Butylscopolamin 10mg Dragees

100.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis …

CPV: 33600000 Productos farmacéuticos
Lugar de ejecución:
Butylscopolamin 10mg Dragees
Organismo adjudicador:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Número de premio:
6002710142-BAAINBw E2.4T

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Verteidigung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Butylscopolamin 10mg Dragees
Beschreibung : 100.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees
Kennung des Verfahrens : fd2e8f16-ef36-4b18-b475-86b353be789a
Interne Kennung : 6002710142-BAAINBw E2.4T
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens : Elektronische Annahme von Angeboten
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit ( www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : LOS 1 - 100.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 26/05/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Frühere Lieferungen sind erwünscht. Die vollständige Lieferung soll jedoch bis zum geforderten Liefertermin erfolgt sein. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Arzneimitteln gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : LOS 2 - 80.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 26/05/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Frühere Lieferungen sind erwünscht. Die vollständige Lieferung soll jedoch bis zum geforderten Liefertermin erfolgt sein. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Arzneimittel gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : LOS 3 - 100.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 26/05/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Frühere Lieferungen sind erwünscht. Die vollständige Lieferung soll jedoch bis zum geforderten Liefertermin erfolgt sein. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Arzneimitteln gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : LOS 4 - 80.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 26/05/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Frühere Lieferungen sind erwünscht. Die vollständige Lieferung soll jedoch bis zum geforderten Liefertermin erfolgt sein. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Arzneimitteln gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : LOS 5 - 100.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees
Interne Kennung : LOT-0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 26/05/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Frühere Lieferungen sind erwünscht. Die vollständige Lieferung soll jedoch bis zum geforderten Liefertermin erfolgt sein. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Arzneimitteln gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : LOS 6 - 90.000 EA Butylscopolamin 10mg Dragees
Beschreibung : gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB_Butylscopolamin 10mg Dragees
Interne Kennung : LOT-0006

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33600000 Arzneimittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 26/05/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Frühere Lieferungen sind erwünscht. Die vollständige Lieferung soll jedoch bis zum geforderten Liefertermin erfolgt sein. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Arzneimitteln gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer : 991 1951 888
Postanschrift : Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : BAAINBw E2.4T
Telefon : +49 261-400-29790
Fax : +49 261-400-25241
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t: 022894990
Postanschrift : Villemomblerstraße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6c07ad77-a8ff-4d2b-bd1a-866270527fed - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 05/11/2024 11:26 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00676822-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 216/2024
Datum der Veröffentlichung : 06/11/2024