Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1WQHEYUE Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Dafür ist die erreichte Punktzahl gem. Wertungsmatrix der Zuschlagskriterien maßgebend. Der Wertungsmatrix liegt ein Bewertungsbasis von 0-5 Punkte je Kriterium zu Grunde. Die Wertungsmatrix setzt sich dabei aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien zusammen: Das Zuschlagskriterium A Konzepte geht mit einem Anteil von 40% in die Gesamtbewertung des Angebotes ein und besteht aus den nachfolgenden Unterkriterien: A.1 Projektbezogene Personalerfahrung u. -planung (Gewichtung 20%) - Kriterium A.1.1 Personalqualifikation/-erfahrung (Gewichtung 5%) - Kriterium A.1.2* Personaleinsatzplanung (Gewichtung 5%) - Kriterium A.1.3* Rollenverständnis IPA (Gewichtung 5%) - Kriterium A.1.4* Projektaufbauorganisation (Gewichtung 5%) A.2 Management u. Planungstransfer (Gewichtung 20%) - Kriterium A.2.1* projektspezifische Herausforderungen (Gewichtung 10%) - Kriterium A.2.2* Umgang mit Herausforderungen (Gewichtung 10%) Zuschlagskriterium - B Kooperationskultur - Assessment Center (Gewichtung 30%) Im Kriterium B erfolgt die Bewertung der Kooperationskultur anhand der Ergebnisse des durchgeführten Assessment Centers (AC), mit einer Gewichtung von 30%. Am AC nehmen insgesamt bis zu 5 Teammitglieder des Bieters, unterteilt in SMT, PMT und Team teil. Das SMT, PMT und Team werden dabei jeweils in mindestens zwei Übungen (Interviews, Rollensimulationen, Case Studies) in den Kompetenzen Kooperations- und Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz, Selbstreflexion und Lernen, Resilienz, Kooperative Führung, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Analysefähigkeit beobachtet, eingeschätzt und bewertet. SMT, PMT und das Team werden zunächst gesondert mit einem Punktesystem von 0 bis 5 Punkte je Kompetenz auf Grundlage der Beobachtung eines Beobachterteams bewertet. Je Kompetenz wird dann die durchschnittliche erreichte Punktzahl aus SMT, PMT und Team ermittelt. Dabei wird die Punktzahl vom SMT mit 20% und die Punktzahl vom PMT und vom Team jeweils mit 40% gewichtet. Zuschlagskriterium - C Beteiligungsbeitrag (Gewichtung 10%) Im Zuschlagskriterium C erfolgt die Bewertung des Beteiligungsbetrags. Der höchste Beteiligungsbeitrag wird mit 5 Punkten gewertet. Alle anderen Beiträge werden zum höchsten Beitrag ins Verhältnis gesetzt. Die Differenz zum höchsten Beteiligungsbeitrag wird jeweils in Prozent ermittelt. Je % niedrigerem Beteiligungsbeitrag wird ein Punktabzug in gleicher prozentualer Höhe vorgenommen. Berechnung Beteiligungsbeitrag (Auswertung siehe Tabellenblatt Berechnung Punkte C der Wertungsmatrix) Zuschlagskriterium - D Preis (Gewichtung 20%) Das Zuschlagskriterium D Preis geht mit einem Anteil von 20% in die Gesamtbewertung des Angebotes ein und besteht aus den nachfolgenden Unterkriterien: D.1 Deckungsbeitrag (Gewichtung 10%): - Kriterium D.1.1 Deckungsbeitrag - Eigenleistung (Gewichtung AGK 3,5% und G 1,5%); Berechnung Deckungsbeitrag (Auswertung siehe Tabellenblatt Berechnung Punkte D.1.1) - Kriterium D.1.2 Deckungsbeitrag - Fremdleistung (Gewichtung AGK 3,5% und G 1,5%); Berechnung Deckungsbeitrag (Auswertung siehe Tabellenblatt Berechnung Punkte D.1.2). D.2 Preis (Stunden-/Tagessatz Planungs- und Managementleistungen) - Kriterium D.2.1 Stundensatz/Tagessatz für Planungs-/Managementleistungen (Gewichtung 5%); Berechnung Stundensatz (Auswertung siehe Tabellenblatt Berechnung Punkte D.2.1) - Kriterium D.2.2 Tagessatz für Reise- und Unterkunftskosten (Gewichtung 5%); Berechnung Stundensatz (Auswertung siehe Tabellenblatt Berechnung Punkte D.2.2) *Die Bewertung Kriterien A.1.2, A.1.3, A.1.4, A.2.1 und A.2.2 erfolgt durch ein Wertungsgremium des AN auf Basis der vorgesehenen Punkteverteilung gem. Wertungsmatrix. Erläuterung Punkteverteilung für die zuvor benannten Kriterien: 0 Punkte = keine Bieterangaben 1 Punkte = Die Bieterangaben lassen im Auftragsfall keine ausreichende Leistungserbringung mehr erwarten. Die Angaben werden den spezifischen Anforderungen des Projekts, wie sie aus den Vergabeunterlagen hervorgehen, in diesem Kriterium nicht mehr gerecht. Es sind relevante Risiken für die Abwicklung zu befürchten. 2 Punkte = Die Bieterangaben lassen im Auftragsfall eine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Die Angaben werden den spezifischen Anforderungen des Projekts, wie sie aus den Vergabeunterlagen hervorgehen, in diesem Kriterium noch gerecht. Die verbleibenden Risiken können hingenommen werden. 3 Punkte = Die Bieterangaben lassen im Auftragsfall eine zufriedenstellende Leistungserbringung erwarten. Die Angaben werden den spezifischen Anforderungen des Projekts, wie sie aus den Vergabeunterlagen hervorgehen, in diesem Kriterium zufriedenstellend gerecht. Es werden punktuell besondere Vorteile für die Abwicklung erkennbar. 4 Punkte = Die Bieterangaben lassen im Auftragsfall eine gute Leistungserbringung erwarten. Die Angaben werden den spezifischen Anforderungen des Projekts, wie sie aus den Vergabeunterlagen hervorgehen, in diesem Kriterium gut gerecht. Die Angaben lassen überwiegend besondere Vorteile für die Abwicklung erkennen. 5 Punkte = Die Bieterangaben lassen im Auftragsfall eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. Die Angaben werden den spezifischen Anforderungen des Projekts, wie sie aus den Vergabeunterlagen hervorgehen, in diesem Kriterium sehr gut gerecht. Die Angaben lassen vollständig oder weit überwiegend besondere Vorteile für die Abwicklung erkennen. Begründung Zuschlagskriterien: § 16d Abs. 2 Nr. 1 VOB/A - EU: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. § 16d Abs. 2 Nr. 2 S. 2 VOB/A - EU: Zuschlagskriterien können insbesondere sein: a) Qualität einschließlich technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, "Design für alle", soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften; b) Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder c) Kundendienst und technische Hilfe sowie Ausführungsfrist.