Beschreibung
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Die Kaiserin-Theophanu-Schule besteht aus acht Gebäudetrakten. Drei in Containerbauweise errichtete Trakte sind zurückzubauen, die denkmalgeschützten Trakte B und E sind zu sanieren. Inwieweit die Sanierung oder der Abbruch des A-Traktes aus wirtschaftlichen Aspekten und unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes sinnvoll ist, ist im Rahmen der Planung zu erarbeiten. Darüber hinaus ist zur Umsetzung des Raumprogramms die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Auftraggeber und Bauherr Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betreibt als eigenbetriebsähnliche Einrichtung auf dem Gebiet des Facility-Managements städtischer Immobilien ein modernes Immobilienmanagement. Neben der Hauptaufgabe, der wertschöpfenden Immobilienbewirtschaftung, leistet sie für andere städtische Dienststellen qualifizierten Service rund um die Immobilie, insbesondere auch bei Planung, Ausführung und Management von Neubaumaßnahmen sowie die Instandhaltung und Sanierung von städtischen Gebäuden und Schulgebäuden. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll die unten im Weiteren beschriebene Baumaßnahme durchgeführt und begleitet werden. Lage/Objektbeschreibung Am bereits bestehenden Schulstandort Kantstraße 3 befindet sich ein 4-zügiges Gymnasium mit circa 1.100 Schülern und 80 Lehrern. 2019 wurden zwei Erweiterungsbauten fertiggestellt, in welchen die naturwissenschaftlichen Fachräume und eine 3-fach Sporthalle untergebracht wurden. Neben den beiden Neubauten befinden sich auf dem Grundstück drei in den 50er Jahren in Massivbauweise errichtete Bestandstrakte (Trakte A, B und E). Die Trakte A und B beherbergen Klassen- und Verwaltungsräume sowie eine Aula. Die Trakte B und E stehen unter Denkmalschutz. Der Trakt E wird aktuell als Mensa genutzt, weist jedoch nur unzureichende Kapazitäten auf. Hier befindet sich ebenfalls die Hausmeisterwohnung. An den Bestandsgebäuden wurden in den zurückliegenden Jahren nur die notwendigsten Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so dass ein entsprechender Sanierungsrückstand in allen Bereichen besteht. Weitere Klassenräume befinden sich in zwei Containerbauten, den Trakten K und G. Der aus den 60er Jahren stammende Trakt P wird derzeit für die Nachtmittagsbetreuung genutzt. Maßnahmenbeschreibung: Ziel der Baumaßnahme ist die Generalinstandsetzung der Trakte B und E, optional des Traktes A mit anschließendem Neubau von einem oder mehreren Erweiterungsbau(ten) zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten. Darüber hinaus sind die bestehenden Containerbauten P, K und G sukzessive abzubrechen. Zudem ist eine Mensa einschließlich Mensaküche mit Räumen für die Ganztagsbetreuung in das Gesamtensemble zu integrieren. Im Zuge der Planungen sind verschiedene Varianten zu erarbeiten, in welchen sämtliche Aspekte zu betrachten sind, um eine Entscheidung in Bezug auf den Umgang mit den Bestandsgebäuden A, B und E herbeiführen zu können. Für die Deckung des Raumbedarfes wird die Errichtung eines oder mehrerer An- beziehungsweise Erweiterungsbauten erforderlich. In welchem Umfang ein Abbruch des A-Traktes sinnvoll ist, ist mittels der zu erarbeitenden Varianten darzustellen und hinsichtlich der Nutzung, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit zu bewerten. Die 2019 fertiggestellten Neubautrakte N (Klassen- und Fachräume) und T (Turnhalle) werden während der Baumaßnahme weiter durch die Schule genutzt. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Im Zuge der Sanierungs-, Neubau- und Abbruchmaßnahmen wird ein Teil der Außenanlagen ebenfalls neugestaltet. Es ist geplant, die Maßnahme mit einem Generalunternehmen zu realisieren. Zielvorstellungen des Bauherrn: Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen und denkmalpflegerischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu realisieren. Bei der Planung soll sowohl das neue pädagogische Konzept der Schule, als auch die Bedeutung der Schulanlage (Ensemblewirkung, Adressbildung) mit Gebäuden als Baudenkmal berücksichtigt werden. Die Schule, als auch die untere Denkmalbehörde, sind in die Abstimmung zur Planung zwischen Bauherr und Planern einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Weitere Schwerpunkte der Planung sind die Herstellung von Barrierefreiheit, das Integrieren der technischen Gebäudeausrüstung sowie die Gewährleistung des baulichen Brandschutzes. Die Anwendung der vom Rat der Stadt Köln festgelegten Wärmeschutz-Standards, die teilweise über die Vorgaben des GEG (in der jeweils gültigen Fassung) hinausgehen, wird unter Vorbehalt von Wirtschaftlichkeit, Folgekosten und im Falle von bestehendem Denkmalschutz durch die untere Denkmalbehörde im Einzelfall entschieden. Die in den Energieleitlinien der Stadt Köln und den Bau- und Qualitätsstandards der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln festgelegten Anforderungen sind zu erfüllen. Bei Bedarf können diese auf Nachfrage zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Alle gesetzlichen Vorgaben sind in jedem Fall einzuhalten. Die Auflagen zum Denkmalschutz sind fortlaufend mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 3. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit dem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt. Die Anlage 1 zu dieser Auftragsbekanntmachung beinhaltet die Maßnahmenbeschreibung, eine Übersichtsskizze mit dem beabsichtigten Nutzungskonzept. Anlage 1 ist zu beachten. Für die Bewerbung ist ein das Bewerbungsformular (Bewerbungsantrag_Teilnahmeantrag_Brandschutz.pdf ) zu verwenden.