Beschreibung
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Allgemeines: Zur Lage: Der Spitalhof liegt im südlichen Bereich innerhalb der Stadtmauer und ist fußläufig in 5 Minuten vom Parkplatz P 1 an der Mehrzweckhalle erreichbar. Der gesamte Spitalhof, mit allen Gebäuden, steht unter Denkmalschutz, siehe Anlage 1 mit Übersichtslageplan und Lageplan. Zum Gebäude: Die ehemalige Zehntscheune aus dem Jahr 1699 wurde in den Jahren 1974-1975 zur heutigen Reichsstadthalle mit Gastronomieküche umgebaut. Hier wurde unter anderem eine Lüftungsanlage, die auch der Beheizung dient, eingebaut. Die Statik des Gebäudes wurde für eine stützenfreie Veranstaltungshalle verändert und das Gebäude wurde teilweise unterkellert, siehe Anlage 4. Die Reichsstadthalle ist an das Nahwärmenetz der Stadtwerke angeschlossen. Die bestehende Nutzung der Reichsstadthalle als Veranstaltungshalle und die bestehende Nutzung der Küche soll nach aktuellem Stand unverändert erhalten bleiben. 2020 wurde bereits eine Analyse zur Erneuerung / Modernisierung der Lüftungsanlage mit Kostenbetrachtung erstellt. Alle Grundlagen zur Machbarkeitsstudie, die Machbarkeitsstudie selbst mit Anlagen und die überarbeiteten Kosten in 2023 sind in den umfangreichen Anlagen veröffentlicht, siehe Anlage 2, 3. Aufgrund der Komplexität der Lüftungsanlage und den daraus resultierenden Eingriffen in die Bauteile wird eine Begehung durch den Bieter mit dem Bauherrn für die Abgabe eines Angebotes im zweiten Verfahrensschritt dringend empfohlen. Baumaßnahme: 1. Die Energetische Sanierung der Reichsstadthalle umfasst die komplette Sanierung der gesamten Lüftungsanlage. In der Machbarkeitsstudie (MBS) ist dies in der Variante 3 dargestellt. Im Zuge des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung in Bayern) Förderantrages wurde der Kostenrahmen zur MBS in 2023 überarbeitet, siehe Anlage 3. Der Kostenrahmen wurde auf das Quartal II / 2026 preisindiziert. Im Zuge der EFRE Antragsstellung in 2023 wurde ebenso eine überschlägige Betrachtung des Energiebedarfs des Gebäudes erstellt. Für die Energetische Sanierung ergeben sich daraus folgende Maßnahmen für den TGA - Planer: - Zunächst sollen alternative Möglichkeiten für eine energieeffizientere Heizmöglichkeit für die Halle und deren Nebenräume untersucht werden. - Bei Beibehaltung der vorhandenen Lüftungs- und Heizungstechnik muss diese gegen eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgetauscht werden. - Alle weiteren technischen Anlagen des Gebäudes müssen an die neue Situation angepasst werden. - Die WC Anlage im Untergeschoss soll saniert werden, dies ist ebenfalls Aufgabe des TGA - Planers. 2. Im Zuge der EFRE Antragsstellung in 2023 wurde eine überschlägige Betrachtung des Energiebedarfs im jetzigen Zustand des Gebäudes angestoßen. Für die Energetische Sanierung ergeben sich daraus folgende Maßnahmen für den Objektplaner: - Dämmung der obersten Geschoßdecke. - Dämmung der Wände zum unbeheizten Dachboden - Austausch der vorhandenen Fenster Die Planung und Umsetzung aller weiteren Gewerke, die durch die energetische Sanierung und den Umbaumaßnahmen erforderlich werden, obliegen dem Objektplaner. 3. Im Zuge der Energetischen Sanierung soll die Barrierefreiheit verbessert werden, wie z.B. durch einen barrierefreien Zugang vom EG des Gebäudes zum Eingang im UG, wo sich das behinderten - WC befindet oder auch im Gebäude selbst, z.B. mit der Planung eines barrierefreien WC im EG und der Prüfung der Realisierbarkeit eines Aufzuges. Die Möglichkeiten bezüglich einer Verbesserung der Barrierefreiheit im denkmalgeschützten Gebäude und Ensemble sowie die Koordination aller Fachplaner und Maßnahmen obliegen dem Objektplaner. Weitere Fachplaner sind vorgesehen: Tragwerksplaner, Schadstoffgutachter, Energieberater, Bauphysiker, Schallschutzgutachter, Brandschutzplaner, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Die Baumaßnahme wird durch mehrere Förderungen finanziert: - BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Bescheid der KfW liegt vor. - EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung in Bayern): Für die "Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen", Förderantrag ist gestellt, zur Antragsprüfung ist die Kostenberechnung (KB) nachzureichen. - Städtebauförderung: der Förderantrag wird spätestens mit der Kostenberechnung in LPH 3 gestellt. Die Kosten innerhalb des Projektes müssen von Beginn an strikt nach Fördergeber getrennt geführt werden. Die Struktur hierfür wird von dem Objektplaner vorgegeben. Insbesondere ist eine detaillierte Kostenfortschreibung des Projektes von allen Projektbeteiligten zu führen. Die Kostenschätzung (indiziert auf das Quartal IV / 2026) beläuft sich für das Bauvorhaben, wie oben beschrieben, auf: - Gesamtkosten: 3.974.242,09 EUR Brutto zuzüglich Nebenkosten - KG 300: 1.971.335,76 EUR Brutto - KG 400 (ALG 1-4 und 8): 2.002.906,33 EUR Brutto Geplanter zeitlicher Rahmen: Anfang 2025 Start der Planung direkt nach Beauftragung 2025 Planung der Energetischen Sanierung der Reichsstadthalle, LPH 1-3, Kostenberechnung, Städtebau Förderantrag stellen, EFRE Antrag mit KB Kostenberechnung ergänzen. LPH 4, falls erforderlich und LPH 5 + 6, 01.09.2025 Einstellung der Nutzung der Reichsstadthalle mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn LPH 7 + 8, unter Anderem vorbereitende Maßnahmen zur Sanierung der Lüftungsanlage, z.B. Umsetzung des Sanierungskonzeptes des Schadstoffgutachten. 2026 + 2027 LPH 7, LPH 8 - Beginn Ausführung Sanierung der Reichsstadthalle Juli 2027 Ende LPH 8 für die Sanierung der Reichsstadthalle August 2027 Nutzungsaufnahme der sanierten Reichsstadthalle Einreichen der Verwendungsnachweise bei den Fördergebern