Beschaffung einer Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC

Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des Fördertatbestandes 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Beschaffung der Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC der Dedalus Healthcare GmbH, KonradZuse-Platz 1-3, 53227 Bonn. Das übergeordnete Ziel ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und die dafür eingesetzten Zeitaufwände zu reduzieren, um so eine Steigerung …

CPV: 48000000 Paquetes de software y sistemas de información, 48314000 Paquetes de software de reconocimiento vocal
Lugar de ejecución:
Beschaffung einer Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC
Organismo adjudicador:
Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
Número de premio:
2024-BK MFR-FTB3-Bekanntmachung

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung einer Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC
Beschreibung : Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des Fördertatbestandes 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Beschaffung der Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC der Dedalus Healthcare GmbH, KonradZuse-Platz 1-3, 53227 Bonn. Das übergeordnete Ziel ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und die dafür eingesetzten Zeitaufwände zu reduzieren, um so eine Steigerung der Behandlungsqualität und eine Optimierung des Behandlungsprozesses zu erzielen. Die digitale Strategie der Bezirkskliniken Mittelfranken (BM) umfasst einen möglichst hohen Grad der Automatisierung. Dies ist durch die Integration einer digitalen, syntaktisch, semantisch und organisatorisch operablen Pflege- und Behandlungsdokumentation in das bestehende Krankenhausinformationssystem der BM möglich. Durch die Integration der hier zu beschaffenden sprachbasierten Dokumentation werden diese Funktionalitäten noch effizienter gestaltet. Mit Hilfe der Integration eines solchen Tools ist es den BM möglich sich von der parallelen papierbasierten und elektronischen Dokumentation loszulösen und auf eine rein elektronische Dokumentation umzusteigen. Dadurch profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern am Ende auch die Patienten. Dies ermöglicht dem medizinischen Personal durchgeführte Behandlungen ortsunabhängig zu dokumentieren und Digitalisierung in den BM spürbar werden zu lassen. Diese Mobilität ermöglicht es praktisch auf dem Weg von einem zum nächsten Patienten die Dokumentation durchzuführen. Die daraus gewonnene Zeitersparnis erhöht für das medizinische Personal die Zeit am Patienten und steigert dadurch die Behandlungsqualität. Weiterhin ist es möglich, relevante Unterlagen, die im Rahmen der Pflegedokumentation er-stellt werden, direkt digital und lückenlos in der digitalen einrichtungsinternen Patientenakte zu erfassen. Eine schnelle Dokumentation wird vor allem durch hinterlegte Textbausteine erreicht. Über umfangreiche Berechtigungen ist es möglich den Zugriff einzuschränken und anzupassen. Für jeden Nutzer ist somit ein personenbezogener Zugang möglich, geschützt durch einen Benutzernamen und ein Passwort. In diesem Bereich können persönliche Favoritenlisten erstellt werden. Das Anzeigen einer Übersicht über bereits getätigte beziehungsweise ausstehende Dokumentationen ermöglichen dem medizinischen Personal zum Beispiel fehlende Werte in der Patientenkurve nachzutragen. Gleichzeitig wird der Pflegebericht über das System bereit-gestellt. Diese Funktion wird durch Sprachsteuerung und -erkennung erreicht. All dies ist hilfreich, um einen schnellen Zugriff auf hinterlegte Patientendaten zu gewährleisten und darüber hinaus eine lückenlose und transparente Dokumentation sowie Abrechnung im Anschluss durchführen zu können. Das Diktieren von Befunden, Dokumentationen und Arztbriefen ist bis heute noch ein langwieriger Prozess. Die von Ärzten diktierten Texte werden vom klinikeigenen Schreibdienst oder externen Schreibbüros in Reinform gebracht. Mehrerer Korrekturläufe verzögern dabei den Ablauf. Die zuvor angesprochene ortsunabhängige Dokumentation von einem zum anderen Patienten wird durch die Einführung der automatisierten und sprachbasierten Dokumentation in den BM möglich und der Dokumentationsprozess beschleunigt. Der Spracherkennungs-software ist es möglich, den Kontext der Spracheingabe einzuordnen und die Spracherfassung zu verstehen. Eine Integration in das bestehende KIS der BM ist ohne Probleme möglich und verhindert so Prozessbrüche für den Anwender. Das automatisierte und sprachbasierte Dokumentieren von Pflege und Behandlungsleistungen ist in die elektronische Patientenakte integrierbar. Dies spart wertvolle Zeit. Außerdem kann das System Akzente verstehen und erfassen, sowie individuelle Sprachprofile erstellen. Ein Sprachprofil kann in akustische und inhaltliche Profile untergliedert werden. Das akustische Sprachprofil bildet die Dialekte der Benutzer ab. Wohingegen die inhaltlichen Sprachprofile dokumentieren, welcher Benutzer welche individuellen Wörter benutzt. Mit diesem Systemmodul ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskliniken Mittelfranken möglich, mittels Spracherkennung und –erfassung freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge möglichst zeit- und ortsabhängig in der elektronischen Patientenakte abzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen zu navigieren und zu steuern. Es kann auf geöffnete Formulare zurückgegriffen wer-den, ohne dabei den Bezug zum ursprünglichen Dokument, in dem die Spracheingabe erfolgen soll, zu verlieren. Gerade diese Fokusunabhängigkeit ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, um den Arbeitsablauf des Arztes optimal zu unterstützen. In Kombination mit der Citrix-Server-Virtualisierung können Ärzte auch ortsunabhängig, z.B. vom Heimarbeitsplatz aus, die integrierte Spracherkennung nutzen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, die Software ORBIS Speech REC Lizenzen der Dedalus Healthcare GmbH zu beschaffen, da die Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC durch ihre enge Verzahnung mit der ORBIS-Plattform, die umfassende Sprachsteuerung und die einfache Wartung eine hochgradig effiziente und bedienerfreundliche Lösung für die Dokumentation in den Bezirkskliniken Mittelfranken darstellt. Sie optimiert nicht nur den Arbeitsfluss des medizinischen Personals, sondern trägt auch zur Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung bei (Ausführungen im Einzelnen unter 3.1.3). Auf Grund einer langjährigen Vertragsbeziehung und einer vorherigen Prüfung kann die Eignung der Dedalus Healthcare GmbH bejaht werden.
Kennung des Verfahrens : 17950784-8155-4179-9eb7-7ddc857ee977
Interne Kennung : 2024-BK MFR-FTB3-Bekanntmachung
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Feuchtwanger Str. 38
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Beschaffung einer Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC
Beschreibung : Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des Fördertatbestandes 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Beschaffung der Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC der Dedalus Healthcare GmbH, KonradZuse-Platz 1-3, 53227 Bonn. Das übergeordnete Ziel ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und die dafür eingesetzten Zeitaufwände zu reduzieren, um so eine Steigerung der Behandlungsqualität und eine Optimierung des Behandlungsprozesses zu erzielen. Die digitale Strategie der Bezirkskliniken Mittelfranken (BM) umfasst einen möglichst hohen Grad der Automatisierung. Dies ist durch die Integration einer digitalen, syntaktisch, semantisch und organisatorisch operablen Pflege- und Behandlungsdokumentation in das bestehende Krankenhausinformationssystem der BM möglich. Durch die Integration der hier zu beschaffenden sprachbasierten Dokumentation werden diese Funktionalitäten noch effizienter gestaltet. Mit Hilfe der Integration eines solchen Tools ist es den BM möglich sich von der parallelen papierbasierten und elektronischen Dokumentation loszulösen und auf eine rein elektronische Dokumentation umzusteigen. Dadurch profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern am Ende auch die Patienten. Dies ermöglicht dem medizinischen Personal durchgeführte Behandlungen ortsunabhängig zu dokumentieren und Digitalisierung in den BM spürbar werden zu lassen. Diese Mobilität ermöglicht es praktisch auf dem Weg von einem zum nächsten Patienten die Dokumentation durchzuführen. Die daraus gewonnene Zeitersparnis erhöht für das medizinische Personal die Zeit am Patienten und steigert dadurch die Behandlungsqualität. Weiterhin ist es möglich, relevante Unterlagen, die im Rahmen der Pflegedokumentation er-stellt werden, direkt digital und lückenlos in der digitalen einrichtungsinternen Patientenakte zu erfassen. Eine schnelle Dokumentation wird vor allem durch hinterlegte Textbausteine erreicht. Über umfangreiche Berechtigungen ist es möglich den Zugriff einzuschränken und anzupassen. Für jeden Nutzer ist somit ein personenbezogener Zugang möglich, geschützt durch einen Benutzernamen und ein Passwort. In diesem Bereich können persönliche Favoritenlisten erstellt werden. Das Anzeigen einer Übersicht über bereits getätigte beziehungsweise ausstehende Dokumentationen ermöglichen dem medizinischen Personal zum Beispiel fehlende Werte in der Patientenkurve nachzutragen. Gleichzeitig wird der Pflegebericht über das System bereit-gestellt. Diese Funktion wird durch Sprachsteuerung und -erkennung erreicht. All dies ist hilfreich, um einen schnellen Zugriff auf hinterlegte Patientendaten zu gewährleisten und darüber hinaus eine lückenlose und transparente Dokumentation sowie Abrechnung im Anschluss durchführen zu können. Das Diktieren von Befunden, Dokumentationen und Arztbriefen ist bis heute noch ein langwieriger Prozess. Die von Ärzten diktierten Texte werden vom klinikeigenen Schreibdienst oder externen Schreibbüros in Reinform gebracht. Mehrerer Korrekturläufe verzögern dabei den Ablauf. Die zuvor angesprochene ortsunabhängige Dokumentation von einem zum anderen Patienten wird durch die Einführung der automatisierten und sprachbasierten Dokumentation in den BM möglich und der Dokumentationsprozess beschleunigt. Der Spracherkennungs-software ist es möglich, den Kontext der Spracheingabe einzuordnen und die Spracherfassung zu verstehen. Eine Integration in das bestehende KIS der BM ist ohne Probleme möglich und verhindert so Prozessbrüche für den Anwender. Das automatisierte und sprachbasierte Dokumentieren von Pflege und Behandlungsleistungen ist in die elektronische Patientenakte integrierbar. Dies spart wertvolle Zeit. Außerdem kann das System Akzente verstehen und erfassen, sowie individuelle Sprachprofile erstellen. Ein Sprachprofil kann in akustische und inhaltliche Profile untergliedert werden. Das akustische Sprachprofil bildet die Dialekte der Benutzer ab. Wohingegen die inhaltlichen Sprachprofile dokumentieren, welcher Benutzer welche individuellen Wörter benutzt. Mit diesem Systemmodul ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskliniken Mittelfranken möglich, mittels Spracherkennung und –erfassung freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge möglichst zeit- und ortsabhängig in der elektronischen Patientenakte abzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen zu navigieren und zu steuern. Es kann auf geöffnete Formulare zurückgegriffen wer-den, ohne dabei den Bezug zum ursprünglichen Dokument, in dem die Spracheingabe erfolgen soll, zu verlieren. Gerade diese Fokusunabhängigkeit ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, um den Arbeitsablauf des Arztes optimal zu unterstützen. In Kombination mit der Citrix-Server-Virtualisierung können Ärzte auch ortsunabhängig, z.B. vom Heimarbeitsplatz aus, die integrierte Spracherkennung nutzen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, die Software ORBIS Speech REC Lizenzen der Dedalus Healthcare GmbH zu beschaffen, da die Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC durch ihre enge Verzahnung mit der ORBIS-Plattform, die umfassende Sprachsteuerung und die einfache Wartung eine hochgradig effiziente und bedienerfreundliche Lösung für die Dokumentation in den Bezirkskliniken Mittelfranken darstellt. Sie optimiert nicht nur den Arbeitsfluss des medizinischen Personals, sondern trägt auch zur Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung bei (Ausführungen im Einzelnen unter 3.1.3). Auf Grund einer langjährigen Vertragsbeziehung und einer vorherigen Prüfung kann die Eignung der Dedalus Healthcare GmbH bejaht werden.
Interne Kennung : 2024-BK MFR-FTB3-Bekanntmachung

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Feuchtwanger Str. 38
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Dedalus HealthCare GmbH abzuschließen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungs-verfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies gilt gemäß § 14 Abs. 6 VgV indes nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Dies ist hier der Fall. Technische Gründe liegen vor, wenn es für einen anderen Wirtschaftsteilnehmer technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen, oder dass es nötig ist, spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel zu verwenden, die nur einem einzigen Wirt-schaftsteilnehmer zur Verfügung stehen. Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Leistungen zu gewährleisten (Erwägungsgrund 50 der Richtlinie 2014/24/EU; OLG Celle, Beschl. v. 09.11.2021 - 13 Verg 9/21; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 14 VgV Rn. 62). Die Voraussetzungen des technischen Alleinstellungsmerkmals wurden vorab im Wege einer Marktanalyse überprüft. Gegenstand der Prüfung war der relevante Angebotsmarkt für die hier nachgefragte Leistung. Dabei wurde die derzeitige IT-Infrastruktur zugrunde gelegt. ORBIS wird im Hause der Auftraggeberin bereits umfassend in den klinischen Bereichen eingesetzt. Gleichzeitig stellt ORBIS die rechtssichere Dokumentation der Behandlung sicher und stellt klar, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Hierzu werden bei BM alle Systeme, die zur Diagnose, Therapie und Dokumentation eingesetzt werden, als tiefenintegrierte Systeme betrieben. Alle Zusatzfunktionen müssen über proprietäre Schnittstellen direkt mit ORBIS kommunizieren. Die Schnittstellen müssen bi-direktional funktionieren, damit ORBIS Aufrufe starten und Daten einblenden kann, Informationen übertragen werden und auch aus den Funktionen her-aus wieder in ORBIS automatisiert gespeichert werden. Ebenso müssen alle Daten in den ver-schiedenen Systemen über das ORBIS-System integriert archiviert werden. Für die Bezirkskliniken Mittelfranken bietet die Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC zahlreiche Alleinstellungsmerkmale, die insbesondere für das medizinische Personal im klini-schen Alltag einen erheblichen Mehrwert darstellen. Das System nutzt die leistungsfähige Nuance-Sprachengine, die tief in die ORBIS-Plattform als gemeinsame Entwicklung von Dedalus und NUANCE integriert wurde. Diese Integration ermöglicht eine direkte Datenbankkommunikation zwischen der NUANCE Speech-Applikation und der ORBIS-Datenbank, was eine nahtlose gemeinsame Datennutzung sicherstellt und somit Effizienz und Genauigkeit in der Dokumentation erhöht. Ein besonderer Vorteil von ORBIS Speech REC ist die Möglichkeit, die gesamte ORBIS-Software per Sprachsteuerung zu bedienen. Ein weiteres zentrales Alleinstellungsmerkmal ist die dynamische Synchronisation der Spracherkennung mit der Benutzeroberfläche von ORBIS. Dies ermöglicht eine flexible Arbeitsweise, bei der Befunde oder Patienteninformationen während des Diktierens eingesehen werden können, ohne dass der Prozess der Dateneingabe unterbrochen wird. Die tiefe Integration der Spracherkennung in den ORBIS-Client führt zudem dazu, dass die Software keine separate Installation auf den Clients erfordert. Updates und Treiber der Spracherkennungssoftware werden zusammen mit den regulären ORBIS-Updates ausgeliefert, was die Wartung und den Rollout erheblich vereinfacht. Dadurch entfällt der sonst übliche Aufwand für die Installation und Pflege der Spracherkennungssoftware auf den individuellen Arbeitsplätzen. Zusammenfassend stellt die Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC durch ihre enge Verzahnung mit der ORBIS-Plattform, die umfassende Sprachsteuerung und die einfache Wartung eine hochgradig effiziente und bedienerfreundliche Lösung für die Dokumentation in den Bezirkskliniken Mittelfranken dar. Sie optimiert nicht nur den Arbeitsfluss des medizinischen Personals, sondern trägt auch zur Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung bei. ORBIS als Hauptsystem ist ein klinisches Dokumentationssystem / Krankenhausinformationssystem (KIS) mit einer hohen Integrationstiefe von Systemen zur Prozessoptimierung. Zudem greift vorliegend das Korrektiv des § 14 Abs. 6 VgV nicht ein. Nach dieser Vorschrift ist die Ausnahme des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV nur dann anwendbar, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Die Auftraggeberin hat im Vorfeld der Festlegung des Beschaffungsbedarfes eine Markterkundung durchgeführt. Im Ergebnis war zu konstatieren, dass keine anderweitige Spracherkennungslösung in der erforderlichen Tiefe in das derzeit bestehende KIS-System integriert werden kann. Vor diesem Hintergrund ist der mangelnde Wettbewerb auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Die Auftraggeberin hat sich bei der Festlegung der Anforderungen ausschließlich von dem zu gewährleistenden Schutzniveau innerhalb der kritischen Infrastruktur sowie dem Gesundheitsschutz der Patienten leiten lassen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
Registrierungsnummer : DE 239 862 255
Postanschrift : Feuchtwanger Str. 38
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Telefon : +49 2082076580
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : HRB 34491
Postanschrift : Zum Steigerhaus 8
Stadt : Oberhausen
Postleitzahl : 46117
Land, Gliederung (NUTS) : Oberhausen, Kreisfreie Stadt ( DEA17 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2082076580
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer : +49 981531277
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 98153-1277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Dedalus Healthcare GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 24099
Postanschrift : Konrad Zuse-Platz 1-3
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53227
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1371b0af-305b-48e9-9894-a74242cb4732 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/11/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00723187-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 231/2024
Datum der Veröffentlichung : 27/11/2024