DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel gem. DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen der …

CPV: 50711000 Servicios de reparación y mantenimiento de equipos eléctricos de edificios, 50710000 Servicios de reparación y mantenimiento de equipos eléctricos y mecánicos de edificios
Plazo:
25 de noviembre de 2024 a las 09:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Organismo adjudicador:
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Número de premio:
2024-002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Beschreibung : Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel gem. DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201.
Kennung des Verfahrens : 0bdfa81c-6464-4583-a7b4-a4c8e542ef67
Interne Kennung : 2024-002
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Offenes Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3, 103 Abs. 2 GWB Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 VgV für die Durchführung von Elektroprüfungen nach DGUV V 4

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Carl-Wery-Str. 28
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Alle Erfüllungsorte s. Anlage 11a-11c Standorte Mengen_Prüfzeiträume und Ansprechpartner Los 1, Los 2 und Los 3

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHTBG
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 3
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 3

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Korruption : Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Betrugsbekämpfung : Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Zahlungsunfähigkeit : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Entrichtung von Steuern : Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung"

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Standorte Region Nord
Beschreibung : Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Interne Kennung : Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Standorte AOK Bayern Region Nord

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000 Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten (Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung) erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen findet sich in Anlage 12.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Gesamtnettopreis
Beschreibung : Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise, niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 18/11/2024 00:00 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/11/2024 09:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 25/11/2024 09:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Standorte Region Süd
Beschreibung : Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Standorte AOK Bayern Region Süd

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000 Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten (Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung) erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen findet sich in Anlage 12.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Gesamtnettopreis
Beschreibung : Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise, niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 18/11/2024 00:00 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/11/2024 09:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 25/11/2024 09:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Standorte Region Ost
Beschreibung : Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen : Standorte AOK Bayern Region Ost

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung verlängern.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000 Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten (Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung) erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen findet sich in Anlage 12.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Gesamtnettopreis
Beschreibung : Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise, niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 18/11/2024 00:00 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 25/11/2024 09:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 25/11/2024 09:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE811695320
Postanschrift : Carl-Wery-Str. 28
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Fiskalische Vergabestelle
Telefon : +49 8962730
Fax : +49 8962730650504
Internetadresse : https://www.dtvp.de
Profil des Erwerbers : https://www.dtvp.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d7f2f2d4-e939-4e47-bfee-e55557d6dc22 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/10/2024 17:02 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00654298-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 210/2024
Datum der Veröffentlichung : 28/10/2024