Dringlichkeitsvergabe Unterziehschutzwesten UZSW (2024)

Lieferung von weichballistischen Schutzpaketen und verschiedenen textilen Trägerhüllen für die Polizei und die Justiz des Landes Rheinland-Pfalz. Beschafft werden 543 Unterziehschutzwesten, die über die Anforderungen der SK 1 ST der TR „Ballistische Schutzwesten“ hinausgehend die dort geforderte Halteleistung auch nach dem Tumblerverfahren der NIJ 0101.06 vollumfänglich nachweisen. Überdies wird die …

CPV: 35815100 Chalecos antibalas, 35200000 Equipo para policía
Lugar de ejecución:
Dringlichkeitsvergabe Unterziehschutzwesten UZSW (2024)
Organismo adjudicador:
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Número de premio:
0331-ZB1-2024-LG

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Dringlichkeitsvergabe Unterziehschutzwesten UZSW (2024)
Beschreibung : Lieferung von weichballistischen Schutzpaketen und verschiedenen textilen Trägerhüllen für die Polizei und die Justiz des Landes Rheinland-Pfalz. Beschafft werden 543 Unterziehschutzwesten, die über die Anforderungen der SK 1 ST der TR „Ballistische Schutzwesten“ hinausgehend die dort geforderte Halteleistung auch nach dem Tumblerverfahren der NIJ 0101.06 vollumfänglich nachweisen. Überdies wird die Halteleistung „aufgesetzter Schutz“ nach VPAM BSW ebenso wie eine Reduktion des Traumawertes von max. 40mm auf max.20mm im Bereich der Wirbelsäule und des Herzens gefordert. Weiterhin muss sie diese ballistische Schutzhalteleistung erfüllen, wenn sie zusammen mit dem Stichschutz und gegebenenfalls Traumalayern, also im Auslieferungszustand getestet wird. Hierbei erfolgt die Testung ebenfalls inklusive der vorgelagerten Konditionierung durch das Tumblertestverfahren. Alle diese Anforderungen werden im Rahmen einer Losabnahme bei einem deutschen Beschussamt mit einer AQL von 0 überprüft. Passend hierzu werden taktische Überziehhüllen (schwarzblaues flüssigkeitsabweisendes Metaaramid) ohne Bauchgurt, mit Mollesystem auf der Vorderseite benötigt. Ebenso muss der Bedarf von Einsatztaschen für Taschenlampe (6 cm Breite, 14 cm Höhe und 4 cm Tiefe), Schreibblock (10 cm Breite, 15 cm Höhe und 3 bis 4 cm elastische Ausdehnung in der Tiefe) und Handschellen (10 cm Breite, 13 cm Höhe und 2 cm Tiefe), sowie passende Unterziehhüllen gedeckt werden. Der Auftragnehmer muss ein Größensystem gewährleisten, dass über ein Standardgrößensortiment (XS, S, M, L, XL und XXL) hinausgehend über mindestens 12 Größenvariationen verfügt und Sondergrößen (sehr groß, sehr klein, viel Brustumfang, viel Bauchumfang) durch Individuallösungen (gegen Aufpreis) abdecken kann. Hierzu ist eine erste Vermessung der Bedarfsträger Oktober 2024 vorzusehen. Eine Auslieferung der benötigten 543 Unterziehschutzwesten ist für Mai 2025 vorgesehen.
Kennung des Verfahrens : c9b9afbf-0c52-4626-8fb1-e9decfed8171
Interne Kennung : 0331-ZB1-2024-LG
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35815100 Kugelsichere Westen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35200000 Polizeiausrüstung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik; SG ZB4; Dekan-Laist-Str. 7; 55129 Mainz
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55129
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Dringlichkeitsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Dringlichkeitsvergabe Unterziehschutzwesten UZSW (2024)
Beschreibung : Lieferung von weichballistischen Schutzpaketen und verschiedenen textilen Trägerhüllen für die Polizei und die Justiz des Landes Rheinland-Pfalz. Beschafft werden 543 Unterziehschutzwesten, die über die Anforderungen der SK 1 ST der TR „Ballistische Schutzwesten“ hinausgehend die dort geforderte Halteleistung auch nach dem Tumblerverfahren der NIJ 0101.06 vollumfänglich nachweisen. Überdies wird die Halteleistung „aufgesetzter Schutz“ nach VPAM BSW ebenso wie eine Reduktion des Traumawertes von max. 40mm auf max.20mm im Bereich der Wirbelsäule und des Herzens gefordert. Weiterhin muss sie diese ballistische Schutzhalteleistung erfüllen, wenn sie zusammen mit dem Stichschutz und gegebenenfalls Traumalayern, also im Auslieferungszustand getestet wird. Hierbei erfolgt die Testung ebenfalls inklusive der vorgelagerten Konditionierung durch das Tumblertestverfahren. Alle diese Anforderungen werden im Rahmen einer Losabnahme bei einem deutschen Beschussamt mit einer AQL von 0 überprüft. Passend hierzu werden taktische Überziehhüllen (schwarzblaues flüssigkeitsabweisendes Metaaramid) ohne Bauchgurt, mit Mollesystem auf der Vorderseite benötigt. Ebenso muss der Bedarf von Einsatztaschen für Taschenlampe (6 cm Breite, 14 cm Höhe und 4 cm Tiefe), Schreibblock (10 cm Breite, 15 cm Höhe und 3 bis 4 cm elastische Ausdehnung in der Tiefe) und Handschellen (10 cm Breite, 13 cm Höhe und 2 cm Tiefe), sowie passende Unterziehhüllen gedeckt werden. Der Auftragnehmer muss ein Größensystem gewährleisten, dass über ein Standardgrößensortiment (XS, S, M, L, XL und XXL) hinausgehend über mindestens 12 Größenvariationen verfügt und Sondergrößen (sehr groß, sehr klein, viel Brustumfang, viel Bauchumfang) durch Individuallösungen (gegen Aufpreis) abdecken kann. Hierzu ist eine erste Vermessung der Bedarfsträger Oktober 2024 vorzusehen. Eine Auslieferung der benötigten 543 Unterziehschutzwesten ist für Mai 2025 vorgesehen.
Interne Kennung : 0331-ZB1-2024-LG

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35815100 Kugelsichere Westen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik; SG ZB4; Dekan-Laist-Str. 7; 55129 Mainz
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55129
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige Begründung : Ein Nachprüfungsantrag in dem am 12.04.2023 veröffentlichten Vergabeverfahren über Unterziehschutzwesten (UZSW) (AZ des EU Amtsblatts: 225161-2023) macht dem Auftraggeber die geplante Beschaffung von UZSW auf nicht vorhersehbare Zeit rechtlich unmöglich. Daher muss der unabdingbare Bedarf, insbesondere für die Ausstattung von Neueinstellungen und als Ersatzbeschaffung für UZSW außerhalb der Gewährleistung im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe vergeben werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist, dass äußerst dringliche, zwingende und dem Auftraggeber nicht zuzurechnende, unvorhersehbare Gründe es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Daneben sind der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Wettbewerbsprinzip zu beachten. Es liegt eine drohende gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit, die staatliche Aufgabenerfüllung im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Daseinsfürsorge) und das Leben und die Gesundheit der Bedarfsträger vor. Weder kann das Land Rheinland-Pfalz (RP) noch der Rahmenvertragspartner Justiz RP auf die Arbeit der Polizei- und sonstigen Bediensteten in signifikanter Zahl verzichten, noch können diese Beschäftigten ohne sichere UZSW in den Dienst geschickt werden. Aufgrund des Nachprüfungsverfahrens konnten die Bedarfe Ende 2023 bis 2024 bislang nicht gedeckt werden. In den Bereichen, in denen eine Tragezeitverlängerung der alten bestehenden UZSW ohne Stichschutz gerade noch akzeptabel erscheint, wurde auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet und darüber hinaus auf Lagerbestände gebrauchter UZSW zurückgegriffen. Damit sind für die Erfüllung der weiteren Bedarfe die Möglichkeiten des Landes RP ausgeschöpft und die Dringlichkeitsvergabe alternativlos. Im Mai 2025 werden die nächsten UZSW für Neueinstellungen benötigt. Durch zu berücksichtigende Zeiten für Vermessung, Materialeinkauf, Herstellung, Auslieferung und Losabnahmeprüfung muss eine Auftragserteilung somit im Oktober 2024 erfolgen, so dass die Vermessung ebenfalls bereits im Oktober 2024 erfolgen kann, da Lieferzeiten von 6 – 8 Monaten zu erwarten sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind dem Land RP nicht zuzurechnen und unvorhersehbar. Bei einer 2022 durchgeführten Qualitätssicherung von UZSW in RP ist es zu Durchschüssen gekommen. Daraufhin musste eine neue technische Leistungsbeschreibung erstellt werden. Anschließend wurde unmittelbar ausgeschrieben. Das sich hieran seit dem 03.04.2024 anschließende Nachprüfungsverfahren ist bis heute nicht abgeschlossen und war in dieser Verfahrenslänge nicht vorhersehbar. Zudem tritt hier der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit hinter die Notwendigkeit der Leistungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Daseinsvorsorge zurück. Selbst wenn der Auftraggeber die Dringlichkeit hätte vorhersehen können oder selbst verschuldet hätte, darf sich dies nicht zulasten existentieller Rechtsgüter der Allgemeinheit, wie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auswirken. Eine Interimsvergabe ist deshalb für einen begrenzten Zeitraum zulässig, weil durch den Zeitverzug gravierende Schäden drohen, die nicht wiedergutzumachen sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde beachtet, denn die Vergabe beschränkt sich auf die Maßnahmen, die zur vorübergehenden Bedarfsdeckung erforderlich sind. Die Menge der unabweisbar benötigten UZSW ist nachgewiesen und in einem internen Vermerk belegt. Neben den wesentlichen und in Teilen angepassten Anforderungen der Technische Richtlinie (TR) Ballistische Schutzwesten, Stand: März 2008 müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt werden: • ein obligatorischer spezifisch definierter Stichschutz, • umfangreiche Testung des ballistischen Schutzes im Verbund mit dem geforderten Stich- und Traumaschutz und • simulierte mechanische Belastung durch das Tumblerverfahren. Diese Parameter waren bereits bei dem noch im Rechtsstreit befindlichen Ausschreibungsverfahren gefordert und somit allen Marktteilnehmern bekannt gegeben, welche die Möglichkeit hatten sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Da in der Auswahlentscheidung alle Teilnehmer der Ausschreibung betrachtet wurden, kann eine unzulässige, künstliche Einschränkung des Marktes ausgeschlossen werden. Die Erfüllung der o.g. Anforderungen konnte bisher nur durch die Messer Waffenhandel und Sicherheitsgesellschaft mbH im streitigen Vergabeverfahren nachgewiesen werden. Andere Anbieter haben sich nicht beworben oder haben die Anforderung der Ausschreibung nicht erfüllt bzw. wurden nachrangig gewertet und können nun in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht getestet werden. Dies deshalb, weil für weitere Tests zunächst eine Produktion von jeweils 13 kompletten Schutzwestenpaketen und 10 Prüfmustern produziert werden müsste. Für die Produktionszeit sind erfahrungsgemäß 8 - 12 Wochen anzusetzen. Hinzu kommt die Zeit für die Terminvergabe beim Beschussamt, sowie hieran anschließend 10 Tage für die mechanische Konditionierung im Tumbler. Somit wären unter günstigsten Umständen mit 2,5 Monaten Verzug zu rechnen, die eine Vermessung im Oktober 2024 mit Auslieferung im Mai 2025 faktisch unmöglich machen. Der Auftrag soll daher an die Messer Waffenhandel und Sicherheitsgesellschaft mbH vergeben werden. Im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wendet sich der Auftraggeber gem. § 17 Abs. 5 VgV mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots direkt an das ausgewählte Unternehmen. Der Auftraggeber ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Aus technischen Gründen sind nur 6000 Zeichen zugelassen, ein deutlich umfassenderer Vermerk liegt dem Land vor.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Registrierungsnummer : UST-ID: DE314245515
Abteilung : Abt. BuL, Dezernat Zentrale Beschaffung, SG ZB1 Vergabestelle
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55219
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Abt. BuL, Dezernat Zentrale Beschaffung, SG ZB1 Vergabestelle
Telefon : +49 613165-0
Fax : +49 613165-5591
Profil des Erwerbers : https://www.vergabe.rlp.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Messer Waffenhandel und Sicherheitsgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 108682
Abteilung : Geschäftsführung
Postanschrift : Christian-Pleß-Strasse 11-13
Stadt : Offenbach am Main
Postleitzahl : 63069
Land, Gliederung (NUTS) : Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt ( DE713 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Geschäftsführung
Telefon : +496989009041
Fax : +496989009042
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Marom Dolphin Ltd.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : Register Isreal No. 512706813
Postanschrift : Alon Tavor Industrial Zone P.O. 581
Stadt : afula, Isreal
Postleitzahl : 1811101
Land : Israel
Telefon : +97246400797
Fax : +97246503074
Rollen dieser Organisation :
Unterauftragnehmer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer : USt-ID: DE355604198
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vorsitzende der Vergabekammer
Telefon : +49 6131-165240
Fax : +49 6131-162113
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Postanschrift : Willy-Brandt-Platz 3
Stadt : Trier
Postleitzahl : 54290
Land, Gliederung (NUTS) : Trier, Kreisfreie Stadt ( DEB21 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 65194940
Fax : +49 6519494170
Internetadresse : http://www.add.rlp.de
Rollen dieser Organisation :
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : ac3e5c23-18c2-402e-9dda-13d17fc7c921 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/10/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00598683-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 194/2024
Datum der Veröffentlichung : 04/10/2024