Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Korruption
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Es wird darauf hingewiesen, dass das neue System zur Erstellung einer EU-Bekanntmachung keine Globalbestimmung gemäß §§ 123 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermöglicht, daher werden an dieser Stelle nur die wesentlichen Ausschlussgründe aufgeführt, welche hier nicht abschließend hinterlegt sind. Es gelten unabhängig hiervon das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die darauf basierenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen auf Bundes- und auf Landesebene, als auch die Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Entscheidungen und sonstigen Rechtserlasse der Europäischen Union, als auch weiterer bilateraler oder multilateraler Übereinkommen/Verträge des Völkerrechtes zu deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Ausschlussgründe sind insbesondere:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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