Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen für die Justizbehörden in Oberbayern (ohne Stadtgebiet München)

Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier …

CPV: 64121100 Servicios de distribución postal
Plazo:
24 de enero de 2025 a las 09:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen für die Justizbehörden in Oberbayern (ohne Stadtgebiet München)
Organismo adjudicador:
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Número de premio:
2024000615

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen für die Justizbehörden in Oberbayern (ohne Stadtgebiet München)
Beschreibung : Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere • Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, • Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, • Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Kennung des Verfahrens : b2bc0adf-b100-4407-b77a-41689e4a1412
Interne Kennung : 2024000615
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen für die Justizbehörden in Oberbayern (ohne Stadtgebiet München)
Beschreibung : Der förmlichen Zustellung nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in gerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Alle wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen werden zugestellt. Die Einleitung, der Fortgang und die Beendigung von gerichtlichen Verfahren sind regelmäßig von Zustellungen abhängig. Zustellungen stehen im Zusammenhang mit mehreren Grundrechten bzw. grundrechtsgleichen Rechten. Hier sind insbesondere • Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), der Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz in angemessener Zeit, • Art. 20 Abs. 3 GG, der aus dem Rechtsstaatsgebot abgeleitete Grundsatz eines fairen Verfahrens, • Art. 103 Abs. 1 GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör zu nennen. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungsaufträge können deshalb für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu erheblichen Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass im Bereich des Oberlandesgerichts München Zustellungen auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt werden und das Ziel der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt.
Interne Kennung : 742bd493-5f31-46b4-833a-4d74e0e58daa

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens jedoch bis zum 31.05.2029, falls er nicht gekündigt wird. Die Auftragnehmerin hat die Ausführung der Zustellungen über den gesamten Vertragszeitraum bis zum Erreichen der Gesamthöchstabnahmemenge zu gewährleisten, auch wenn der Abruf der entsprechenden Menge nicht garantiert werden kann.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/269da219-3436-425c-ba8c-03d4c7f4179a/suitabilitycriteria Alle Kriterien sind zu beantworten; Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden, - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen, - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten. 1. statistische Angaben K1.1: Zur Kontrolle der öffentlichen Vergabeverfahren und zur Überprüfung ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen verschiedene Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren. Bitte geben Sie hierzu Ihre Unternehmensgrößenklasse an. Nähere Informationen, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen erfüllt, finden Sie in dem vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegebenen Benutzerleitfaden zur Definition von KMU. Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d.h. die Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit. 2. Eigenerklärungen: K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. K2.2: [A] Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche beteiligte Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärung zur Kenntnis genommen und bestätigt haben. (Anmerkung: liegt keine Beteiligung als Bewerber- / Bietergemeinschaft vor, ist keine Angabe zu machen.) K2.3: [A] Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. 2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/269da219-3436-425c-ba8c-03d4c7f4179a/suitabilitycriteria Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. K2.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen. 3. Eigenerklärung für Unterauftragnehmer. 4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB - nicht vom Bieter zu befüllen - hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. 5. Angaben Wettbewerbsregister K5.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. K5.2: [I] Name des Unternehmens K5.3: [I] Angaben zur Postanschrift K5.4: [I] Angaben zur Rechtsform K5.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer) 6. Projektbezogene Eignungskriterien: K6.1: [A] Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 PostG dürfen Postdienstleistungen nur von Anbietern erbracht werden, die in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind. Gemäß § 112 PostG bestehen Übergangsregelungen. Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist bzw. ersatzweise die Vorgaben der Übergangsregelungen des § 112 PostG erfüllt? K6.2: [A] Gemäß § 40 Abs. 1 PostG bedürfen Unternehmen, die auf einem Markt für Postdienstleistungen marktbeherrschend sind, eine Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur. Sichern Sie zu, dass Sie über die erforderliche Entgeltgenehmigung verfügen bzw. dass die Genehmigung nicht erforderlich ist, z.B. da Ihr Unternehmen nicht marktbeherrschend ist? K6.3: [I] Bitte geben Sie an, welche der folgenden Aussagen zutreffend ist: Die Entgeltgenehmigung liegt vor/Die Entgeltgenehmigung ist nicht erforderlich, da z.B. das Unternehmen nicht marktbeherrschend ist/Die Entgeltgenehmigung liegt nicht vor, obwohl das Unternehmen marktbeherrschend ist. K6.4: [A] Erklären Sie sich bereit die unter 6.2 genannte Entgeltgenehmigung auf Anforderung des Auftraggebers binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung zugunsten Ihres Unternehmens vollständig d.h. ggf. mit allen Nebenbestimmungen zu übersenden bzw. für den Fall, dass die Entgeltgenehmigung derzeit nicht erforderlich ist, aber während der Vertragslaufzeit notwendig wird, diese binnen eines Monats nach entsprechender Aufforderung des Auftraggebers vollständig d.h. ggf. mit allen Nebenbestimmungen zu übersenden? K6.5: [I] Wie hoch war jeweils Ihr Umsatz im Bereich der Postzustellungsaufträge in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens? (Bei Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze für jedes beteiligte Unternehmen getrennt anzugeben.) K6.6: [I] Wie viele Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Postdienstleistungen beschäftigt? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w.o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? Wie hoch ist der Anteil der seit mindestens drei Jahren in Ihrem Unternehmen tätigen Bediensteten, die regelmäßig mit förmlichen Postzustellungsaufträgen beschäftigt sind? K6.7: [A] Bitte legen Sie bis zu drei nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands vergleichbar sind, vor. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Die Referenzen müssen nachprüfbar sein. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formblatt "Referenzen." Haben Sie mindestens eine und maximal drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen unter "eigene Anlagen" hochgeladen? K6.8: [I] Stellen Sie Ihre Organisation sowie Ihre Infrastruktur dar und erläutern Sie diese. Stellen Sie dar, über welche logistische Infrastruktur (Transport-, Sortierzentralen o.ä.) Sie ggf. in Kooperation mit anderen Unternehmen verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (PKW, LWK, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie bzw. Ihre Kooperationspartner bzw. Unterauftragnehmer verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Aus den Darstellungen muss hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die vertraglichen Anforderungen erfüllen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 13/01/2025 09:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 24/01/2025 09:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 127 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Der Präsident des Oberlandesgerichts München
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Registrierungsnummer : 351b4fe3-a47c-4c14-91e3-b091bba192cf
Postanschrift : Prielmayerstraße 5
Stadt : München
Postleitzahl : 80335
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8955970
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift : Maximilianstr. 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80539
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8921762411
Fax : +49 8921762847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Der Präsident des Oberlandesgerichts München
Registrierungsnummer : f0653f3a-e7a9-422f-8563-82216be6b777
Abteilung : Zentrale Vergabestelle
Postanschrift : Denisstr. 3
Stadt : München
Postleitzahl : 80335
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 8955971673
Fax : +49 9621962410981
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : c3df03f1-8c24-4edc-a993-d7081a9b544e-01
Hauptgrund für die Änderung : Korrektur – Beschaffer
Beschreibung : Die Postausgangsstelle des Amtsgericht Rosenheim Am Hofberg ist weggefallen. Die Anlage 1 wurde entsprechend berichtigt. Der Reiter Produkte/Leistungen wurde angepasst.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e4a72e77-f99b-4771-8e4e-abe08a3b8704 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/12/2024 09:03 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00784280-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 248/2024
Datum der Veröffentlichung : 20/12/2024