Beschreibung der Änderungen
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MKA16- m bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer als Grundlage für die Planungsleistung die Vermessung von vordefinierten Streckenbereichen und zusätzlich aufgeführten konstruktiven Ingenieurbauwerken gemäß Anlage 14.2 des Hauptvertrages. Die zusätzliche Leistung umfasst eine zusätzliche Befliegung der Strecke, die Aufbereitung einer Datenübernahme eines Parallelprojektes und die Mehrleistungen infolge der Erweiterung des geodätischen Festpunktfeldes. 1.Zusätzliche Befliegung: Die Befliegung des Umbaubereiches ist notwendig, um die georeferenzierten Daten mit Höhenbezug für die Erstellung der digitalen Geländemodelle (DGM) zu erhalten. Die derzeit vorliegenden Daten sind nicht in der erforderlichen Auflösung vorhanden, die für die Erstellung der Modelle erforderlich ist. Aufgrund der anspruchsvollen topografischen Gegebenheiten ist der genaue Verlauf des Geländes für die Auswertung der Aushubmassen notwendig, um die Kostenschätzung für die Vorplanung zu erstellen. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vermessungsdaten (Anlage 1.14, Abs. 1.1 zum HV) reichen nicht aus, um die gemäß Vertrag geschuldeten Leistungen zur Erstellung des DGM zu erbringen. 2. Datenübernahme aus Parallelprojekten: Im Zuge der Vermessungsarbeiten zum Festpunktfeld stellte sich heraus, dass in den Kilometerbereichen 38,5 - 39,5 und 50,5 - 51,5 das Festpunktfeld bereits durch die Firma EPV-GIV erstellt wurde. Die Daten mussten übernommen und für die Auswertung der gleisgeometrischen und topologischen Vermessung verwendet werden. Die bereitgestellte kf-Datei entsprach nicht den Vorgaben der RIL 883 und musste für die Auswertung angepasst werden. 3. Erweiterung des geodätischen Festpunktfeldes: Die Vermessungsbereiche im PA2 müssen von dem ursprünglichen Kilometerbereich von 34,00 bis 54,00 bis auf Kilometer 55,30 vergrößert werden, um die Prüfung und Freigabe des DBReferenzsystems. MKA17- Kerngegenstand des Ausbaus der Strecke Hagen-Siegen-Hanau im Planungsabschnitt 1+2 ist die Tunnelprofilerweiterung für den kombinierten Verkehr. Die Tunnel auf der Strecke 2800 verfügen über ein zu geringes Lichtraumprofil, weshalb im Rahmen der Vorplanung eine Untersuchung möglicher Lösungsvarianten mit Auswirkungen auf die bauliche und konstruktive Gestaltung sowohl der Tunnel als auch der angrenzenden Bauwerke, die Zweckmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Umweltverträglichkeit durchgeführt wird. Im Planungsprozess der Vorplanung wurden aus der Trassierungs planung heraus die genauen Umbaubereiche für jedes Tunnelpaket erarbeitet und festgelegt. Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer gemäß §2.1.15 des Hauptvertrages in Verbindung mit der Anlage 13.1 ein Logistik- und Andienungskonzeptes für die geplanten Objekte des Vertrages. Die hierfür vorgegebenen Objekte wurden durch den AG in der Grundlagenermittlung innerhalb des Ausschreibungsprozesses festgelegt. Mit der Festlegung der Umbaubereiche innerhalb der Vorplanung wurde die Planung weiterer, im Vertrag nicht aufgeführter Objekte erforderlich. Die zusätzlichen Objekte sind ebenfalls im Logistik- und Andienungskonzept zu berücksichtigen. Die Objekte sind nicht ausdrücklich in der Anlage 2.1.1 aufgeführt, jedoch im Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Werkes erforderlich. Auf einen solchen, für die frühe Leistungsphase 1 und 2 typischen Sachverhalt wurde in den Vertragsunterlagen "Anlage Nr. 1.0 - Vorbemerkungen" im Kapitel 1.2 bereits hingewiesen.Der Auftragnehmer hat die Änderung, wie vertraglich gefordert, unverzüglich inklusive geschätzter Kosten mitgeteilt. Aufgrund der ebenfalls in der Vorplanung durchgeführten Sperrpausenplanung für den Bau der Tunnel, hat sich die Notwendigkeit ergeben eine losübergreifende (Los 1 und 2 des Hauptvertrages) Betrachtung des Logistikverkehrs durchzuführen. Die Sperrpausenplanung sieht abhängig von den gewählten Sperrabschnitten, die sinnvollerweise zwischen den jeweiligen Bahnhöfen gebildet wurden, eine Lösung vor, die in einem Sperrabschnitt sowohl die Bearbeitung eines Tunnelabschnitts aus dem Los 1 als auch die zweier Tunnelabschnitte aus dem Los 2 vorsieht. Der schienengebundene Logistikverkehr ist dahingehend noch zu optimieren und losübergreifend zu betrachten. Die zusätzliche Betrachtung ist notwendig für die Erreichung des geschuldeten Werkes, vertraglich jedoch nicht vereinbart. Der Auftragnehmer hat die Änderungen, wie vertraglich gefordert, unverzüglich inklusive geschätzter Kosten mitgeteilt. MKA18- Kerngegenstand des Ausbaus der Strecke Hagen-Siegen-Hanau im Planungsabschnitt 1+2 ist die Tunnelprofilerweiterung für den kombinierten Verkehr. Die Tunnel auf der Strecke 2800 verfügen über ein zu geringes Lichtraumprofil, weshalb im Rahmen der Vorplanung eine Untersuchung möglicher Lösungsvarianten wird. Im Planungsprozess der Vorplanung wurden aus der Trassierungs-planung heraus die genauen Umbaubereiche für jedes Tunnelpaket erarbeitet und festgelegt. Dies hat die Notwendigkeit der Planung und somit auch der Grundlagenermittlung (Vermessung, Bestandsmodellierung) zusätzlicher Objekte zur Folge. Im bestehenden Vertrag schuldet der Auftragnehmer als Grundlage für die Planungsleistung die Vermessung von vordefinierten Streckenbereichen und zusätzlich aufgeführten konstruktiven Ingenieurbauwerken. Mit Festlegung der Umbaubereiche ist die detaillierte Vermessung weiterer, nicht aufgeführter Objekte erforderlich. Die Vermessung der zusätzlichen Objekte ist somit eine zusätzliche Leistung, die vertraglich nicht vereinbart war, die für die vollumfängliche Erfüllung des Planungsleistung Solls jedoch erforderlich ist