Trabajos de construcción de edificios escolares

Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Interimsschule in Modulbauweise

Errichtung einer zweigeschossigen Containerschule mit 16 Klassenräumen, 7 Ausweich- und Differenzierungsräumen sowie weiteren Fach- und Verwaltungsräumen Der Stadtrat zu Coburg hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 der Entwurfsplanung zur Errichtung einer Interimsschule auf dem Grundstück der ehemaligen Dreifachsporthalle am Anger, Schützenstraße 2a, Coburg zugestimmt. Ab September 2024 sollen hier rund …

CPV: 44211100 Edificios prefabricados modulares, 45214200 Trabajos de construcción de edificios escolares
Lugar de ejecución:
Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Interimsschule in Modulbauweise
Organismo adjudicador:
Stadt Coburg - Hochbauamt
Número de premio:

Deutschland-Coburg: Bauarbeiten für Schulgebäude

2023/S 188-583998

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Hochbauamt
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.tender24.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Interimsschule in Modulbauweise

II.1.2) CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3) Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung:

Errichtung einer zweigeschossigen Containerschule mit 16 Klassenräumen, 7 Ausweich- und Differenzierungsräumen sowie weiteren Fach- und Verwaltungsräumen

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

96450 Coburg

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Stadtrat zu Coburg hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 der Entwurfsplanung zur Errichtung einer Interimsschule auf dem Grundstück der ehemaligen Dreifachsporthalle am Anger, Schützenstraße 2a, Coburg zugestimmt. Ab September 2024 sollen hier rund 330 Schülerinnen und Schüler für die Dauer von zwei Jahren unterrichtet werden.

Die Entwurfsplanung sieht auf dem Grundstück am Ketschenanger die Errichtung einer zweigeschossigen Containerschule mit 16 Klassenräumen, 7 Ausweich- und Differenzierungsräumen sowie weiteren Fach- und Verwaltungsräumen vor. Hierfür sind ca. 214 Container notwendig, die für die Nutzungsdauer von 24 Montane angemietet werden sollen. Die Containerschule soll mittels einer funktionalen Leistungsbeschreibung ausgeschrieben und vergeben werden. Die Genehmigungsplanung soll von der ausführenden Firma erstellt werden. Die Container werden üblicherweise mit einer Standardausstattung geliefert und müssen vor Ort für die schulischen Zwecke ausgerüstet werden. Hierzu zählen u. a. der Einbau einer Brandmeldeanlage nach Erfordernis sowie einer Netzwerkverkabelung und

die Ergänzung der Elektro- und Sanitärinstallationen, hier v. a. in den Fachräumen Werken und Lehrküche.

II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/07/2024
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11) Angaben zu Optionen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
07/11/2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.5) Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
07/11/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: ergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2023