Digitale Einkaufsinitiativen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2024

Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Kern der digitalen Einkaufsinitiative ist die Unterstützung von einkaufenden deutschen Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen …

CPV: 75131000 Servicios gubernamentales
Lugar de ejecución:
Digitale Einkaufsinitiativen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2024
Organismo adjudicador:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Número de premio:
414-12.1-2024 / 1 dig. RLF

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Digitale Einkaufsinitiativen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2024
Beschreibung : Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Kern der digitalen Einkaufsinitiative ist die Unterstützung von einkaufenden deutschen Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen und Bedarfen. Für diese Einkaufsinteressenten sind in der Zielregion potenziell leistungsfähige und qualifizierte Lieferanten (Exportunternehmen) zu identifizieren und auszuwählen. Beide Seiten sind vorbereitet den Dialog zu führen und eine ziel- / ergebnisorientierte Kommunikation zu ermöglichen. Schwerpunkt der Umsetzung des Moduls sind die individuell vorbereiteten Online-Kontaktgespräche zwischen der deutschen Einkäuferseite und für deren Bedarf vorab ausgewählte, potenzielle Lieferanten aus dem Zielland/der Zielregion. (vgl. Leitfaden)
Kennung des Verfahrens : e62b8cb0-fb4f-4cdb-887e-d683498465f7
Vorherige Bekanntmachung : 00491269-2023
Interne Kennung : 414-12.1-2024 / 1 dig. RLF
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „ www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: dig.RLF_NrLos_NameFirma
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Südostasien (Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Laos, Philippinen und Indonesien)
Beschreibung : Digitale Einkaufsinitiative für deutsche Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen mit dem Ziel, neue Zulieferer (Exportunternehmen) aus der Region Südostasien in den genannten Branchen zu qualifizieren und Kontakte aufzubauen. Zielland: Südostasien (Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Laos, Philippinen und Indonesien) Branchenschwerpunkt/Ziel: Metalle / Erzeugnisse aus Metall, Maschinenbau,Elektrotechnik / Elektronik, Chemikalien, Kunststoffe / Gummi, Papier / Holz /Verpackungsmaterial, Glas, technische Textilien, technische bzw. IT- sowie Design- und Logistikdienstleistungen Möglicher Veranstaltungsort: digital Zeitraum: 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung : Los 1 Südostasien

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 14 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualität Umsetzungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Indien
Beschreibung : Digitale Einkaufsinitiative für deutsche Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen mit dem Ziel, neue Zulieferer (Exportunternehmen) aus Indien in den genannten Branchen zu qualifizieren und Kontakte aufzubauen. Zielland: Indien Branchenschwerpunkt/Ziel: Metalle / Erzeugnisse aus Metall, Maschinenbau,Elektrotechnik / Elektronik, Chemikalien, Kunststoffe / Gummi, Papier / Holz /Verpackungsmaterial, Glas, technische Textilien, technische bzw. IT- sowie Design- und Logistikdienstleistungen Möglicher Veranstaltungsort: digital Zeitraum: 2024 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung : Los 2 - Indien

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 14 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualität Umsetzungskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 291 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : BMEnet GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 1 Südostasien (Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Laos, Philippinen und Indonesien)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert des Ergebnisses : 155 000 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1 - Südostasien (Vietnam, Thailand, Malaysia, Kambodscha, Laos, Philippinen und Indonesien)
Datum des Vertragsabschlusses : 22/09/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : BMEnet GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 2 - Indien
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert des Ergebnisses : 136 000 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 2 - Indien
Datum des Vertragsabschlusses : 22/09/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer : oooo
Postanschrift : Frankfurter Straße 29-35
Stadt : Eschborn
Postleitzahl : 65760
Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Referat 414
Telefon : 06196 908-1009
Internetadresse : http://www.bafa.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : ooooooz
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : BMEnet GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE114235471
Stadt : Eschborn
Postleitzahl : 65760
Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
E-Mail : info@bme.de
Telefon : 06196 58280
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b1c793e1-a90f-455c-abaf-52f87dc7bb2e - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/08/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00507157-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 164/2024
Datum der Veröffentlichung : 23/08/2024