Druckdienstleistungen

Der Leistungsumfang der Ausschreibung beinhaltet die Herstellung bzw. den Druck von Printmedien sowie die Lieferung. Herzustellen sind beispielsweise Flyer, Plakate, Broschüren und weitere Druckerzeugnisse. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. Leistungsgegenstand ist die Produktion von Printmedien. Diese sind in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu produzieren. Eine umfassende Absprache zwischen den …

CPV: 79810000 Servicios de impresión, 79820000 Servicios relacionados con la impresión, 22000000 Impresos y productos relacionados, 22100000 Libros impresos, folletos y prospectos
Lugar de ejecución:
Druckdienstleistungen
Organismo adjudicador:
AOK Sachsen - Anhalt
Número de premio:
AOK SAN 2024 - 0017

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Druckdienstleistungen
Beschreibung : Der Leistungsumfang der Ausschreibung beinhaltet die Herstellung bzw. den Druck von Printmedien sowie die Lieferung. Herzustellen sind beispielsweise Flyer, Plakate, Broschüren und weitere Druckerzeugnisse. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Kennung des Verfahrens : a3a9461a-4a18-4c49-8c14-ebc5dfb92022
Interne Kennung : AOK SAN 2024 - 0017
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Leistungsgegenstand ist die Produktion von Printmedien. Diese sind in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu produzieren. Eine umfassende Absprache zwischen den beteiligten Parteien zur Sicherung der größtmöglichen Qualität ist unabdingbar. Der Auftrag umfasst die Komplettleistung von der Beratung bezüglich verschiedener Druckverfahren und Materialien, über die Produktion, die Konfektionierung bis hin zum Versand an variable Postverteiler.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79810000 Druckereidienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 22100000 Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter

2.1.2 Erfüllungsort

Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung (Herstellung/ Druck der Printmedien)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAHTZ6 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAHQJG zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt im Auftrag der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt aus.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Druckdienstleistungen
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Produktion von Printmedien. Diese sind in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu produzieren. Eine umfassende Absprache zwischen den beteiligten Parteien zur Sicherung der größtmöglichen Qualität ist unabdingbar. Der Auftrag umfasst die Komplettleistung von der Beratung bezüglich verschiedener Druckverfahren und Materialien, über die Produktion, die Konfektionierung bis hin zum Versand an variable Postverteiler.
Interne Kennung : AOK SAN 2024 - 0017

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79810000 Druckereidienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 22100000 Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter

5.1.2 Erfüllungsort

Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung (Herstellung/ Druck der Printmedien)

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit : 30/11/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um zwei weitere Jahre, bis längstens 30.11.2028, zu verlängern. In diesem Fall hat die Auftraggeberin den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Vertragsende schriftlich über die Verlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : niedrigster Wertungspreis
Beschreibung : Der Auftraggeber fordert Staffelpreise für die jeweiligen Produktgruppen ab. Die angegebenen Auflagen werden als ""Stückzahl"" bezeichnet. Mittels der Angaben auf diesem Preisblatt werden verbindliche Auflagenpreise für die jeweiligen Produkte ermittelt. Der durchschnittliche Angebotspreis je Produktgruppe wird multipliziert mit der im Jahr 2023 beauftragten Menge der jeweiligen Produktgruppe (Gesamtkosten je Produktgruppe). Für die Ermittlung des Wertungspreises werden die Gesamtkosten je Produktgruppe addiert.
Gewichtung (Punkte, genau) : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Termintreue und Flexibilität
Beschreibung : Zur Sicherstellung internen Prozessabläufe der Auftraggeberin sind die vertragsgerechte Lieferungen und auch Flexibilität unabdingbar. Für die Bewertung sind Fragen zur Termineinhaltung, den Transportkosten/Logistikkonzept sowie zur Expressherstellung zu beantworten und auf maximal vier DIN A4-Seiten (einseitig gedruckt) darzustellen. Auf die Bewertungsmatrix Termintreue und Flexibilität wird verwiesen.
Gewichtung (Punkte, genau) : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bemusterung/Arbeitsprobe
Beschreibung : Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Qualität der hergestellten Produkte des Auftragnehmers wird eine Arbeitsprobe benötigt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Punkte, genau) : 20
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Sachsen - Anhalt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer : DE258393558
Postanschrift : Lüneburger Str. 4
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39106
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Justiziariat/Vergabestelle
Telefon : +49 3912878-45327
Fax : +49 3912878-845327
Internetadresse : http://www.dtvp.de/Center
Profil des Erwerbers : http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Fax : +49 2289499-400
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4be5b727-f89d-4ff9-b0a1-0ed805caca73 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/10/2024 08:11 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00657557-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 211/2024
Datum der Veröffentlichung : 29/10/2024