Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 20 des Gesetzes zur Regelung eines all-gemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 EUR belegt worden ist, und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung gegen § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG begangen hat (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach kein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Korruption
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach nicht gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet wurden oder verwendet werden sollten, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Betrugsbekämpfung
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, sowie §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Zahlungsunfähigkeit
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach nicht gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach über das Vermögen des Unternehmens weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt noch ein solches Verfahren eröffnet wurde, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt wurde, kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und die Geschäftstätigkeit nicht eingestellt wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten wurden und stets die erforderlichen Nachweise übermittelt werden können, sowie nicht versucht wurde, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen (im Teilnahmeantrag enthalten).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (im Teilnahmeantrag enthalten).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (im Teilnahmeantrag enthalten).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (im Teilnahmeantrag enthalten).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach nicht gegen sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (im Teilnahmeantrag enthalten).
Entrichtung von Steuern
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Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist (im Teilnahmeantrag enthalten).