Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt Homburg

Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Saarpfalz-Kreis beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.08.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Stadt Homburg mit den Buslinien 511-515 …

CPV: 60000000 Servicios de transporte (excluido el transporte de residuos)
Lugar de ejecución:
Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt Homburg
Organismo adjudicador:
Saarpfalz-Kreis
Número de premio:

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Saarpfalz-Kreis
Rechtsform der zuständigen Behörde : Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt Homburg
Beschreibung : Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG. Der Saarpfalz-Kreis beabsichtigt, gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs.1 Personenbeförderungsgesetz zum 01.08.2026 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Stadt Homburg mit den Buslinien 511-515 sowie 571-574 in einem wettbewerblichen Verfahren mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.07.2036 zu vergeben. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden Anforderungen an den Verkehr hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Diese enthalten wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Die Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://zps-online.de/wettbewerb/bekanntmachungen/ Die Anforderungen für die Qualitätsstandards gemäß diesen ergänzenden Dokumenten sind gemäß § 12 Abs. 1a PBefG vom eigenwirtschaftlichen Antragsteller nach § 8 Abs. 4 PBefG verbindlich zuzusichern, damit diese als Auflage zur Genehmigung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 PBefG abgesichert werden können.
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Hinweis auf § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorinformation zu stellen. Es gelten die durch die Allgemeine Vorschrift des Zweckverbands Personennahverkehr Saarland zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch Anwendung des Verbundtarifs und zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch Anwendung des Deutschland-Tickets (Allg. Vorschrift AusglVerbundtarif 2024) vorgegebenen Tarife und Tarifbedingungen sowie Übergangstarife zu den Nachbarverbünden. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels Stadt Homburg hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahren der Saarländischen Nahverkehrs-Service GmbH zu beteiligen. Die zuständige PBefG-Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Busverkehrsleistungen Linienbündel Stadt Homburg
Beschreibung : Das Linienbündel Stadt Homburg umfasst die Linien 511 – 515 sowie die Schulverstärkerlinien 571 – 574. Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit sechs Midi-Niederflurbussen der Kategorie A und sieben Standardbussen der Kategorie B betrieben werden. In einem durchschnittlichen Kalenderjahr sind ca. 569 Tausend Fahrplankilometer (Tkm) zu erbringen. Es sind ca. 24.995 Fahrplanstunden p.a. zu erbringen.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2036

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Personennahverkehr Saarland -

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Saarpfalz-Kreis
Registrierungsnummer : 10045000-9060000001-35
Postanschrift : Am Forum 1
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Personennahverkehr Saarland
Registrierungsnummer : USt-IdNr:DE352837586
Postanschrift : Am Hauptbahnhof 6 - 12
Stadt : Saarbrücken
Postleitzahl : 66111
Land, Gliederung (NUTS) : Regionalverband Saarbrücken ( DEC01 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 570eae24-ee80-4037-a830-b283276d1c63 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/03/2025 09:34 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00182971-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 57/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/03/2025