Befristete Verlängerung des Vertrags zum Betrieb der PiA

Der Betrieb der PiA erfolgt als Beliehener in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts. Die PiA darf zur Erfüllung der Aufgaben, mit denen die Gesellschaft beliehen wird, Gebühren erheben. Die Erhebung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer Gebührensatzung. Die PiA darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden und muss …

CPV: 75000000 Servicios de administración pública, defensa y servicios de seguridad social, 66500000 Servicios de seguros y pensiones
Lugar de ejecución:
Befristete Verlängerung des Vertrags zum Betrieb der PiA
Organismo adjudicador:
Bundesministerium der Finanzen
Número de premio:
PIA

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium der Finanzen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Befristete Verlängerung des Vertrags zum Betrieb der PiA
Beschreibung : Der Betrieb der PiA erfolgt als Beliehener in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts. Die PiA darf zur Erfüllung der Aufgaben, mit denen die Gesellschaft beliehen wird, Gebühren erheben. Die Erhebung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer Gebührensatzung. Die PiA darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden und muss die Gewähr für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben bieten. Sie muss ihre Tätigkeit unabhängig und unparteiisch ausüben. Zu den Aufgaben der PiA gehören im Wesentlichen: (a) Klassifizierung in Chancen-Risiko-Klassen (CRK): Die PiA ist mit der Aufgabe beliehen, Altersvorsorge- und Basisrentenverträge auf Basis der Ergebnisse eines Simulationsverfahrens in Chancen-Risiko-Klassen einzustufen. Die Klassifizierung wird auf Antrag eines Anbieters durchgeführt. Die Anbieter sind verpflichtet die CRK des Vertrags auf dem Produktinformationsblatt anzugeben. Die PiA legt das Simulationsverfahren, unter Verwendung aktuell fachlich anerkannter finanzmathematischer Modellierungsansätze, die Kriterien für die Klassifizierung und die für die Chancen-Risiko-Klassen im Produktinformationsblatt zu verwendenden Beschreibungstexte fest. (b) Vorgaben zu den Effektivkosten: Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen auf dem Produktinformationsblatt die Effektivkosten angeben. Die PiA legt das Verfahren zur Berechnung der Effektivkosten, einschließlich Aussagen zur Berücksichtigung interner und externer Kosten fest und veröffentlich diese Vorgaben. (c) Weiterentwicklung der Verfahren: Ergibt sich aufgrund neuer Erkenntnisse oder neuer Marktentwicklungen Änderungsbedarf zu dem Simulationsverfahren, der Klassifizierung in die CRK oder der Effektivkostenberechnung hat die PiA die Vorgaben hierzu weiterzuentwickeln.
Kennung des Verfahrens : ffa485bf-c0ce-4987-aa6f-30ab6d79263a
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 66500000 Versicherungen und Altersvorsorge

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Es handelt sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren im rechtlichen Sinne, sondern um eine beabsichtigte Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB. Die in diesem Formular benannte Verfahrensart ist den Vorgaben dieses Formulars geschuldet. Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB, mit der zugleich auch die Vorgabe aus § 132 Abs. 5 GWB erfüllt wird. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 135 GWB maßgeblich. Es wird explizit auf die zehn-Tage-Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen hingewiesen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Befristete Verlängerung des Vertrags zum Betrieb der PiA
Beschreibung : Der Betrieb der PiA erfolgt als Beliehener in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts. Die PiA darf zur Erfüllung der Aufgaben, mit denen die Gesellschaft beliehen wird, Gebühren erheben. Die Erhebung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer Gebührensatzung. Die PiA darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden und muss die Gewähr für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben bieten. Sie muss ihre Tätigkeit unabhängig und unparteiisch ausüben. Zu den Aufgaben der PiA gehören im Wesentlichen: (a) Klassifizierung in Chancen-Risiko-Klassen (CRK): Die PiA ist mit der Aufgabe beliehen, Altersvorsorge- und Basisrentenverträge auf Basis der Ergebnisse eines Simulationsverfahrens in Chancen-Risiko-Klassen einzustufen. Die Klassifizierung wird auf Antrag eines Anbieters durchgeführt. Die Anbieter sind verpflichtet die CRK des Vertrags auf dem Produktinformationsblatt anzugeben. Die PiA legt das Simulationsverfahren, unter Verwendung aktuell fachlich anerkannter finanzmathematischer Modellierungsansätze, die Kriterien für die Klassifizierung und die für die Chancen-Risiko-Klassen im Produktinformationsblatt zu verwendenden Beschreibungstexte fest. (b) Vorgaben zu den Effektivkosten: Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen auf dem Produktinformationsblatt die Effektivkosten angeben. Die PiA legt das Verfahren zur Berechnung der Effektivkosten, einschließlich Aussagen zur Berücksichtigung interner und externer Kosten fest und veröffentlich diese Vorgaben. (c) Weiterentwicklung der Verfahren: Ergibt sich aufgrund neuer Erkenntnisse oder neuer Marktentwicklungen Änderungsbedarf zu dem Simulationsverfahren, der Klassifizierung in die CRK oder der Effektivkostenberechnung hat die PiA die Vorgaben hierzu weiterzuentwickeln.
Interne Kennung : PIA

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 66500000 Versicherungen und Altersvorsorge

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Vertrag wird nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Vertrag wird nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesministerium der Finanzen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung : Es ist beabsichtigt, mit dem Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e.V. einen Nachtrag zum Betrieb der „Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PiA)“ zu schließen. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Gemäß § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.3 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die PiA ist mit der Aufgabe beliehen, Altersvorsorge- und Basisrentenverträge in Chancen-Risiko-Klassen einzustufen. Anbieter dieser Verträge müssen die Chancen-Risiko-Klassen auf dem Produktinformationsblatt angeben. Im Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge war vorgesehen, dass die Verpflichtung der Anbieter zur Angabe der Chancen-Risiko-Klassen entfällt. Damit würde auch die wesentliche Aufgabe der PiA entfallen und nach Ende der Beleihung, die aktuell bis 30. November 2025 vereinbart ist, keine Anschlusslösung ab 1. Dezember 2025 mehr erfordern. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode konnte die Reform der privaten Altersvorsorge nicht mehr vom Bundestag beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung den bestehenden Auftrag mit dem Fraunhofer Gesellschaft für angewandte Forschung e.V. zum Betrieb der PiA als Beliehene ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zu verlängern. Damit soll die Auftragserledigung der PiA für den Zeitraum sichergestellt werden, der erforderlich ist, bis die Reform der privaten Altersvorsorge zeitnah zum Abschluss gebracht wird. Vergaberechtlich ist die Verlängerung des bestehenden Auftrags ohne Ausschreibung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB aufgrund des nicht vorhersehbaren vorzeitigen Endes der Legislaturperiode zumindest so lange möglich, bis ein mit höchster Priorität weiterverfolgter Wegfall der Aufgaben der PiA durch eine gesetzliche Regelung den Beschaffungsbedarf und die Beleihung der PiA entfallen lässt. Von der Bekanntgabe der Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV abgesehen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium der Finanzen
Registrierungsnummer : 991-20365001-98
Postanschrift : Wilhelmstraße 97
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10117
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +493018682-0
Fax : +493018682-881572
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : Steuernummer 143 / 215 / 20392, VR 4461
Stadt : München
Postleitzahl : 80686
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 727af750-5807-4bee-8a37-72e8e484afca - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/03/2025 08:57 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00193736-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 60/2025
Datum der Veröffentlichung : 26/03/2025