Breitbandausbau im Gebiet der Stadt Bad Berleburg, hier Pachtvertrag

Breitbandausbau im Gebiet der Stadt Bad Berleburg, hier Pachtvertrag Im Gebiet der Stadt Bad Berleburg wird ein flächendeckendes Glasfasernetz errichtet, das langfristig betrieben werden soll. Zu diesem Zweck haben die Greenfiber Holding GmbH und die Stadt Bad Berleburg gemeinsam die Unser BLB-Netz GmbH gegründet und unter Einbeziehung der Greenfiber Netz …

CPV: 64200000 Servicios de telecomunicaciones, 64210000 Servicios telefónicos y de transmisión de datos, 64215000 Servicios telefónicos PI
Lugar de ejecución:
Breitbandausbau im Gebiet der Stadt Bad Berleburg, hier Pachtvertrag
Organismo adjudicador:
Unser BLB-Netz GmbH
Número de premio:
2024-09-04

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Unser BLB-Netz GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Breitbandausbau im Gebiet der Stadt Bad Berleburg, hier Pachtvertrag
Beschreibung : Breitbandausbau im Gebiet der Stadt Bad Berleburg, hier Pachtvertrag
Kennung des Verfahrens : 537520e3-bb94-4a5d-ae3f-d4e5c1e1994d
Interne Kennung : 2024-09-04
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64215000 Internet-Telefondienste

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Berleburg
Land, Gliederung (NUTS) : Siegen-Wittgenstein ( DEA5A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22HPXT
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Breitbandausbau im Gebiet der Stadt Bad Berleburg, hier Pachtvertrag
Beschreibung : Im Gebiet der Stadt Bad Berleburg wird ein flächendeckendes Glasfasernetz errichtet, das langfristig betrieben werden soll. Zu diesem Zweck haben die Greenfiber Holding GmbH und die Stadt Bad Berleburg gemeinsam die Unser BLB-Netz GmbH gegründet und unter Einbeziehung der Greenfiber Netz & Management GmbH (Pächterin) einen Kooperationsvertrag geschlossen, der das Projekt und die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner bei der Durchführung beschreibt. Aufgabe der Verpächterin ist es hiernach, der Stadt Bad Berleburg die Bereitstellung und den Betrieb eines flächendeckenden Breitbandnetzes für die Öffentlichkeit im Stadt-gebiet zu ermöglichen, und zwar durch Planung, Errichtung, Instandhaltung, Verwaltung und Verpachtung von passiven Netzinfrastrukturen. Die Verpächterin errichtet auf der Grundlage eines Generalübernehmervertrages mit der Greenfiber Netzprojekt GmbH die passive Netzinfrastruktur der Netzebene 3. Die Pächterin wird die von der Verpächterin zu errichtende passive Netzinfrastruktur auf eigene Kosten mit Aktivtechnik ausstatten und den Netzbetrieb für die Dauer dieses Pachtvertrags auf eigenes rechtliches und wirt-schaftliches Risiko nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweils aktuellen Stand der Technik sicherstellen und durchführen. Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird ausschließlich die Pächterin. Die Verpächterin bietet keine eigenen Leistungen im Telekommunikationsmarkt gegenüber Endnutzern (einschließlich von Telefondienstleistungen) an.
Interne Kennung : 2024-09-04

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64215000 Internet-Telefondienste

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Berleburg
Land, Gliederung (NUTS) : Siegen-Wittgenstein ( DEA5A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Niedrigster Preis
Beschreibung : Niedrigster Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Unser BLB-Netz GmbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge
Sonstige Begründung : Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Nichtvorliegen öffentlicher Aufträge / Eingreifen der vergaberechtlichen Bereichsausnahmen nach §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Greenfiber Netz & Management GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Pachtvertrag v. 26.07.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Pachtvertrag v. 26.07.2024
Datum der Auswahl des Gewinners : 25/07/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 26/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Unser BLB-Netz GmbH
Registrierungsnummer : HRB 13346
Postanschrift : Poststraße 42
Stadt : Bad Berleburg
Postleitzahl : 57319
Land, Gliederung (NUTS) : Siegen-Wittgenstein ( DEA5A )
Land : Deutschland
Telefon : +49 275192-3118
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer : 05515-03004-07
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : 0251 411-1604
Fax : 0251 411-2165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Greenfiber Netz & Management GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 156463
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22143
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : 0800 822 0 228
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 762548e6-5402-42b6-8555-8afc0139db9c - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/09/2024 18:02 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00534517-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 174/2024
Datum der Veröffentlichung : 06/09/2024