Titel
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Erschließung der Flächen nördlich des Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg - am Standort Cottbus Teil 02: Parkhaus - Leistungen der Generalplanung, Leistungsphasen 2-4 und 5-9 in Teilleistungen
Beschreibung
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Am Standort Cottbus plant das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) den Neubau eines Parkhauses für die Erschließung der Flächen nördlich des Zentralcampus der BTU Cottbus für das DLR, das Fraunhofer Institut (FhG) sowie das Leibniz-Institut (IHP). Im Rahmen des weiteren Aufbaus dieser Institute beabsichtigt das DLR die Forschungsinfrastrukturen der beiden Institute in unmittelbarer Nähe zum Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg zusammenzufassen. Im Rahmen dieses Erschließungsprojekts soll die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung der beschriebenen Institutsgebäude (DLR, IHP und FhG) durchgeführt werden. Das umfasst die Herstellung der medienseitigen Infrastruktur zur Versorgung und Entsorgung, die Errichtung eines zentralen Technikgebäudes, eines Parkhauses mit einem Staffelgeschoss für die Unterbringung der Räume der Abteilung Technische Infrastruktur (DLR-TI), die infrastrukturelle und verkehrstechnische Erschließung der Freiflächen, sowie die Ausstattung der Außenanlagen. Bestandteil der aktuellen Veröffentlichung sind Generalplanerleistungen für das PARKHAUS. Die anderen Teile der Erschließung werden separat beauftragt. Der aktuelle Bebauungsplan ( überarbeiteter Stand ist derzeit in der Auslegung ) sieht eine extensive Dachbegrünung vor, weiterhin sollte eine Fassadenbegrünung im Zuges des B-Plans geprüft werden - vgl. Nr. 5.1 und 5.2 der textlichen Erläuterungen des B-Plans in Anlage G. Der Leistungsumfang für Generalplanerleistungen des Parkhauses beinhaltet alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahme erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder: • Objektplanung Gebäude und Innenräume • Fachplanung Tragwerksplanung • Fachplanung Technische Ausrüstung • Bauphysik • Raumakustik • Brandschutzplanung Der Auftragnehmer hat im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen übergreifende Planungsfunktionen. Er organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert alle zu erreichenden Projektziele und erforderlichen Planungsleistungen in allen beauftragten Leistungsbildern, auch soweit er sich zur Erfüllung dieser Leistungen Dritter bedient. Der Auftragnehmer hat selbständig alle für seine Leistungserbringung erforderlichen, nützlichen Informationen und Abstimmungen bei den weiteren Projektbeteiligten, insbesondere bei seinen Nachunternehmern, einzuholen. Der Auftragnehmer hat stets dafür zu sorgen, dass die Beiträge sämtlicher Planer so aufeinander abgestimmt sind, dass am Ende des gesamten Planungsprozesses für das Projekt eine mit dem Projekt und den Projektzielen übereinstimmende und mangelfreie Planung vorliegt. Der Auftragnehmer sorgt insbesondere für die ordnungsgemäße Einbindung des Auftraggebers und dessen Projektleitung in den Planungsprozess. Der Auftraggeber behält sich die Teilnahme an internen Planungsbesprechungen des Auftragnehmers vor. Im Übrigen schuldet der Auftragnehmer ein funktionierendes und wirtschaftliches Werk im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Die Erreichung dieses Werkerfolgs setzt voraus, dass die Planung ein Werk ermöglicht, das den Anforderungen eines ökologischen und ökonomischen Gebäudes, des Rahmenterminplans vom 15.07.2024 sowie der Kostengrenze von 5,3 Mio. Netto (KG 300+400+600) entspricht. Der Auftragnehmer schuldet als Generalplaner leistungsbildübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des vertragsgegenständlichen Projekts. Projekt: Parkhaus / mit Teilaufbau (Staffelgeschoss) für Räume des Technischen Facility Managements. Stellflächen für PKW und Fahrräder. Halbgeschossig. Gesamt BGF-Wert von ca. 11.000 m². 300 Stellplätze PKW. 210 Fahrräder. Bürofläche 480 m² / BGF. Termine: Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Dez 2024. - Baubeginn: Aug 2026. - Fertigstellung Gebäude: Mär 2028. - Bauübergabe: Jun 2028. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300+400+600) werden auf ca. 5,3 Mio € Netto geschätzt. - KG 300 3,2 Mio € Parkhaus + 0,9 Mio € Bürogebäude. - KG 400 0,7 Mio € Parkhaus + 0,4 Mio € Bürogebäude. - KG 600 0,04 Mio € Parkhaus + 0,03 Mio € Bürogebäude. Es sind Generalplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen, LPH 2-4 und 5-9 als Teilleistungssätze gemäß Anlage zu §6. Folgende Leistungen sind in der Generalplanung enthalten: — Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI —Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI —Technischen Ausrüstung, Anl. Gr. 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI — Technischen Ausrüstung, Anl. Gr. 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI — Brandschutz gemäß Kapitel 1.4 / Grundleistungen des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO Juni 2015 — Thermischen Bauphysik inkl. Bau- und Raumakustik gemäß Anlage 1.2 HOAI / Grundleistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung nachfolgend beschriebener Leistungen beabsichtigt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 2 - 4 (Vorplanung Entwurfs- und Genehmigungsplanung) gemäß HOAI, bzw. gem. Anlage beauftragt. Hierbei sollen bereits Teilleistungen aus weiteren Leistungsstufen abgerufen werden. Die Leistungsphasen 5 bis 9 als Teilleistungssätze werden in der weiteren Beauftragungsstufen 1 und folgende abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt zu entnehmen.