Zusätzliche Informationen
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Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung & Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland - Eignungsmatrix - Geheimhaltungsverpflichtung falls zutreffend: - VHB_234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - VHB_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber) Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen (Eignung & 5k) von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für alle mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Eigenerklärungen (Eignung & 5k) für dieses Unternehmen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" zu verwenden und darin alle entliehenen Referenzen & Zertifikate eindeutig zu benennen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien" dieser Bekanntmachung ergeben. 5.Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber, welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet: 6. Bewertungsmaßstab: 1. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich der Art, des Leistungsinhalts und des Leistungsumfangs der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Sofern die für die Referenzen aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags. 2. Darüber hinaus hat der Bieter Fragen zu beantworten. Es gibt Fragen, die mit ja/nein beantwortet werden können und Fragen, bei denen verschiedene Antworten möglich sind, die sich inhaltlich auf die eingereichten Referenzen beziehen. Wenn die Antwort die Mindestanforderung übersteigt, gibt es in Abhängigkeit der konkreten Antwort Punkte. Die erreichbaren Punkte sind für jede Antwort ausgewiesen. Die einzelnen Qualitätskriterien werden gewichtet. 3. Aus den für jedes Kriterium vergebenen Bewertungspunkten und der Gewichtung wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers ermittelt. A. Mindestzahl/Maximalzahl von Referenzen: Die Vergabestelle wird die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft gemachten Referenzangaben prüfen. Hinsichtlich der Eignungskriterien wird auf die Bekanntmachung sowie die Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb verwiesen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Es sind zwei mit einem in Art und Umfang vergleichbaren Bauvorhaben in der Ausführung (Leistungsphase 8) einzureichen. Als vergleichbare Objekte werden vornehmlich Verkehrs- und Nutzflächen von Werkstatt-, Industrie-, Produktionsanlagen, Instandhaltungsbetrieben, Abstellanlagen berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit ist zu erläutern. Einzelne Projekte können als Referenz für mehrere Leistungsinhalte eingereicht werden. Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzen ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen. Bitte nutzen Sie hierfür die dafür vorgesehenen Reiter ("Eignungsmatrix" und "Referenzangaben") im Dokument "20240325_Eignungsmatrix_KLS_Los 4 ". Pro Referenz dürfen max. zwei weitere DIN A4 Seiten eingereicht werden. Hiervon sind Ausführungen und ein erläuterndes Informationsschreiben zum Projekt des Bewerbers umfasst. Es können mehrere Leistungsinhalte in einer eingereichten Referenz oder mehreren eingereichten Referenzen abgebildet werden. Die Anzahl der eingereichten Referenzen darf wie bereits oben beschrieben nicht zwei unterschreiten. Als vergleichbare Objekte werden vornehmlich Verkehrs- und Nutzflächen von Werkstatt-, Industrie-, Produktionsanlagen, Instandhaltungsbetrieben, Abstellanlagen berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit ist zu erläutern. Die Vergabestelle wird unter Verwendung dieser Eignungsmatrix die nachgewiesenen Leistungsanteile der Referenzen bewerten. Sofern die für die Referenzen in der Bekanntmachung aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen bei den zu beinhalten: Die zwei Referenzen müssen - jeweils einen Gesamtumfang von mind. 15 Mio. EUR netto (KG 300-400) aufweisen und - zumindest in Summe alle vier der aufgeführten Leistungsinhalte (2.1-2.4) im dort beschriebenen Mindest-Gesamtumfang beinhalten : 2.1 in einer Referenz - Verkehrsanlagen im Gesamtumfang von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300-400) und für ein vergleichbares Objekt 2.2 in einer Referenz - Ingenieurbauwerke im Gesamtumfang von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300-400) und für ein vergleichbares Objekt 2.3 in einer Referenz - Techn. Ausrüstung /Medien im Gesamtumfang von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300-400) und für ein vergleichbares Objekt 2.4 in einer Referenz - Altlastensanierung im Gesamtumfang von mind. 1 Mio. EUR netto (KG 300-400) und für ein vergleichbares Objekt B. Teilnehmerbegrenzungskriterien (Referenzen): Der Bewertungsmaßstab für jedes Eignungskriterium sowie für jedes Unterkriterium ist in der Eignungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb angegeben. Aus den für jeden Leistungsinhalt vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 5 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. Vor der Losauswahl wird durch eine Unterbewertung dem Bewerber Vorzug gewährt der die höheren Gesamtbaukosten (KG300/400) bei 2.1 und dann 2.2-2.4 vorweisen kann. Bei den Teilnehmerbegrenzungskriterien können max. 95 Punkte erreicht werden. C. Notwendige Zertifikate/Nachweise (Mindestkriterium - BT-747/BT-750 in der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit): - Sachkunde kontaminierte Bereiche nach DGUV 101-004 (auch alle NUs im Schwarzbereich); - erfolgreich am Teilnahmewettbewerb "Errichtung und Rückbau von Grundwassermessstellen und Brunnen sowie Bohr- und Sonderleistungen im Rahmen von Altlastenerkundungsmaßnahmen 2023-2024" der Senatsverwaltung teilgenommmen; - Nachweis über Qualifikat nach DVGW GW 301&302&381; - Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961; - RAL-GZ 962, Leitungstiefbau; - Fachbetrieb nach AwSV § 62 + Fachbetrieb nach WHG § 19; - Gütesicherung Halbstarre Deckschicht RAL-GZ 805; - Nachweis über eine VDE geprüfte Blitzschutz - Fachkraft im Betrieb; - Nachweis über eine VdS anerkannte Blitzschutz - Fachkraft zur Schadensverhütung; - Befähigungsnachweis oder Sachkundigennachweis für die Montage von hochspannungsfesten, isolierten Ableitungen (HVI); - Mitglied im Verband Deutscher Blitzsch