphase nicht verfügbar wären. Dies stellt ein nicht akzeptables Risiko für die Patientenversorgung dar. Nexus hingegen kann die Erweiterung im laufenden Betrieb durchführen, ohne den Krankenhausbetrieb zu beeinträchtigen. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Die geplante Erweiterung ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung der Muss-Kriterien des KHZG FTB 9 (z. B. digitale Vernetzung, Telematikinfrastruktur, Telemedizin). Nexus garantiert die vollständige Einhaltung dieser Anforderungen. Ein alternativer Anbieter könnte diese Anforderungen nur mit erheblichen Verzögerungen und Zusatzaufwänden umsetzen, wodurch die Förderfähigkeit gefährdet würde. Kontinuität und Akzeptanz: Das medizinische Personal ist mit dem bestehenden Nexus-System vertraut. Die Einführung eines neuen Systems würde zu einer erheblichen Belastung des Personals führen, da zusätzliche Schulungen erforderlich wären und bestehende Arbeitsabläufe gestört würden. Die Erweiterung durch Nexus erhält die Kontinuität der Prozesse und gewährleistet eine hohe Akzeptanz bei den Anwendern. Fazit: Die Vergabe an die Nexus Enterprise Imaging GmbH ist aus technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend erforderlich. Alternativen würden zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, Betriebsstörungen und einer Gefährdung der Förderfähigkeit des Projekts führen. Die Maßnahme entspricht damit den Anforderungen des Vergaberechts und den Zielen des KHZG.