Auftragsänderung IT-Beratungsleistung

Der Landkreis Amberg-Sulzbach ist Sachaufwandsträger des staatlichen Gesundheitsamts Amberg-Sulzbach als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aufgelegt. Um Fördermittel aus diesem Förderprogramm hat sich der Landkreis Amberg-Sulzbach beworben und …

CPV: 72000000 Servicios TI: consultoría, desarrollo de software, Internet y apoyo
Lugar de ejecución:
Auftragsänderung IT-Beratungsleistung
Organismo adjudicador:
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Número de premio:
113/24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Amberg-Sulzbach
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Auftragsänderung IT-Beratungsleistung
Beschreibung : Der Landkreis Amberg-Sulzbach ist Sachaufwandsträger des staatlichen Gesundheitsamts Amberg-Sulzbach als untere Gesundheitsbehörde. Um die im Zuge der Corona-Pandemie aufgedeckten Mängel in der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens zu beheben, hat der Bund das umfangreiche Förderprogramm "Digitales Gesundheitsamt 2025" aufgelegt. Um Fördermittel aus diesem Förderprogramm hat sich der Landkreis Amberg-Sulzbach beworben und einen Zuwendungsbescheid für Fördermittel erhalten. Das Förderprogramm besteht auf Grundlage von Mitteln aus der Europäischen Wiederaufbau- und Resilienz-Fazilität. Infolge einer ordnungsgemäßen EU-weiten Ausschreibung (Bekanntmachungsnummer 2023 /S 22 - 61828) hat die akdb.digitalfabriX GmbH (akdb) im Mai 2023 den Zuschlag für eine Rahmenvereinbarung IT-Beratungsleistungen erhalten. Unter die Rahmenvereinbarung fallen Einzelabrufe von Beratungsleistungen über die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie, die Mitarbeiterbeteiligung, die Erstellung eines Schulungskonzepts und die Durchführung von Prozessworkshops, sowie weitere, im Zeitpunkt der Ausschreibung nicht konkret abschätzbare Beratungsleistungen umfassen. Die arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH (arf) ist als Subunternehmer der akdb bei der Ausführung von Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung tätig. Die akdb hat die arf bereits im Vergabeverfahren als Subunternehmer benannt. Deshalb hat der Landkreis die Eignung der arf bereits im vorgenannten Vergabeverfahren geprüft und bestätigt. Am 23.10.2024 hat die akdb dem Landkreis mitgeteilt, dass sie die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung künftig nicht mehr erfüllen will. Dies, weil die akdb die zuständige Beratungseinheit für den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) aufgelöst habe. Die Auflösung der Beratungseinheit sei aus wirtschaftlichen Gründen unabdingbar gewesen. Die akdb empfiehlt die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf ihren Subunternehmer arf. Eine Fortführung des bisherigen Vertrags mit der akdb unter der Maßgabe, dass die geschuldeten Leistungen ausschließlich vom Subunternehmer arf erbracht werden, wünschen weder der Landkreis noch die akdb.
Kennung des Verfahrens : 28effee8-8cda-4f8b-9d50-c63df40a4234
Interne Kennung : 113/24
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schloßgraben 3
Stadt : Amberg
Postleitzahl : 92224
Land, Gliederung (NUTS) : Amberg, Kreisfreie Stadt ( DE231 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV55H5 Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer 2023 /S 22 - 61828
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Auftragsänderung IT-Beratungsleistung
Beschreibung : Aufgrund einer Unternehmensumstrukturierung des Auftragnehmers akdb ist eine Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich. Die Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. b GWB sind erfüllt, da der Auftragnehmerwechsel auf einer Unternehmensumstrukturierung der akdb beruht. Die akdb hat entschieden, die Beratungseinheit im Bereich ÖGD aufzulösen, die entsprechenden Tätigkeiten auf die arf zu übertragen und sich aus Effizienz- und Rentabilitätsgründen auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Eine solche Unternehmerentscheidung ist vom öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich zu akzeptieren, solange gewährleistet ist, dass der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird. Weil die arf die Eignungsvoraussetzungen der ursprünglichen Ausschreibung erfüllt und keine weiteren wesentlichen Vertragsänderungen vereinbart werden, darf die arf in den ursprünglich vereinbarten Vertrag eintreten. Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren, § 132 Abs. 1 S. 1 GWB. Rahmenvereinbarungen sind zwar keine öffentlichen Aufträge, auf sie finden aber gem. § 103 Abs. 5 S. 2 GWB die Vergaberegelungen über öffentliche Aufträge grundsätzlich Anwendung. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet, § 132 Abs. 1 S. 2 GWB. Wenn der bisherige Auftragnehmer durch einen neuen Auftragnehmer ersetzt wird, stellt dies eine wesentliche Änderung dar, § 132 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GWB. Eine solche wesentliche Änderung setzt grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren voraus, § 132 Abs. 1 S. 1 GWB. Allerdings liegen die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit b GWB vor. Der Auftragnehmerwechsel ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig. Die akdb hat eine Unternehmensumstrukturierung durchgeführt. Der Begriff der Unternehmensumstrukturierung ist kein rechtlicher, sondern ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Weder die Kommentarliteratur noch Entscheidungen der Vergabekammern beschäftigen sich mit dem Begriff der Unternehmensumstrukturierung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt eine Unternehmensumstrukturierung den Prozess der Neuausrichtung der Strukturen, Prozesse oder Finanzen eines Unternehmens dar. Gründe hierfür können finanzielle Schwierigkeiten, Unternehmensübernahmen, Marktveränderungen oder technologische Fortschritte sein. Ziel ist es, die Organisation schlanker, effizienter und wettbewerbsfähiger zu gestalten (vgl. https://lead-conduct.de/2024/05/25/verstehen-umstrukturierung-unternehmen/ aufgerufen am 11.12.2024). Bei einer organisatorischen Umstrukturierung wird die Organisationsstruktur des Unternehmens verändert, um die Effizienz zu verbessern, die Kommunikation zu optimieren und Doppelarbeit zu eliminieren. Ein Unterfall der organisatorischen Unternehmensumstrukturierung stellt die Aufgabe eines Unternehmensbereichs dar. Vorliegend ist dies die Aufgabe der Beratungseinheit der akdb im Bereich ÖGD. Die akdb hat dem Landkreis am 23.10.2024 mitgeteilt, dass sie die Beratungseinheit im Bereich ÖGD auflöst, mithin das Unternehmen umstrukturiert. Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll: arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH Emmericher Str. 17 90411 Nürnberg Telefon: (0911) 230 87 83 E-Mail: arf@arf-gmbh.de
Interne Kennung : 113/24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Schloßgraben 3
Stadt : Amberg
Postleitzahl : 92224
Land, Gliederung (NUTS) : Amberg, Kreisfreie Stadt ( DE231 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Amberg-Sulzbach
Beschaffungsdienstleister : Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige Begründung : Auftragsänderung in Folge einer Unternehmensumstrukturierung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. b GWB.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Nicht anwendbar
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Nicht anwendbar
Titel : Vertrag voraussichtlich vom 10.01.2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Amberg-Sulzbach
Registrierungsnummer : DE131841745
Postanschrift : Schloßgraben 3
Stadt : Amberg
Postleitzahl : 92224
Land, Gliederung (NUTS) : Amberg, Kreisfreie Stadt ( DE231 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
Telefon : +49 911255865-0
Fax : +49 911255865-29
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
Registrierungsnummer : DE122786654
Postanschrift : Im Sebalder Pfarrhof - Füll 1
Stadt : Nürnberg
Postleitzahl : 90403
Land, Gliederung (NUTS) : Nürnberg, Kreisfreie Stadt ( DE254 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : RA Fabian Trautmann
Telefon : +49 911255865-0
Fax : +49 911255865-29
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 98153-1277
Fax : +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE173847651
Postanschrift : Emmericher Str. 17
Stadt : Nürnberg
Postleitzahl : 90411
Land, Gliederung (NUTS) : Nürnberg, Kreisfreie Stadt ( DE254 )
Land : Deutschland
Telefon : (0911) 230 87 83
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6dc5f61d-9eb9-4e57-9ba9-8462c56b1df1 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/12/2024 14:23 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00792912-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 250/2024
Datum der Veröffentlichung : 24/12/2024