Beschreibung
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III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen. Register I) [MINDESTBEDINGUNG] Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit. Register J) [MINDESTBEDINGUNG] Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft mit Angabe eines Ratings in den Stufen AAA bis A/ BBB bis B mit der der Bewerber nachweist, mindestens eine befriedigende bzw. noch gute Bonität zu haben, bzw. eine Ausfallwahrscheinlichkeit kleiner 1,5% hat. Register K) [MINDESTBEDINGUNG] Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 2,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden und mind. 250.000 EUR für Vermögensschäden. Register L) [MINDESTBEDINGUNG] Der Bewerber (oder die Muttergesellschaft, wenn sich bei Konzerngesellschaften der Bewerber auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will) muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass der durchschnittliche Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens das Doppelte des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht. Register M) [MINDESTBEDINGUNG] Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften a) für sämtliche Vorauszahlungen b) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft von einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor"s) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody"s) beizubringen. Unter dem Begriff "Auftragssumme" ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen wären. Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf seine Muttergesellschaft berufen will, muss er eine Erklärung der Muttergesellschaft beifügen, dass diese im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang ihrer Tochtergesellschaft zu übernehmen (Konzernbürgschaft). Register N) [MINDESTBEDINGUNG] Vorlage der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) einschließlich Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichten und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur GuV (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow. Sofern Konzerngesellschaften sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen möchten (vgl. auch VI.3. Ziffer 6 dieser Bekanntmachung), müssen zusätzlich die konsolidierten Konzernabschlüsse (einschließlich Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichten und Kommentaren) der Muttergesellschaft der letzten 3 Geschäftsjahre vorgelegt werden. Für Konzerngesellschaften, die sich zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne von III.1.2 auf einen Dritten berufen: Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. auch Vi.3.) Ziffer 6 dieser Bekanntmachung auf eine dritte Konzerngesellschaft, z.B. seine Muttergesellschaft berufen will, muss er: a) Dies ausdrücklich schriftlich mit dem Hinweis erklären, auf welche Gesellschaft er sich berufen will. b) Zusätzlich zu III.1.1) Register B einen aktuellen Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) vorlegen. c) Zusätzlich zu III.1.2 Register N die konsolidierten Konzernabschlüsse des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) der letzten 3 Geschäftsjahre (einschließlich Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichten und Kommentaren)." d) Den Nachweis nach III 1.2.) Register L dadurch erbringen, dass er belegt, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) aus den aktuellsten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens dem Doppelten des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht. e) Nachweisen, dass ihm im Auftragsfalle der Dritte die erforderliche finanzielle Sicherheit zur Verfügung stellt. Der Nachweis soll u.a. durch eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) erbracht werden, dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.1.2.) Register N eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft). In Fällen, in denen mit dem Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, bringt der Bewerber alternativ zur Konzernbürgschaft den Nachweis auch dadurch, dass er: (1) Das Vorliegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages nachweist und zusätzlich, (2) Eine Erklärung des beherrschenden Unternehmens vorlegt, wonach dieses im Falle der Auftragserteilung an den Bewerber, (i) Den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert. (ii) Die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf. (iii) Die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanziellen Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor"s) oder Baa2 Siehe auch "04_Anlage III.1.2 Nachweise wirt finanz Leistungsf"