Zusätzliche Informationen
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#Besonders geeignet für:selbst# Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Für die Wertung werden - der sich anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Angebotspreis netto sowie - die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte herangezogen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Bewertung Angebotspreis (60 %) Für die Bewertung des Angebotspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und zwingenden inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpauschalpreis sowie der Summe der Stundenverrechnungssätze zusammen. Der im Angebots- und Preisblatt als "Gesamtpauschalpreis pro Monat" je Los eingetragene Preis wird auf die Vertragsdauer einschließlich Verlängerungsoptionen hochgerechnet und fließt zu 50% in die Wertung ein. Zusätzlich macht die Summe der im Angebots- und Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätze für die Positionen Heimleiter, Sozialarbeit und Handwerkerpool 10% des Angebotspreises aus. Der Angebotspreis des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die bei diesem Kriterium maximal erreichbare Punktzahl (10 Punkte). Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 75 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte. Negative Punkt-zahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren Angebotspreis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotspreis ermittelte Punktzahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (60 %) multipliziert. Bewertung Bietergespräche (40%) Es finden Bietergespräche statt, die zu 40% in die Bewertung einfließen. Diese setzen sich zusammen aus der Präsentation der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Bieter-konzepte (Inhaltliche Bewertung der Konzepte sowie deren Darstellung) zu 30% und der Be-antwortung von Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation zu 10%. 1. Inhaltliche Bewertung des Konzepts zur Auftragsdurchführung und Präsentation (30%): Im Rahmen der Präsentation des vom Bieter gemäß C3 der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot vorzulegenden Konzepts bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt - unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes - eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor und bezieht auch die Darstellungsweise mit in die Bewertung ein. Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gutes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichendes Konzept): Das Konzept des Bieters entspricht mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthält, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhaftes Konzept): Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und lässt keine ausreichende Leistungserbringung erwarten. Ein Konzept, welches die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, erhält ebenfalls null Punkte. Ein mit mangelhaft bewertetes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung. Dies ist der Fall, wenn das Konzept des Bieters nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Es wird ausgeschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen. Der AG weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Ein Angebotsausschluss erfolgt auch, wenn der Bieter es versäumt hat, mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem fehlenden Konzept ein zwar eingereichtes Konzept gleichgestellt wird, welches jedoch nicht die Anforderungen der Seiten 29-32 der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 9) beachtet. Für ein wertbares Angebot ist es mithin unerlässlich, dass der Bieter zu allen vier vorgegebenen Gliederungspunkten Inhalte in seinem Konzept einreicht, die er in den zeitlich nach Angebotsfrist geplanten Bieterpräsentationen vorstellen soll. Die in Bezug auf das jeweilige Unterkriterium erreichten Punktzahlen werden mit der jeweili-gen Gewichtung multipliziert und gehen so in die Gesamtwertung ein. 2. Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation (10%) Im Rahmen der Beantwortung der Fragen an die Bieter im Anschluss an die Präsentation be-wertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leis-tungserbringung zu erwarten ist. Sofern Anlass zu konkreten Rückfragen besteht, darf der AG maximal zwei individuelle Fragen zum jeweiligen Betreiberkonzept stellen. Weiterhin werden allen Bietern maximal zwei Fragen gestellt, die Ausschluss über eine fachgerechte Leistungserbringung geben sollen. Diese Fragen werden für alle Bieter einheitlich formuliert. Im Einzelnen werden die Punkte auf die Beantwortung der Fragen wie folgt vergeben: 10 Punkte (sehr gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen insgesamt in herausragender Weise den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn die Antworten sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch herausragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) sehr gute Leistung erwarten lassen. Außerdem dient die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z. B. kreative Ideen). 7,5 Punkte (gute Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorgaben und Erwartungen des AG.Dies ist der Fall, wenn die Antworten insgesamt gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifische und konkrete Aussagen und überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. Angeboten) gute Leistung erwarten lassen. 5 Punkte (befriedigende Antworten): Die Antworten des Bieters auf die Fragen des AG entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Dies ist der Fall, wenn die Antworten des Bieters insgesamt strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) befriedigende Leistungserbringung erwarten lassen. 2,5 Punkte (ausreichende Antworten): Die Antworten des Bieters entsprechen mit kleineren Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des AG. Dies ist der Fall, wenn der Bieter insgesamt strukturierte und nach-vollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen trifft, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) ausreichende Leistungserbringung erwarten lassen, in der Gesamtbetrachtung aber kleine Mängel aufweist. 0 Punkte= Angebotsausschluss (mangelhafte Antworten): Ein Angebotsausschluss erfolgt, wenn die Antworten des Bieters auf die (Rück-) Fragen des AG insgesamt nicht oder lediglich mit großen Einschränkungen den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Es wird aus-geschlossen, wenn eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft zu erwarten ist. Hiervon ist auszugehen, wenn die Antworten ungenügend oder nur zum Teil plausibel sind, weil sie zu allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur betreffenden Frage sind bzw. deutliche Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalts erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung mittlere bis wesentliche Mängel aufweisen.