Beschreibung
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Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklä-rungen und Nachweise vorzulegen. a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist. b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (s. Formblatt). c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt). d) Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen. e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (s. Formblatt) f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (s. Formblatt) g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (s. Formblatt) h) Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU (s. Formblatt) i) Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung (s. Formblatt) j) Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit An-gabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpart-ner (s. Formblatt). k) Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung: • Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungs-schutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungs-leiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes • Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden, • Beschreibung der Übergabestelle im Landkreis bzw. maximal 40 km Wegstrecke von der Grenze des Landkreises Berchtesgadener Land entfernt, mit Beschreibung des Betriebs und der Einrichtungen für die Übergabe Angebotsaufforderung - 5 - • Anzahl und Art der Fahrzeuge und deren Beschreibung (Die Fahrzeuge müssen mindestens der Ab-gasnorm EURO VI entsprechen.) Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die unter Buchstaben a) bis k) geforderten Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Die unter Buchstaben j) und k) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leis-tungsanteil des jeweiligen Mitglieds zu beziehen. Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) sowie j) und k) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter Buchstaben j) und k) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu be-ziehen. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der techni-schen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungs-leihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eig-nungsleihe – die unter Buchstaben c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unter-nehmen vorzulegen. Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralre-gister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen oder eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchzuführen ist. Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass die zuvor genannten Unterlagen vollständig in der geforderten Anzahl und Form (siehe Ziffer 11) mit dem Angebot eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, nur bei den Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, Unterlagen nachzufordern. Werden die fehlenden Unterla-gen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss. Der Bieter räumt dem Auftraggeber mit Abgabe des Angebots das Recht ein, zur Nutzung vorgesehene Anlagen sowie alle weiteren für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit relevanten Aspekte im Zuge der Angebots-wertung (Eignungsprüfung) einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Das gilt sowohl für eigene Anlagen und Technik des Bieters als auch für Anlagen und Technik Dritter, deren sich der Bieter bedienen will. Kommt es nicht zu dieser Untersuchung aus Gründen, die der Bieter oder seine Erfüllungsgehilfen zu verantworten haben, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen