Zusätzliche Informationen
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1. Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Zusendung einer Vertraulichkeitserklärung. Erst die Rücksendung der durch den Bewerber unterschriebenen/ signierten Vertraulichkeitserklärung an den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform/ Nachrichtenfunktion unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichzeichens FG1-0562-2024 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.10.2024, 12:00 Uhr an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationformen im vorliegenden Vergabeverfahren (siehe auch "Bedingunen für die Einreichung eines Angebotes": 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gemäß den "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer BewGe, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin 25.10.2024,12:00 Uhr über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 8. Erläuterung zum Ablauf: Nach Sichtung der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt die Prüfung und die Auswertung dieser. Sofern im Ergebnis der Prüfung festgestellt wird, dass alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten die Bewerber auf elektronischem Weg eine Vertraulichkeitserklärung. Nachdem dieses Dokument unterschrieben/ signiert an den AG zurückgesendet wird, erhalten Bewerber auf dem elektronischen Weg das Lastenheft, die Konformitätsliste sowie deren mitgeltenden Dokumente, das Preisblatt, die Wertungsmatrix und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Eignungkriterien gemäß der zur Verfügung gestellten Unterlagen erfüllen und die Vertraulichkeitserklärung unterschrieben/ signiert einreichen. Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die Prüfung und die Auswertung der Angebote. Im Anschluss daran finden die Verhandlungen inklusive kaufmännischer/technischer Angebotsklärung statt. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere des Lastenheftes sowie der Besonderen Vertragsbedingungen, zu verhandeln. Der AG behält sich ausdrücklich vor, nur Bieter zu einer Verhandlung einzuladen, die alle Anforderungen in der Konformitätsliste mit "konform" oder "nicht konform" gekennzeichnet haben und im Falle der Kennzeichnung mit "nicht konform" erläuternde Bemerkungen eingetragen haben. Im Ergebnis der Verhandlungsrunde behält sich der AG vor, ein abschließendes Niveau des Fahrzeugs sowie der Besonderen Vertragsbedingungen festzulegen, das den unternehmerischen Vorstellungen des AG entspricht. Die Bieter haben dann die Möglichkeit, ihr verbindliches Angebot auf die entsprechenden Festlegungen hin anzupassen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Die konkreten Anforderungen an dieses Angebot werden den Bietern mitgeteilt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote) abzugeben. Diese werden dann vom AG anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der AG behält sich jedoch vor, den Zuschlag auch auf das erste Angebot zu erteilen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Im Rahmen der ersten Angebotserstellung müssen die Bieter die betreffenden Werkstätten des AG besichtigen. Die Kommunikation für die Terminvereinbarung erfolgt über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform. 9. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden. 10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 11. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.