Beschreibung
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Es wird die Lieferung von zwei unterschiedlichen Baumsubstraten entsprechend der geltenden FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 für die Bauweisen 1 und 2 innerhalb des Stadtgebietes von Nürnberg für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 gefordert. Davon abweichend werden seitens des AGs nachfolgende Vegetationstechnische Eigenschaften gefordert: Für Bauweise 1 (nicht überbaubares Substrat) (gemessen bei Sollverdichtung DPr = 85 % und WPr = 95 %), Schlämmkorngehalt (Durchmesser ist kleiner, gleich 0,063 mm) 10-25 Masse -%, Gesamtporenvolumen ist größer, gleich 40 Volumen-%, Maximale Wasserkapazität ist größer, gleich 30 Volumen-%, Wasserdurchlässigkeit (cm/s) kf ist größer, gleich 0,0005 und ist kleiner, gleich 0,05 (Obergrenze), Wassergehalt bei Lieferung < Wpr, ph Wert 5,5 bis 7,5, Anteil an organischer Substanz 2-4 Masse-%. Für Bauweise 2 (überbaubares Substrat) (gemessen bei Sollverdichtung DPr = 95 % und WPr = 95 %) Körnung 0-22 bis 0-32 mm, Schlämmkorngehalt (Durchmesser ist kleiner, gleich 0,063 mm) 5-10 Masse-%, Gesamtporenvolumen ist größer, gleich 40 Volumen-%, Maximale Wasserkapazität ist größer, gleich 30 Volumen-%, Wassergehalt bei Lieferung < Wpr, ph Wert 5,5 bis 7,9, Anteil an organischer Substanz 1-2 Masse-%. Für die Herstellung des Nürnberger Straßenbaumsubstrates sollen vorrangig regionale Rohstoffe verwendet werden. Die Materialien müssen unbedenklich und güteüberwacht sein. Die zu liefernden Baumsubstrate müssen die Vorsorgewerte der BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) einhalten (siehe BBodSchV , Anlage 1, Tab. 1 und 2). Mit der Abgabe des Angebotes muss seitens des Bieters eine Eignungsprüfung gemäß FLL – Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 zum Nachweis der bau- und vegetationstechnischen Eignung des Substrates und über die relevanten Umweltschadstoffe der BBodSchV vorlegen. Der AN muss in seinen Prüfzeugnissen für jedes Substrat die Feinboden-Hauptgruppe gemäß gültiger Bodenkundlicher Kartieranleitung angeben. Die gemessenen Schadstoffwerte müssen in tabellarischer Form den Vorsorgewerten der angegebenen Bodenart gegenübergestellt werden. Für gemischtkörnige Böden und Bodengemische, die nicht bodenartspezifisch zugeordnet werden können, können hilfsweise die Vorsorgewerte der Hauptbodenart Schluff/Lehm herangezogen werden (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Umgang mit Bodenmaterial, Ausgabe 2022, Seite 105). Das Prüfzeugnis darf nicht älter als ein Jahr sein. Die Gesamtliefermenge beträgt für den o.g. Zeitraum insgesamt ca. 7.600 to .Der Anteil der Bauweise 1 beträgt ca. 6.400 to und der Bauweise 2 ca. 1.200 to. Die Lieferung erfolgt über den o.g. Zeitraum verteilt in Teilmengen auf Abruf nach Vorgabe des AGs. Das zu liefernde Baumsubstrat ist innerhalb des Stadtgebietes von Nürnberg mit dem Tag der Bestellung innerhalb von 3 Werktagen zu liefern. Der AG hat die Option einer Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2027 für eine zusätzliche Menge von insgesamt 4.000 to (Bauweise 1 mit 3.200 to, Bauweise 2 mit 800 to). Der Einheitspreis bleibt davon unberührt.