Beschaffung eines Magnetresonanztomographiegerätes (MRT) MAGNETOM Free.Max, Hersteller Siemens

Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, die die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen, ist die Beschaffung des MRT MAGNETOM Free.Max des Herstellers Siemens einschließlich eines Vollservice Wartungsvertrages. Die Radiologie AufSchalke betreibt derzeit ein Magnetresonanztomographiegerät (MRT) MAGNETOM Lumina der Firma Siemens mit 3 Tesla Magnetfeldstärke, ein 256-Zeilen-CT …

CPV: 33113000 Equipo de imaginería por resonancia magnética, 33115000 Tomógrafos
Lugar de ejecución:
Beschaffung eines Magnetresonanztomographiegerätes (MRT) MAGNETOM Free.Max, Hersteller Siemens
Organismo adjudicador:
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Número de premio:
2024-BKB-MRT2 Radiologie AufSchalke

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung eines Magnetresonanztomographiegerätes (MRT) MAGNETOM Free.Max, Hersteller Siemens
Beschreibung : Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, die die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen, ist die Beschaffung des MRT MAGNETOM Free.Max des Herstellers Siemens einschließlich eines Vollservice Wartungsvertrages. Die Radiologie AufSchalke betreibt derzeit ein Magnetresonanztomographiegerät (MRT) MAGNETOM Lumina der Firma Siemens mit 3 Tesla Magnetfeldstärke, ein 256-Zeilen-CT Sonaten Flash sowie ein digitales Röntgensystem. Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist ein diagnostisches Verfahren zur Erzeugung von detaillierten Schnittbildern des menschlichen Körpers in hoher Auflösung. Ein MRT eignet sich besonders gut zur Darstellung von Weichteilgewebe im Körper, wie z.B. Gehirn, Rückenmark, Bänder (Gelenke) oder innere Organe. Im Unterschied zur Computertomographie (CT) basiert die MRT nicht auf der Verwendung von Röntgenstrahlung, sondern erfolgt mit Hilfe eines straken Magnetfeldes (Beschreibung entnommen aus: gesundheit.gv.at/labor/untersuchungen/mrt-ct-roentgen). Um die Anzahl der MRTUntersuchungen vor Ort auszuweiten und die vorhandenen Ressourcen optimal nutzen zu können, soll ein zweites MRT-Gerät für die Radiologie AufSchalke angeschafft werden. Das aktuell dort existente digitale Röntgensystem soll durch das zweite MRTGerät ersetzt werden. Zur Optimierung der radiologischen Leistungen im Rahmen des angebotenen Leistungsspektrums sowie der Nachfrage an bildgebenden Untersuchungen ist die Beschaffung eines weiteren hochwertigen MRT-Gerätes notwendig. Die zu beschaffende MR-Technologie soll die bereits bestehende MR-Technologie ergänzen und eine hohe Präzision in der bildgebenden Diagnostik ermöglichen.
Kennung des Verfahrens : 26aea9a1-d5db-4b21-aee2-a946617da785
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33115000 Ausrüstung für Tomografie

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schernerweg 4
Stadt : Gelsenkirchen
Postleitzahl : 45894
Land, Gliederung (NUTS) : Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt ( DEA32 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Beschaffung eines Magnetresonanztomographiegerätes (MRT) MAGNETOM Free.Max, Hersteller Siemens
Beschreibung : Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, die die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen, ist die Beschaffung des MRT MAGNETOM Free.Max des Herstellers Siemens einschließlich eines Vollservice Wartungsvertrages. Die Radiologie AufSchalke betreibt derzeit ein Magnetresonanztomographiegerät (MRT) MAGNETOM Lumina der Firma Siemens mit 3 Tesla Magnetfeldstärke, ein 256-Zeilen-CT Sonaten Flash sowie ein digitales Röntgensystem. Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist ein diagnostisches Verfahren zur Erzeugung von detaillierten Schnittbildern des menschlichen Körpers in hoher Auflösung. Ein MRT eignet sich besonders gut zur Darstellung von Weichteilgewebe im Körper, wie z.B. Gehirn, Rückenmark, Bänder (Gelenke) oder innere Organe. Im Unterschied zur Computertomographie (CT) basiert die MRT nicht auf der Verwendung von Röntgenstrahlung, sondern erfolgt mit Hilfe eines straken Magnetfeldes (Beschreibung entnommen aus: gesundheit.gv.at/labor/untersuchungen/mrt-ct-roentgen). Um die Anzahl der MRTUntersuchungen vor Ort auszuweiten und die vorhandenen Ressourcen optimal nutzen zu können, soll ein zweites MRT-Gerät für die Radiologie AufSchalke angeschafft werden. Das aktuell dort existente digitale Röntgensystem soll durch das zweite MRTGerät ersetzt werden. Zur Optimierung der radiologischen Leistungen im Rahmen des angebotenen Leistungsspektrums sowie der Nachfrage an bildgebenden Untersuchungen ist die Beschaffung eines weiteren hochwertigen MRT-Gerätes notwendig. Die zu beschaffende MR-Technologie soll die bereits bestehende MR-Technologie ergänzen und eine hohe Präzision in der bildgebenden Diagnostik ermöglichen.
Interne Kennung : 2024-BKB-MRT2 Radiologie AufSchalke

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33115000 Ausrüstung für Tomografie

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schernerweg 4
Stadt : Gelsenkirchen
Postleitzahl : 45894
Land, Gliederung (NUTS) : Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt ( DEA32 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäߧ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäߧ 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des§ 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Siemens Healthineers GmbH abzuschließen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Siemens Healthineers AG
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV sind vorliegend gegeben. Die Beschaffung des MRT MAGNETOM Free.Max kann aus technischen Gründen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) nur durch die Firma Siemens erbracht werden. Wesentliche Alleinstellungsmerkmale des zu beschaffenden MRT sprechen für eine Beschaffung bei dem Anbieter Siemens: • Die Auftraggeberin verfügt derzeit über ein MRT MAGNETOM Lumina der Firma Siemens mit 3 Tesla Magnetfeldstärke, ein 256Zeilen-CT Sonaten Flash des Anbieters Siemens (im Leasing). Das zu beschaffende MRT MAGNETOM Free.Max des gleichen Anbieters würde mit einem geringen Umbauaufwand zu realisieren sein. • Die Anwender im Klinikum der Auftraggeberin haben bisher mit einem MAGNETOM-System gearbeitet und würden auch künftig mit diesem System arbeiten. So bleibt erlerntes Wissen erhalten und bedarf keiner kostenintensiven Schulungsmaßnahmen, einhergehend mit der Möglichkeit, erworbene Routinen unmittelbar fortzuführen und ein hohes Arbeitsniveau aufrechtzuerhalten. • In der radiologischen Abteilung ist eine Vielzahl von Mitarbeitern in Wechselschichten beschäftigt. Sämtliche Mitarbeiter müssen vorhandene Geräte und nachfolgende bildgebende Geräte nebst der implementierten Software im Sinne der Patienten anwenden und nutzen. Um der zur schützenden Patientensicherheit gerecht zu werden, umfasst diese Anforderung stetige Schulungen und gleichwertige Anforderungen. Aus diesem Grund hat sich die Auftraggeberin im Schwerpunkt auf einen Hersteller festgelegt, um insbesondere in den nachrangigen Arbeitsstationen auf eine einheitliche bildgebende Struktur zurückgreifen zu können. Die Mitarbeiter sind aufgrund des vorhandenen Gerätestamms auf die entsprechenden Systeme der Fa. Siemens geschult, so dass eine Systemabweichung auf Herstellerebene zu einer Gefährdung der Patientensicherheit führen könnte. Die Patientensicherheit im Wege der Anwendung der Gerätschaften und auch der nachfolgenden Diagnostik stellt aber das höchste Gut im Gesundheitswesen dar. Die Nutzung der Geräte unterschiedlicher Hersteller würde – wie zuvor dargestellt – dazu führen, dass die abgeforderte Leistung mit unterschiedlichen Merkmalen und damit verbunden eine unverhältnismäßig hohe technische Schwierigkeit beim Gebrauch erwarten lässt. Dies begründet die Gefährdung der Patientensicherheit. Letztlich sind im Rahmen der Abwägung der Verfahrensart auch die spezifischen Belange im Geschäftsbereich der Auftraggeberin zu berücksichtigen. Vorliegend besteht aus Gründen der Patientensicherheit neben den technischen Aspekten auch eine Ausrichtung auf einen Hersteller im Bereich der Radiologie, um die herstellerspezifische Software einheitlich für alle betroffenen Mitarbeiter übersichtlich zu halten. Die gleichartige Nutzung einer einheitlichen Software minimiert die Fehlerquellen in der Anwendung und erhöht damit die Patientensicherheit vor möglichen Fehlern in der Diagnostik. • Dem „Zusammenspiel von Mensch und Maschine“ kommt bei der Nutzung solcher hochkomplexen, medizintechnischen Anlagen im Interesse der Patientengesundheit besondere Bedeutung zu. Auch unter diesen Aspekten muss die Herstellerentscheidung daher auf die Firma Siemens fallen. Die Beschaffung bei dem Anbieter Siemens bietet dem Auftraggeber nicht nur vorteilhafte Synergien, sondern beinhaltet auch technische Alleinstellungsmerkmale: • Das Gerät MAGNETOM Free.Max zeichnet sich durch eine weltweit erste Öffnung mit 80 cm aus, sodass dieses einerseits für Patienten mit Angststörungen genutzt werden kann und der Tisch andererseits einer maximalen Tragkraft von 320 kg standhalten kann. • Darüber hinaus handelt es sich um ein kompaktes MRT-System inklusive einer DryCool-Technologie, einigen IT-Vorteilen sowie einer schnellen Bildgebung. Auch wenn der Schwerpunkt in der Radiologie AufSchalke primär auf den Gelenkuntersuchungen liegt, eignet sich das multifunktionelle MRT auch für Köpfe, Abdomen sowie Wirbelsäulen und kann umfangreich genutzt werden. • Die Anschaffung des MRT von Siemens stellt in der Krankenhauslandschaft ein Alleinstellungsmerkmal dar, da nur zwei Kliniken in Nordrhein-Westfalen über ein derartiges Gerät verfügen. • Mit einem zweiten MRT wäre darüber hinaus ein Ausfallkonzept für das bereits vorhandene MRT-Gerät gewährleistet. Neben der gesteigerten Präzision in der bildgebenden Diagnostik kann somit die Anzahl der Untersuchungen sowie der Patientenkomfort gesteigert werden. Bei einer Vollauslastung können täglich bis zu 20 Patienten zusätzlich untersucht werden, was eine Verdopplung der Patientenzahlen darstellt.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Registrierungsnummer : DE 225178848
Postanschrift : Schernerweg 4
Stadt : Gelsenkirchen
Postleitzahl : 45894
Land, Gliederung (NUTS) : Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt ( DEA32 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Siemens Healthineers AG
Registrierungsnummer : DE 315879502
Postanschrift : Siemensstr. 3
Stadt : Forchheim
Postleitzahl : 91301
Land, Gliederung (NUTS) : Forchheim ( DE248 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : HRB 34491
Postanschrift : Zum Steigerhaus 8
Stadt : Oberhausen
Postleitzahl : 46117
Land, Gliederung (NUTS) : Oberhausen, Kreisfreie Stadt ( DEA17 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2082076580
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : +49 2289499-0
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 7d05c2d3-2ba9-4340-9f1d-48b7a7f1ad1b - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/12/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00792508-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 250/2024
Datum der Veröffentlichung : 24/12/2024