Obras de construcción de autopistas
BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg
BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg Maßnahmen am Oberbau: Der vorhandene Querschnitt ist nach altem Standard ein RQ 26 (Breite = 10,00 m). Der RQ26 wird aus Platzgründen beibehalten. Es wird geplant, die vorhandene Asphaltschichten (in einer Gesamtstärke von ca. 30 cm) und …
Deutschland-Hamburg: Bauarbeiten für Autobahnen
2023/S 196-614385
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidenkampsweg 96-98
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe.nord@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg
BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg
Maßnahmen am Oberbau:
Der vorhandene Querschnitt ist nach altem Standard ein RQ 26 (Breite = 10,00 m). Der RQ26 wird aus Platzgründen beibehalten. Es wird geplant, die vorhandene Asphaltschichten (in einer Gesamtstärke von ca. 30 cm) und die vorhandene Verfestigung (in einer Stärke von ca. 15 cm) voll auszubauen. Die neuen Asphaltschichten sind gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 3 nach BK 100 zu erneuern. Die STS 0/32 wird in einer Stärke von 30 cm aus Recyclingmaterial hergestellt.
Die Differenz von ca. 15 cm aus Sand zwischen dem auszubauenden Bestandsaufbau und dem geplanten Gesamtaufbau wird im Zuge des Baufortschritts ausgekoffert.
Die herzustellende Deckschicht ist eine Asphaltdecke aus Splittmastix. Die Querneigung beträgt auf der freien Strecke 2,5 % mit einer Neigung Richtung äußeren Fahrbahnrand.
Maßnahmen an Ingenieurbauten:
Aufgrund der terminlichen Randbedingungen (sh. Abschnitt 3.2) werden im Zuge der Grundinstandsetzung an den Bauwerken nur Schäden instandgesetzt, die unmittelbar von der BAB aus ausgeführt werden können. Bei den ÜF-Bauwerken sind daher keine Instandsetzungsarbeiten an der Brückenoberseite und bei den UF-Bauwerken an der Brückenunterseite und an den WL vorgesehen, da hier erforderliche Instandsetzungsarbeiten später, unabhängig von einer Sperrung der BAB ausgeführt werden können.
Grundsätzlich wird an allen Unterführungsbauwerken (bis auf ML 20) die Abdichtung des Überbaus erneuert. Dem folgend sind sämtliche Fugen sowie die Deckschicht des Brückenbelags ebenfalls zu erneuern. Alle Außenkappen der Unterführungsbauwerken (bis auf ML 20), welche nicht neu hergestellt werden, erhalten eine OS-F Beschichtung.
ASB-Nr. 2627524-1 BW ML 18 - Uf K84 unter A39, km 16,279
- FÜK reinigen
- Geländer beschichten
- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen
- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen, ausbessern
- Betoninstandsetzung Außenkappe
ASB-Nr. 2627525-1 BW ML 19 - Uf Wirtsch.weg unt.A39, km 17,659
- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen
- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen, ausbessern
- Betoninstandsetzung Außenkappe
ASB-Nr. 2627526-1 BW ML 20 - Uf DB u.Viehtr.unt.A39, km 18,481
- Abläufe reinigen und verschließen
- FÜK reinigen
- Mutter Pfostenfuß anziehen
ASB-Nr. 2627527-1 BW ML 20a - Uf Wilddurchl.unt.A39, km 19,209
- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen, ausbessern
- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen
- Betoninstandsetzung Außenkappe
ASB-Nr. 2627528 BW ML 21 - Üf Gemeindestr.üb. A39, km 19,760
- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen
- Böschungspflaster vor WL von Bewuchs entfernen
- WL-Mauerwerksfugen instand setzen
- Graffiti entfernen
ASB-Nr. 2627529-1 BW ML 21a - Uf Graben unter A39, km 20,508
- Böschungspflaster von Bewuchs entfernen
- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen
- Ablauf reinigen und verschließen
- Betoninstandsetzung Außenkappe
- Geländer neu beschichten
ASB-Nr. 2627530-1 BW ML 22 - Uf Bach unter A39, km 21,271
- Kappe neu herstellen
- Böschungspflaster von Bewuchs entfernen
- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen
ASB-Nr. 2627531 BW ML 23 - Uf Bach unter A39, km 21,615
- Keine weiteren Maßnahmen vorgesehen
ASB-Nr. 2627532 BW ML 24 - Üf K43 über A39, km 22,132
- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen
- Böschungspflaster vor WL von Bewuchs entfernen
- WL-Mauerwerksfugen instand setzen
- Graffiti entfernen
ASB-Nr. 2627533-1 BW ML 25 - Uf Roddau unter A39, km 22,854
- Böschungspflaster von Bewuchs entfernen
- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. von Bewuchs entfernen
- Ablauf reinigen und verschließen
- Betoninstandsetzung Außenkappe
- Geländer neu beschichten
ASB-Nr. 2627534 BW ML 26 - Üf Gemeindew.über A39, km 23,178
- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen
- Böschungspflaster vor WL von Bewuchs entfernen
- Graffiti entfernen
ASB-Nr. 2627535 BW ML 27 - Uf Bach unter A39, km 23,610
- Böschungspflaster sowie Kappenanpflasterung ausbauen und wieder einbauen
- Auskolkung beseitigen
- Überbauabdichtung eine Stelle erneuern (Beschädigung durch Pfostenrammung)
ASB-Nr. 2627108 A LSW - A39, Ab 390GH, St 418 (HH)
- Pfostenabdeckung befestigen
- Rankhilfe befestigen
- Auskolkung auffüllen
Maßnahmen an Entwässerungseinrichtungen:
Die vorhandene Straßenentwässerung wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung erneuert.
Im Bereich zwischen ML 17 und ML 18, wo die Entwässerung in Richtung Mittelstreifen erfolgt, wird geplant nur die Straßenabläufe inkl. Anschlussleitungen bis an den bestehenden Kanal zu erneuern. Des Weiteren wird die Straßenrinne erneuert.
Auf der restlichen freien Strecke erfolgt die Entwässerung der Fahrbahn über das Bankett und die Mulde bzw. Böschung. Nur im Bereich der Bauwerke sind Straßenabläufe vorhanden. Diese werden im Zuge der Maßnahme erneuert. Des Weiteren wird die dazugehörende Straßenrinne erneuert.
Die Regenwasserkanäle werden in dieser Maßnahme nicht erneuert. Die Schäden, die im Zuge der Kanalbefahrung festgestellt wurden mittels Inlinerverfahren bzw. Kurzliner behoben.
Maßnahmen an Kabelanlagen und aktiver Übertragungstechnik:
Im Zuge der Maßnahme werden die Notrufsäulen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der FM Oyten.
Maßnahmen an Rast- und Nebenanlagen:
Bei der PWC-Anlage Roddau wird es geplant, die Asphaltschichten, die Tragschicht und ein Teil des unterliegenden Sandes bis zu 56,0 cm auszubauen, eine Schottertragschicht STS 0/32 in einer Stärke von 30 cm einzubauen und die neuen Asphaltschichten gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 5 nach BK 32 zu erneuern.
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden auch die Stellplätze, der Gehweg und die Abfallbehälter erneuert. Zusätzlich werden die Flächen für die Sitzgruppen in Beton erneuert und mit einem neuen Mobiliar ausgestattet. Die Straßenabläufe, sowie die Gossen werden erneuert. Eine Erneuerung der Regenwasserkanäle ist nicht vorgesehen. Die festgestellten Schäden werden mittels Kurzliner gehoben. Alle Anschlussleitungen werden erneuert.
Bei den PKW-Stellflächen wird das vorhandene Betonpflaster aufgenommen, neu profiliert und mit einem Rechteckpflaster Beton ohne Fase in grau wiederhergestellt.
Im Bereich der Stellflächen für den Schwerlastverkehr wird das Betonpflaster aufgenommen und die Tragschicht bis zu einer Tiefe von 58 cm ab Oberkante ausgebaut. Der neue Aufbau für die Stellflächen ist gem. RStO 12, Tafel 2, Zeile 3.1 nach BK 32.
Beim Gehweg wird das Pflaster aufgenommen. Nach einer gleichmäßigen Profilierung mit STS 0/32 wird der gesamte Gehweg in Rechteckpflaster Beton ohne Fase in anthrazit hergestellt. Im Weiteren werden alle Rasenborde gegen neue Tiefborde aus Beton getauscht.
Im Zuge der Herstellung der neuen PKW-Stellflächen werden zur optischen und spürbaren Trennung zur Fahrbahn Rundborde eingesetzt. Im Weiteren werden alle Hochborde gegen neue Hochborde aus Beton getauscht.
Weitere Arbeiten betreffen das Aufstellen neuer Abfallbehälter. Hier hat man sich mit der AM Hittfeld auf Unterflurbehältnisse mit einem Fassungsvermögen von ca. 3m³ geeinigt. Hiervon sollen ca. 13 Stk. im Bereich der PWC-Anlage aufgestellt werden. Die Einwurfsäule hat eine selbstverschließbare Klappe und soll nach Möglichkeit zusätzlich mit einem Fußpedal zu öffnen sein.
Die alten Sitzgruppen werden zurückgebaut, die Platten aus Beton aufgenommen und Betonflächen hergestellt, worauf neue Sitzgruppen aus einer Stahlkonstruktion aufgestellt werden können.
Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Maßnahme ergänzt. Ca. 20 Lichtmasten mit entsprechenden LED-Leuchten sind einzurichten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nachweis der Eignung durch Angabe:
-des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- von Referenzprojekten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
-Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de