Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth

Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth Die Mediainterface Speaking Spracherkennung ist integraler Bestandteil der digitalen Dokumentationsstrategie des Klinikums Fürth und wird in fast allen Fachabteilungen zur Erstellung medizinischer Berichte genutzt. Die On-Premise-Lösung basiert auf einer Infrastruktur aus Diktierstationen, einem zentralen Server und einem Zugriffskontrollsystem, um Datenschutzrichtlinien …

CPV: 48314000 Paquetes de software de reconocimiento vocal
Lugar de ejecución:
Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
Organismo adjudicador:
Klinikum Fürth
Número de premio:
VergKHZG010 (Projektnummer 2022_014)-B

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Fürth
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
Beschreibung : Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
Kennung des Verfahrens : 9403aa5c-30f3-4587-bc2a-9c12e81ffd59
Interne Kennung : VergKHZG010 (Projektnummer 2022_014)-B
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Jakob-Henle-Straße 1
Stadt : Fürth
Postleitzahl : 90766
Land, Gliederung (NUTS) : Fürth, Kreisfreie Stadt ( DE253 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Erweiterung der bestehenden Mediainterface Speaking Spracherkennungslösung für das Klinikum Fürth
Beschreibung : Die Mediainterface Speaking Spracherkennung ist integraler Bestandteil der digitalen Dokumentationsstrategie des Klinikums Fürth und wird in fast allen Fachabteilungen zur Erstellung medizinischer Berichte genutzt. Die On-Premise-Lösung basiert auf einer Infrastruktur aus Diktierstationen, einem zentralen Server und einem Zugriffskontrollsystem, um Datenschutzrichtlinien zu erfüllen. Die hohe Erkennungsgenauigkeit der Lösung ist durch Anpassungen an die klinischen Bedürfnisse gewährleistet. Abteilungen wie Neurologie, Kardiologie und Chirurgie profitieren von der effizienten Handhabung medizinischer Fachterminologie. Mit der wachsenden Patientenzahl und den gestiegenen Anforderungen an die Automatisierung wird eine Erweiterung der Spracherkennung notwendig. Dies umfasst eine verbesserte Integration mit klinischen Systemen zur Optimierung der Workflows und zur Erfüllung der Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Ein Upgrade ist erforderlich, um die Zukunftssicherheit der Plattform zu gewährleisten und technischen wie klinischen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Erweiterung birgt jedoch Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit, da die Verarbeitung sensibler Patientendaten strengen Regularien unterliegt. Auch die Kompatibilität mit bestehenden Systemen und die Schulung des Personals stellen wesentliche Hürden dar, die angegangen werden müssen, um Betriebsunterbrechungen während der Migration zu minimieren. Eine Erweiterung der bestehenden Lösung ist die kosteneffizienteste Option. Diese minimiert Integrationskosten, erfordert keine prozessualen Änderungen und reduziert Schulungsaufwände für einen Großteil der Anwender. Im Gegensatz dazu würde eine Neuausschreibung für eine vergleichbare On-Premise-Lösung zusätzliche Schulungs- und Integrationskosten verursachen. Eine Cloud-basierte Lösung bietet zwar Flexibilität, ist jedoch wegen laufender Kosten und Implementierung der Technisch und Organisatorischen Maßnahmen kurz- und mittelfristig für den Auftraggeber unwirtschaftlich. Auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Fördervorgaben des BayKrG ist die Erweiterung der On-Premise-Lösung die wirtschaftlichste Wahl. Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher erforderlich, um Fördermittelkonformität zu gewährleisten und Systeminkompatibilitäten sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden. Eine detaillierte rechtliche und fachliche Begründung zur Zulässigkeit des beabsichtigten Vorgehens ist vom Auftraggeber erarbeitet worden und Bestandteil der Vergabedokumentation. Auf die Vergabeunterlagen und insbesondere das Dokument KFÜ Spracherkennung Verfahrensablauf wird verwiesen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Jakob-Henle-Straße 1
Stadt : Fürth
Postleitzahl : 90766
Land, Gliederung (NUTS) : Fürth, Kreisfreie Stadt ( DE253 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Klinikum Fürth
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Im vorherigen Verfahren sind keine wertbaren Angebote eingegangen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : MediaInterface GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Fürth
Registrierungsnummer : DE 216 827 591
Postanschrift : Jakob-Henle-Straße 1
Stadt : Fürth
Postleitzahl : 90766
Land, Gliederung (NUTS) : Fürth, Kreisfreie Stadt ( DE253 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 24319484380
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981531277
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : MediaInterface GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 815 448 120
Postanschrift : Schweriner Straße 1
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01067
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 516bb3b6-1c3b-41a0-a1d5-e5efe60f4f0f - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/12/2024 12:29 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00754643-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 240/2024
Datum der Veröffentlichung : 10/12/2024