Zusätzliche Informationen
:
Kriterium für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: Gewertet werden Referenzen im Bereich Inbetriebnahmemanagement beziehungsweise gewerkeübergreifende Inbetriebnahmekoordination der Technischen Gewerke in den LPH 5 und LPH 8 in den letzten fünf Jahren (seit 2019, das heißt die Inbetriebnahme muss zwischen dem 01.01.2019 und der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrages erfolgt sein) für Hochbauten. (gemäß § 46 (3) Nummer 1 VgV). Die zu wertenden Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bewerberbogen einzutragen. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet. Alle 5 Referenzen werden gemäß der nachstehenden Matrix mit jeweils maximal 4 Punkten bewertet. Insgesamt können somit 20 Punkte erreicht werden. 1 Punkt: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung mit der Erbringung von Inbetriebnahmemanagement beziehungsweise gewerkeübergreifende Inbetriebnahmekoordination der Technischen Gewerke in den LPH 5 und LPH 8 für Hochbauten aus den Bereichen Verwaltungsbauten, Laborbauten, Industriebauten, Bildungsbauten, Kulturbauten, Krankenhäuser, Gebäude zur Daseinsvorsorge oder vergleichbar, welche durch eine abgeschlossene Referenz (Inbetriebnahme muss erfolgt sein) nachzuweisen ist. 2 Punkte: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung mit der Erbringung von Inbetriebnahmemanagement beziehungsweise gewerkeübergreifende Inbetriebnahmekoordination der Technischen Gewerke in den LPH 5 und LPH 8 für Hochbauten aus den Bereichen Verwaltungsbauten, Laborbauten, Industriebauten, Bildungsbauten, Kulturbauten, Krankenhäuser, Gebäude zur Daseinsvorsorge oder vergleichbar mit einer BGF von mindestens 5.000,00 m², welche durch eine abgeschlossene Referenz (Inbetriebnahme muss erfolgt sein) nachzuweisen ist. 3 Punkte: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung mit der Erbringung von Inbetriebnahmemanagement beziehungsweise gewerkeübergreifende Inbetriebnahmekoordination der Technischen Gewerke in den LPH 5 und LPH 8 für Hochbauten aus den Bereichen Verwaltungsbauten, Laborbauten, Industriebauten, Bildungsbauten, Kulturbauten, Krankenhäuser, Gebäude zur Daseinsvorsorge oder vergleichbar mit einer BGF von mindestens 5.000,00 m² und mit Kosten für die KG 400 in Höhe von mindestens 5,0 Millionen EUR netto, welche durch eine abgeschlossene Referenz (Inbetriebnahme muss erfolgt sein) nachzuweisen ist. 4 Punkte: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung mit der Erbringung von Inbetriebnahmemanagement beziehungsweise gewerkeübergreifende Inbetriebnahmekoordination der Technischen Gewerke in den LPH 5 und LPH 8 für Hochbauten inklusive Einsatz eines Total- oder Generalunternehmers aus den Bereichen Verwaltungsbauten, Laborbauten, Industriebauten, Bildungsbauten, Kulturbauten, Krankenhäuser, Gebäude zur Daseinsvorsorge oder vergleichbar mit einer BGF von mindestens 15.000,00 m² und mit Kosten für die KG 400 in Höhe von mindestens 15,0 Millionen EUR netto, welche durch eine abgeschlossene Referenz (Inbetriebnahme muss erfolgt sein) nachzuweisen ist. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Sämtliche Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.