Beschaffung von Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion sowie technische Begleitung des Betriebs für die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP)

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Kleinbusses mit autonomer Fahrfunktion sowie die technische Begleitung des Betriebs des Kleinbusses. Ferner hat der Auftraggeber ein Optionsrecht auf den Erwerb von bis zu vier weiteren autonom fahrenden Kleinbussen. Der Auftragnehmer muss folgende Leistungen erbringen: - Andienung eines Kleinbusses an den Auftraggeber, welcher …

CPV: 34114400 Minibuses
Lugar de ejecución:
Beschaffung von Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion sowie technische Begleitung des Betriebs für die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP)
Organismo adjudicador:
Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
Número de premio:
VLP 001-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung von Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion sowie technische Begleitung des Betriebs für die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP)
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Kleinbusses mit autonomer Fahrfunktion sowie die technische Begleitung des Betriebs des Kleinbusses. Ferner hat der Auftraggeber ein Optionsrecht auf den Erwerb von bis zu vier weiteren autonom fahrenden Kleinbussen.
Kennung des Verfahrens : da1d02b7-87eb-491c-9f6a-c33ff06723aa
Interne Kennung : VLP 001-2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34114400 Kleinbusse

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hagenow
Postleitzahl : 19230
Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigslust-Parchim ( DE80O )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YAX555Y
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes gegen § 21 Abs. 1 i. V. m. § 20 des Gesetzes zur Regelung eines all-gemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 EUR belegt worden ist, und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung gegen § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG begangen hat (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach kein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Korruption : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach nicht gegen umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet wurden oder verwendet werden sollten, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Betrugsbekämpfung : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach weder das Unternehmen noch Personen, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, und zwar wegen Verstößen gegen §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, sowie §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (Formblatt B5 zum Teilnahmeantrag).
Zahlungsunfähigkeit : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach nicht gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach über das Vermögen des Unternehmens weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt noch ein solches Verfahren eröffnet wurde, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt wurde, kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und die Geschäftstätigkeit nicht eingestellt wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten wurden und stets die erforderlichen Nachweise übermittelt werden können, sowie nicht versucht wurde, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen (im Teilnahmeantrag enthalten).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (im Teilnahmeantrag enthalten).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (im Teilnahmeantrag enthalten).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (im Teilnahmeantrag enthalten).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (im Teilnahmeantrag enthalten).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach nicht gegen sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (im Teilnahmeantrag enthalten).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (im Teilnahmeantrag enthalten).
Entrichtung von Steuern : Abgabe einer Eigenerklärung, wonach das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist (im Teilnahmeantrag enthalten).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung von Kleinbussen mit autonomer Fahrfunktion sowie technische Begleitung des Betriebs für die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP)
Beschreibung : Der Auftragnehmer muss folgende Leistungen erbringen: - Andienung eines Kleinbusses an den Auftraggeber, welcher sich zum autonomen Fahren auf Level 4 (nach SAE J3016 der SAE-International vom 30. April 2021) eignet; - Einholung einer Erprobungsgenehmigung nach § 1i StVG i. V. m. § 16 AFGBV; - Durchführung der Erprobung; - Einholung einer Betriebserlaubnis nach § 1e Abs. 4 StVG i. V. m. §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 AFGBV; - Übergabe sämtlicher Dokumente an den Auftraggeber, die dieser benötigt, um eine Betriebsbereichsgenehmigung nach § 1d Abs. 2 StVG i. V. m. § 7 AFGBV zu erhalten; - nach Abnahme des Fahrzeugs übernimmt der Auftragnehmer die technische Aufsicht sowie Wartung des Kleinbusses; - der Auftragnehmer stellt die für das autonome Fahren erforderliche Software mitsamt Lizenz zur Verfügung. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung : VLP 001-2024

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34114400 Kleinbusse

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hagenow
Postleitzahl : 19230
Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigslust-Parchim ( DE80O )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbegrenzt

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : 5. EU-Sanktionspaket
Beschreibung : Abgabe einer Erklärung zum Nachweis, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket) (im Teilnahmeantrag enthalten).
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Erklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)
Beschreibung : Abgabe der Erklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) (im Teilnahmeantrag sowie als Formblatt B3 enthalten).
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung : Nachweis einer aktuellen (d.h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von zwei Millionen Euro. Falls eine solche Versicherung nicht oder nicht im vorgegebenen Umfang besteht, besteht die Möglichkeit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Formblatt B6 zum Teilnahmeantrag).
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d. h., Projekte im Bereich des autonomen Fahrens (Formblatt B7 zum Teilnahmeantrag).
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Nennung von Leistungen zum autonomen Fahren in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Nennung von Referenzen, Formblatt B8 zum Teilnahmeantrag).
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte
Beschreibung : Nennung der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Formblatt B9 zum Teilnahmeantrag).
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Gewerbliche Voraussetzungen
Beschreibung : Eigenerklärung, wonach die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind (im Teilnahmeantrag enthalten).

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis (netto)
Beschreibung : Der günstigste Bieter erhält die volle Punktzahl (60). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 60 x G / B. P ist die Punktzahl des Bieters. G ist der günstigste Preis, d. h., der Angebotspreis des günstigsten Bieters. B ist der Angebotspreis des zu bewertenden Bieters.
Fester Wert (insgesamt) : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erfahrung mit der praktischen Umsetzung des autonomen Fahrens
Beschreibung : Für Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen kann ein Bieter maximal 8 Punkte erhalten. Positiv gewertet wird, wenn durch Referenzen nachgewiesen wird, dass Projekte im Bereich des autonomen Fahren umgesetzt wurden. Berücksichtigt wird der Leistungsumfang der Referenz(en) und der Grad des autonomen Fahrens (Quantität und Qualität der Referenzen). Auch die Erfahrung des Projektleiters und seines Stellvertreters mit der Umsetzung solcher Projekte wird bei der Punktevergabe berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreter/-innen des Auftraggebers (Expertenteam) unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen: - 8 Punkte werden vergeben, wenn die Erfahrungen des Bieters vom Expertenteam als sehr gut eingeschätzt werden. - 6 Punkte werden vergeben, wenn die Erfahrungen des Bieters vom Expertenteam als gut eingeschätzt werden. - 4 Punkte werden vergeben, wenn die Erfahrungen des Bieters vom Expertenteam als befriedigend eingeschätzt werden. - 2 Punkte werden vergeben, wenn die Erfahrungen des Bieters vom Expertenteam als ausreichend eingeschätzt werden. - 0 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter abseits der Mindestanforderung keine Erfahrungen aufweist.
Fester Wert (insgesamt) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umsetzungskonzept
Beschreibung : Für das vorzulegende Umsetzungskonzept kann der Bieter maximal 10 Punkte erhalten. Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Beschreibung der technischen und operativen Maßnahmen zur Umsetzung des autonomen Fahrens; - Darlegung zur sicheren und verschlüsselten Datenübertragung gemäß aktueller Sicherheitsstandards zwischen Fahrzeug, Infrastruktur und Leitstelle; - Darstellung der eingesetzten Technologien (z. B. Sensorik, Software, Fahrzeugplattformen); - Zeitplan für die Implementierung einschließlich Meilensteinen; - Ausführliche Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr; - Umgang mit potenziellen Risiken und Notfallszenarien (z. B. Systemausfälle, Fehlfunktionen); - Konformität mit geltenden rechtlichen und regulatorischen Vorgaben; - Qualitäts- und Ressourcenmanagement; - Darstellung der Projektorganisation, einschließlich der Rollen und Verantwortlichkeiten; - Darlegung zur Umsetzung der Technischen Aufsicht. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreter/-innen des Auftraggebers (Expertenteam) unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen: - 10 Punkte werden vergeben, wenn das Umsetzungskonzept des Bieters vom Expertenteam als sehr gut eingeschätzt wird; - 7,5 Punkte werden vergeben, wenn das Umsetzungskonzept des Bieters vom Expertenteam als gut eingeschätzt wird; - 5 Punkte werden vergeben, wenn das Umsetzungskonzept des Bieters vom Expertenteam als befriedigend eingeschätzt wird; - 2,5 Punkte werden vergeben, wenn das Umsetzungskonzept des Bieters vom Expertenteam als ausreichend eingeschätzt wird; - 0 Punkte werden vergeben, wenn das Umsetzungskonzept des Bieters vom Expertenteam als mangelhaft eingeschätzt wird.
Fester Wert (insgesamt) : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Vertragsbedingungen
Beschreibung : Maximal 8 Wertungspunkte werden für die Vertragsbedingungen vergeben. Berücksichtigt wird dafür das Verhandlungsergebnis zu den (verhandelbaren) Vertragsbedingungen (d. h. die Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers). Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreter/-innen des Auftraggebers (Expertenteam) unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. - 8 Punkte werden vergeben, wenn die Vertragsbedingungen des Bieters vom Expertenteam als sehr gut eingeschätzt werden; - 6 Punkte werden vergeben, wenn die Vertragsbedingungen des Bieters vom Expertenteam als gut eingeschätzt werden; - 4 Punkte werden vergeben, wenn die Vertragsbedingungen des Bieters vom Expertenteam als befriedigend eingeschätzt werden; - 2 Punkte werden vergeben, wenn die Vertragsbedingungen des Bieters vom Expertenteam als ausreichend eingeschätzt werden; - 0 Punkte werden vergeben, wenn die Vertragsbedingungen des Bieters vom Expertenteam als mangelhaft eingeschätzt werden.
Fester Wert (insgesamt) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbeschreibung
Beschreibung : Maximal 8 Wertungspunkte werden für die Leistungsbeschreibung vergeben. Berücksichtigt wird dafür das Verhandlungsergebnis zu der (verhandelbaren) Leistungsbeschreibung (d. h. die Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers). Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreter/-innen des Auftraggebers (Expertenteam) unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. - 8 Punkte werden vergeben, wenn die Leistungsbeschreibung des Bieters vom Expertenteam als sehr gut eingeschätzt werden; - 6 Punkte werden vergeben, wenn die Leistungsbeschreibung des Bieters vom Expertenteam als gut eingeschätzt werden; - 4 Punkte werden vergeben, wenn die Leistungsbeschreibung des Bieters vom Expertenteam als befriedigend eingeschätzt werden; - 2 Punkte werden vergeben, wenn die Leistungsbeschreibung des Bieters vom Expertenteam als ausreichend eingeschätzt werden; - 0 Punkte werden vergeben, wenn die Leistungsbeschreibung des Bieters vom Expertenteam als mangelhaft eingeschätzt werden.
Fester Wert (insgesamt) : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Als wertungsrelevant gekennzeichnete Leistungsmerkmale
Beschreibung : Maximal 6 Wertungspunkte werden für die Leistungsmerkmale (vgl. Leistungsbeschreibung) vergeben. In der Leistungsbeschreibung ist teilweise vorgesehen, dass Angaben und Darlegungen im Angebotsschreiben erfolgen müssen oder können. Im Einzelnen erfolgt die Punktevergabe hier wie folgt: Angabe einer höheren WLTP-Reichweite als 350 km (optionale Angabe) 1 Punkt: mehr als 400 km WLTP-Reichweite; Eine längere Herstellergarantie bzgl. der Hochvoltbatterie als 160.000 km oder acht Jahre (optionale Angabe) 0,5 Punkte: Garantie mindestens 180.000 km oder neun Jahre, 1 Punkt: Garantie mindestens 200.000 km oder zehn Jahre; Darlegung zu Cybersicherheitsstandards und der Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen (verpflichtend) Max. 1 Punkt; Expertenteam; Darlegung des Umgangs mit Sicherheitsvorfällen und wie schnell Sicherheitsupdates zur Verfügung stehen (verpflichtend) Max. 1 Punkt; Expertenteam; Satellitenkommunikation möglich (optional) 1 Punkt; Darlegung zur Anbindung an das Rufbus-Dispositionssystem Max. 1 Punkt; Expertenteam. Soweit die Bewertung durch ein Expertenteam erfolgt (vgl. Angabe in der Tabelle zuvor), erfolgt die Bewertung durch mindestens zwei Vertreter/-innen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. - 1 Punkt wird vergeben, wenn die jeweilige Darlegung vom Expertenteam als gut eingeschätzt wird. - 0 Punkte werden vergeben, wenn die jeweilige Darlegung vom Expertenteam als mangelhaft eingeschätzt wird.
Fester Wert (insgesamt) : 6
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YAX555Y/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :
Name : Vergabeplattform dtvp

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 21/01/2025 12:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Zur Verhandlung bzw. zur Angebotsabgabe werden Unternehmen grundsätzlich nicht aufgefordert, welche die in Kap. F. III. Nr. 2 genannten Nachweise und Erklärungen nicht vollständig mit dem Antrag auf Teilnahme oder auf Nachforderung erbracht haben. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die von der Vergabestelle geforderten Nachweise nicht erbringen und gibt die Gründe hierfür mit dem Antrag nachvollziehbar an, behält sich die Vergabestelle vor, andere für geeignet erachtete Belege zu verlangen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Es bestehen keine Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Der Kaufpreis umfasst die Kosten für das Fahrzeug einschließlich der technischen Ausrüstung, die Erprobungsphase, die Einholung der Betriebserlaubnis und die Übergabe aller Unterlagen zur Einholung der Betriebsbereichsgenehmigung. 80 % des Kaufpreises sind 30 Tage nach der Abnahme fällig. Die übrigen 20 % des Kaufpreises schuldet der Auftraggeber erst, wenn er die Betriebsbereichsgenehmigung durch die zuständige Behörde erhält (Kaufpreisrestzahlung). Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über das Vorliegen der Betriebsbereichsgenehmigung zu informieren. Die Kaufpreisrestzahlung ist 30 Tage nach Zugang der Betriebsbereichsgenehmigung beim Auftraggeber und Stellung der Rechnung durch den Auftragnehmer fällig. Erhält der Auftraggeber keine Betriebsbereichsgenehmigung, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung.
Informationen über die Überprüfungsfristen : Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die zuständige Vergabekammer wenden: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammer Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Tel.: +49 385 588 5165, Fax: +49 385 588485 5817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de URL: http://www.regierung-mv.de Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB und weisen insbesondere darauf hin, - dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB); - dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kosten-pflichtig ist; - dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunter-lagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wen-den.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
Registrierungsnummer : DE137668743
Postanschrift : Bahnhofstraße 125
Stadt : Hagenow
Postleitzahl : 19230
Land, Gliederung (NUTS) : Ludwigslust-Parchim ( DE80O )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3883616114
Fax : +49 3883616150
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer : 03855885160
Stadt : Schwerin
Postleitzahl : 19053
Land, Gliederung (NUTS) : Schwerin, Kreisfreie Stadt ( DE804 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 385 588 5165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c329965a-4bfb-4c2e-a625-0de754320226 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/12/2024 17:31 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00794487-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 250/2024
Datum der Veröffentlichung : 24/12/2024