1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Es …