Beschreibung
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1 Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 VgV 1.1 Angaben zu Identität u. Existenz A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber u. der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität u. Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen (s. Teil II. der Anlage B.7_Eigenerklärungen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft u. für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot u. nicht erst auf Anforderung einzureichen. 1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber u. der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen u. ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (s. Teil III.A Anlage B.7_Eigenerklärungen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft u. für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot u. nicht erst auf Anforderung einzureichen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft u. für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot u. nicht erst auf Anforderung einzureichen. 1.3 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder u. Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft A Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen u. mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (s. Teil II.B Anlage B.7_Eigenerklärungen). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer A Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Teil II.C Anlage B.7_Eigenerklärungen) Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber A Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür u. in welchem Umfang dies vorgesehen ist, u. der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob u. ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, u. dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (s. Teil II.D u. II.E Anlage B.7_Eigenerklärungen) Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.