1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Bundesministerium der Finanzen
Der Betrieb der PiA erfolgt als Beliehener in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts. Die PiA darf zur Erfüllung der Aufgaben, mit denen die Gesellschaft beliehen wird, Gebühren erheben. Die Erhebung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer Gebührensatzung. Die PiA darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden und muss …