Beschreibung
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Mit dem Angebot ist für nicht präqualifizierte Unternehmen die Eigenerklärung Eignung (Formular V 124) abzugeben. Der Bewerber erklärt, dass * keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen, * der Bieter alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen, erfüllt, * über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, * der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, * dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, * der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, * keine der Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist, * dem Bieter bekannt ist, dass unter den gemäß § 124 Abs. 1 GWB genannten Voraussetzungen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, *der Bieter die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG als auch § 21 SchwarzArbG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen * der Bieter sich bewusst ist, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen oder eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, * insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen müssen. * Eigenerklärung zu Registereintragungen (Formular V 124). Als Nachweis sind vorzulegen, sofern Eintragungspflicht besteht: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer. * die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte, tarifvertraglicher Entgelte, und der Mindestanforderungen nach ILO Kernarbeitsnormen. * dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen ist vorzulegen. Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ist vorzulegen. * Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist, bezogen auf den Auftrag mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (Formular 233). Das Verzeichnis der Nachunternehmer, die Eigenerklärung der Nachunternehmer, die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer sind mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. * Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte (Formular 238) auszufüllen, aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen. * Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.