Zentrale Elemente des Verfahrens
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/ Rechtsgrundlage und Verfahrensart Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 12 KonzVgV als zweistufiges Verfahren, d. h. mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, durchgeführt. Es orientiert sich in Übereinstimmung mit § 12 Abs. 1 KonzVgV am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb i. S. v. § 17 VgV, wobei einige carsharingspezifische Anpassungen vorgenommen werden. Die Zuordnung der einzelnen Stellflächen zu den Losen erfolgt im sogenannten „Draw-Verfahren“. Das Verfahren ist gleichzeitig ein Auswahlverfahren gemäß Art. 18a Abs. 1 BayStrWG. / Verfahrensablauf, Verhandlungsverfahren Zunächst sind nur Teilnahmeanträge (und noch keine Angebote) einzureichen. Die Vergabestelle wird anschließend die Unternehmen, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zu Verhandlungsgesprächen einladen. Auf Grundlage der Gespräche wird der Konzessionsgeber die mit der Vergabe veröffentlichten Vergabeunterlagen ggf. bearbeiten und zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auffordern. Die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden bleibt vorbehalten. Mindestanforderungen i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV werden zunächst nicht festgelegt. Dies geschieht erst mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Insofern kann über den gesamten Inhalt der Vergabeunterlagen verhandelt werden; der Konzessionsgegenstand und die Zuschlagskriterien können aber nicht auf Grundlage der Verhandlungen geändert werden. Die Zuschlagserteilung unterliegt folgender Limitierung: Im ersten Schritt können die erfolgreichen Bieter jeweils für maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Soweit nach dem ersten Schritt noch Lose vorliegen, für die kein Zuschlag erteilt wurde, können die Bieter in einem zweiten Schritt für weitere Lose den Zuschlag erhalten, so dass sie insgesamt bis zu 5 Lose erhalten. Soweit nach dem zweiten Schritt noch Lose vorliegen, für die kein Zuschlag erteilt wurde, können die Bieter in einem dritten Schritt den Zuschlag für beliebig viele Lose erhalten. / Draw-Verfahren Nach Zuschlagserteilung erfolgt das Draw-Verfahren zur Zuordnung der Stellplätze zu den einzelnen Losen. Die Stellflächen werden im Rahmen des sogenannten „Draw-Verfahren“ den einzelnen Losen zugeordnet. Beim Draw-Verfahren wählen die Gewinner aller einzelnen Lose reihum Stellflächenpakete aus der Gesamtmenge der von dem Auftraggeber vorab inhaltlich festgelegten Stellflächenpakete, die jeweils aus 1 bis 2 Stellflächen bestehen. Die Lose 1 – 10 repräsentieren dabei Zugpositionen, das heißt der Gewinner des Loses 1 wählt zuerst ein Stellflächenpaket aus. Dieses ausgewählte Stellflächenpaket wird dann abschließend diesem Los zugeordnet und steht nachfolgend nicht mehr zur Auswahl zur Verfügung. Dann ist der Gewinner des Loses 2 an der Reihe, anschließend der Gewinner des Loses 3 und so weiter.; sobald der Gewinner des Loses 10 (bzw. des letzten vergebenen Loses) ein Stellflächenpaket ausgewählt hat, zieht der Gewinner des Loses 1 erneut. Die Stellflächen werden den jeweiligen Losen zugeordnet. Ein Stellflächenpaket darf nur dann für ein Los gezogen werden, wenn dem Los bisher weniger als 25 Stellflächen zugeordnet sind. Für jedes Los soll möglichst ein Verhältnis von Stellflächen aus den Zonen 1, 2 und 3 von 11 zu 10 zu 4 Stellflächen gewahrt werden. Deshalb gelten folgende Einschränkungen beim Wählen der Stellflächenpakete: 1. Ein Stellflächenpaket, das in Zone 1 liegt, darf nur dann gewählt werden, wenn 1.1. dem Los noch keine Stellflächen in Zone 1 zugeordnet sind, oder 1.2. dem Los für jede Stellfläche, der ihm in Zone 1 zugeordnet ist, mindestens 0,91 Stellflächen in Zone 2 (aufgerundet) und mindestens 0,36 Stellflächen in Zone 3 (aufgerundet) zugeordnet sind. 2. Ein Stellflächenpaket, das in Zone 2 liegt, darf nur dann gewählt werden, wenn 2.1. dem Los noch keine Stellflächen in Zone 2 zugeordnet sind, oder 2.2. dem Los für jede Stellfläche, der ihm in Zone 2 zugeordnet ist, mindestens 0,4 Stellflächen in Zone 3 (aufgerundet) zugeordnet sind. 3. Ein Stellflächenpaket, das in Zone 3 liegt, darf unabhängig vom Verhältnis der Stellflächen in Zone 1, 2 und 3 in dem jeweiligen Los gezogen werden. 4. Wenn keiner der erfolgreichen Bieter mehr Stellflächenpakete wählen kann, weil er entweder kein Los hat, dem weniger als 25 Stellflächen zugeordnet sind, oder weil er die zuvor genannten Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 nicht erfüllen kann, gilt die Begrenzung auf 25 Stellflächen je Los nicht mehr. Das Draw-Verfahren wird mit allen erfolgreichen Bietern fortgesetzt, wobei diese ab diesem Zeitpunkt jederzeit erklären können, dass sie aus dem Draw-Verfahren aussteigen wollen. Die Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 müssen weiter eingehalten werden. Sollte im Anschluss keiner der erfolgreichen Bieter mehr Stellflächenpakete wählen können, weil er die Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 nicht mehr einhalten kann, gelten auch die Anforderungen nach Ziffer 1 bis 3 nicht mehr und das Draw-Verfahren wird mit allen Bietern, die noch nicht aus dem Draw-Verfahren ausgestiegen sind, fortgesetzt. Sobald das Draw-Verfahren abgeschlossen ist, erhalten alle Bieter die Gelegenheit, Stellflächen miteinander zu tauschen. Es gelten dabei die Regelungen des Carsharing-Dienstleistungsvertrages. Im Anschluss werden die zugeordneten Stellflächen zur Anlage der Carsharing-Sondernutzungsverträge genommen und diese Anlage unterzeichnet. Das Draw-Verfahren findet in Anwesenheit aller erfolgreichen Bieter am Standort des Konzessionsgebers in München statt. Für alle erfolgreichen Bieter ist deshalb direkt einsehbar, welche Stellplatzpakete welcher Bieter zu welchem Zeitpunkt zieht. Diese Information ist somit kein Geschäftsgeheimnis.