Obras de construcción de autopistas

BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg

BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg Maßnahmen am Oberbau: Der vorhandene Querschnitt ist nach altem Standard ein RQ 26 (Breite = 10,00 m). Der RQ26 wird aus Platzgründen beibehalten. Es wird geplant, die vorhandene Asphaltschichten (in einer Gesamtstärke von ca. 30 cm) und …

CPV: 45233110 Obras de construcción de autopistas
Lugar de ejecución:
BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg
Organismo adjudicador:
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Número de premio:

Deutschland-Hamburg: Bauarbeiten für Autobahnen

2023/S 196-614385

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Postanschrift: Heidenkampsweg 96-98
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe.nord@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.3) Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg

II.1.2) CPV-Code Hauptteil
45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
II.1.3) Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung:

BAB 39, Grundinstandhaltung zwischen AS Winsen Ost - AS Handorf / RiFa Hamburg

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Maßnahmen am Oberbau:

Der vorhandene Querschnitt ist nach altem Standard ein RQ 26 (Breite = 10,00 m). Der RQ26 wird aus Platzgründen beibehalten. Es wird geplant, die vorhandene Asphaltschichten (in einer Gesamtstärke von ca. 30 cm) und die vorhandene Verfestigung (in einer Stärke von ca. 15 cm) voll auszubauen. Die neuen Asphaltschichten sind gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 3 nach BK 100 zu erneuern. Die STS 0/32 wird in einer Stärke von 30 cm aus Recyclingmaterial hergestellt.

Die Differenz von ca. 15 cm aus Sand zwischen dem auszubauenden Bestandsaufbau und dem geplanten Gesamtaufbau wird im Zuge des Baufortschritts ausgekoffert.

Die herzustellende Deckschicht ist eine Asphaltdecke aus Splittmastix. Die Querneigung beträgt auf der freien Strecke 2,5 % mit einer Neigung Richtung äußeren Fahrbahnrand.

Maßnahmen an Ingenieurbauten:

Aufgrund der terminlichen Randbedingungen (sh. Abschnitt 3.2) werden im Zuge der Grundinstandsetzung an den Bauwerken nur Schäden instandgesetzt, die unmittelbar von der BAB aus ausgeführt werden können. Bei den ÜF-Bauwerken sind daher keine Instandsetzungsarbeiten an der Brückenoberseite und bei den UF-Bauwerken an der Brückenunterseite und an den WL vorgesehen, da hier erforderliche Instandsetzungsarbeiten später, unabhängig von einer Sperrung der BAB ausgeführt werden können.

Grundsätzlich wird an allen Unterführungsbauwerken (bis auf ML 20) die Abdichtung des Überbaus erneuert. Dem folgend sind sämtliche Fugen sowie die Deckschicht des Brückenbelags ebenfalls zu erneuern. Alle Außenkappen der Unterführungsbauwerken (bis auf ML 20), welche nicht neu hergestellt werden, erhalten eine OS-F Beschichtung.

ASB-Nr. 2627524-1 BW ML 18 - Uf K84 unter A39, km 16,279

- FÜK reinigen

- Geländer beschichten

- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen

- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen, ausbessern

- Betoninstandsetzung Außenkappe

ASB-Nr. 2627525-1 BW ML 19 - Uf Wirtsch.weg unt.A39, km 17,659

- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen

- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen, ausbessern

- Betoninstandsetzung Außenkappe

ASB-Nr. 2627526-1 BW ML 20 - Uf DB u.Viehtr.unt.A39, km 18,481

- Abläufe reinigen und verschließen

- FÜK reinigen

- Mutter Pfostenfuß anziehen

ASB-Nr. 2627527-1 BW ML 20a - Uf Wilddurchl.unt.A39, km 19,209

- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen, ausbessern

- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen

- Betoninstandsetzung Außenkappe

ASB-Nr. 2627528 BW ML 21 - Üf Gemeindestr.üb. A39, km 19,760

- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen

- Böschungspflaster vor WL von Bewuchs entfernen

- WL-Mauerwerksfugen instand setzen

- Graffiti entfernen

ASB-Nr. 2627529-1 BW ML 21a - Uf Graben unter A39, km 20,508

- Böschungspflaster von Bewuchs entfernen

- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen

- Ablauf reinigen und verschließen

- Betoninstandsetzung Außenkappe

- Geländer neu beschichten

ASB-Nr. 2627530-1 BW ML 22 - Uf Bach unter A39, km 21,271

- Kappe neu herstellen

- Böschungspflaster von Bewuchs entfernen

- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. aufnehmen und neu verlegen

ASB-Nr. 2627531 BW ML 23 - Uf Bach unter A39, km 21,615

- Keine weiteren Maßnahmen vorgesehen

ASB-Nr. 2627532 BW ML 24 - Üf K43 über A39, km 22,132

- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen

- Böschungspflaster vor WL von Bewuchs entfernen

- WL-Mauerwerksfugen instand setzen

- Graffiti entfernen

ASB-Nr. 2627533-1 BW ML 25 - Uf Roddau unter A39, km 22,854

- Böschungspflaster von Bewuchs entfernen

- Anpflasterung im Flügelbereich vo. und hi. von Bewuchs entfernen

- Ablauf reinigen und verschließen

- Betoninstandsetzung Außenkappe

- Geländer neu beschichten

ASB-Nr. 2627534 BW ML 26 - Üf Gemeindew.über A39, km 23,178

- Böschungstreppe von Bewuchs entfernen, reinigen

- Böschungspflaster vor WL von Bewuchs entfernen

- Graffiti entfernen

ASB-Nr. 2627535 BW ML 27 - Uf Bach unter A39, km 23,610

- Böschungspflaster sowie Kappenanpflasterung ausbauen und wieder einbauen

- Auskolkung beseitigen

- Überbauabdichtung eine Stelle erneuern (Beschädigung durch Pfostenrammung)

ASB-Nr. 2627108 A LSW - A39, Ab 390GH, St 418 (HH)

- Pfostenabdeckung befestigen

- Rankhilfe befestigen

- Auskolkung auffüllen

Maßnahmen an Entwässerungseinrichtungen:

Die vorhandene Straßenentwässerung wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung erneuert.

Im Bereich zwischen ML 17 und ML 18, wo die Entwässerung in Richtung Mittelstreifen erfolgt, wird geplant nur die Straßenabläufe inkl. Anschlussleitungen bis an den bestehenden Kanal zu erneuern. Des Weiteren wird die Straßenrinne erneuert.

Auf der restlichen freien Strecke erfolgt die Entwässerung der Fahrbahn über das Bankett und die Mulde bzw. Böschung. Nur im Bereich der Bauwerke sind Straßenabläufe vorhanden. Diese werden im Zuge der Maßnahme erneuert. Des Weiteren wird die dazugehörende Straßenrinne erneuert.

Die Regenwasserkanäle werden in dieser Maßnahme nicht erneuert. Die Schäden, die im Zuge der Kanalbefahrung festgestellt wurden mittels Inlinerverfahren bzw. Kurzliner behoben.

Maßnahmen an Kabelanlagen und aktiver Übertragungstechnik:

Im Zuge der Maßnahme werden die Notrufsäulen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der FM Oyten.

Maßnahmen an Rast- und Nebenanlagen:

Bei der PWC-Anlage Roddau wird es geplant, die Asphaltschichten, die Tragschicht und ein Teil des unterliegenden Sandes bis zu 56,0 cm auszubauen, eine Schottertragschicht STS 0/32 in einer Stärke von 30 cm einzubauen und die neuen Asphaltschichten gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 5 nach BK 32 zu erneuern.

Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden auch die Stellplätze, der Gehweg und die Abfallbehälter erneuert. Zusätzlich werden die Flächen für die Sitzgruppen in Beton erneuert und mit einem neuen Mobiliar ausgestattet. Die Straßenabläufe, sowie die Gossen werden erneuert. Eine Erneuerung der Regenwasserkanäle ist nicht vorgesehen. Die festgestellten Schäden werden mittels Kurzliner gehoben. Alle Anschlussleitungen werden erneuert.

Bei den PKW-Stellflächen wird das vorhandene Betonpflaster aufgenommen, neu profiliert und mit einem Rechteckpflaster Beton ohne Fase in grau wiederhergestellt.

Im Bereich der Stellflächen für den Schwerlastverkehr wird das Betonpflaster aufgenommen und die Tragschicht bis zu einer Tiefe von 58 cm ab Oberkante ausgebaut. Der neue Aufbau für die Stellflächen ist gem. RStO 12, Tafel 2, Zeile 3.1 nach BK 32.

Beim Gehweg wird das Pflaster aufgenommen. Nach einer gleichmäßigen Profilierung mit STS 0/32 wird der gesamte Gehweg in Rechteckpflaster Beton ohne Fase in anthrazit hergestellt. Im Weiteren werden alle Rasenborde gegen neue Tiefborde aus Beton getauscht.

Im Zuge der Herstellung der neuen PKW-Stellflächen werden zur optischen und spürbaren Trennung zur Fahrbahn Rundborde eingesetzt. Im Weiteren werden alle Hochborde gegen neue Hochborde aus Beton getauscht.

Weitere Arbeiten betreffen das Aufstellen neuer Abfallbehälter. Hier hat man sich mit der AM Hittfeld auf Unterflurbehältnisse mit einem Fassungsvermögen von ca. 3m³ geeinigt. Hiervon sollen ca. 13 Stk. im Bereich der PWC-Anlage aufgestellt werden. Die Einwurfsäule hat eine selbstverschließbare Klappe und soll nach Möglichkeit zusätzlich mit einem Fußpedal zu öffnen sein.

Die alten Sitzgruppen werden zurückgebaut, die Platten aus Beton aufgenommen und Betonflächen hergestellt, worauf neue Sitzgruppen aus einer Stahlkonstruktion aufgestellt werden können.

Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Maßnahme ergänzt. Ca. 20 Lichtmasten mit entsprechenden LED-Leuchten sind einzurichten.

II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/03/2024
Ende: 26/10/2024
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11) Angaben zu Optionen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
II.3) Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
13/11/2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,

-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,

-das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,

-dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,

-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).

- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot

- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",

- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der Eignung durch Angabe:

-des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

- von Referenzprojekten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

- Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot

- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",

- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot

- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",

- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

-Eigenerklärung zu Russlandsanktionen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.5) Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2023