Beschreibung
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1. Während der Öffnungszeiten der Museen in Altena - Museen Burg Altena und Deutsches Drahtmuseum - (dienstags bis freitags von 9:30 bis 17:00 Uhr und samstags, sonn- und feiertags von 11:00 bis 18:00 Uhr) sind täglich neun Personen für Aufsichts-und Kassentätigkeiten einzusetzen. Wenn Sonderausstellungen laufen, können ein bis zwei weitere Aufsichtskräfte in Altena hinzukommen. Außerdem wird am weiteren Museumsstandort Luisenhütte in Balve-Wocklum von Mai bis Oktober zu den gleichen wöchentlichen Öffnungszeiten eine weitere Aufsichtskraft eingesetzt. Genaue Informationen sind in der Liste "Arbeitsplätze und Arbeitszeiten im Aufsichtsdienst der Museen des Märkischen Kreises" zu finden, die Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist. Ebenfalls wird bei großen Sonderveranstaltungen, aktuell drei pro Jahr ("Luise heizt ein!", "Anno Tuck" und "Winter-Spektakulum"), zusätzliches Personal, zum Teil bis in die späten Abendstunden, benötigt. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe eingehend über die örtlichen Gegebenheiten der zu bewachenden Objekte zu informieren. 2. Insgesamt sind in den Museen des Märkischen Kreises bis zu 26.000 Jahresstunden an Aufsichts- und Kassentätigkeiten zu vergeben. 3. Die Kassentätigkeiten erfolgen mit EDV-Kassen (Softwarekassen mit Bar- und EC-Cash-Bezahlung). Weiter sind Scan-Geräte eingesetzt. 4. Vor Beginn der Umsetzung wird ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bezüglich der zu erbringenden Leistungen und Bezahlungen abgeschlossen. Ein Muster dieses Dienstleistungsvertrages ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Verhandlungen über den Inhalt dieses Vertrages sind unzulässig. 5. Bewerben dürfen sich ausschließlich Anbieter, die 5.1. sich nachweislich u. a. auch auf die Durchführung von Aufsichtsdiensten in Museen spezialisiert haben und zudem mit überprüfbaren Referenzlisten belegen können, dass sie über mindestens fünfjährige durch schriftliche Referenzen nachweisbare Erfahrungen in der Durchführung von Aufsichtsdiensten in mindestens einem Museum der Kategorie mit wenigstens 100.000 Besuchen pro Jahr verfügen, 5.2. den Auftrag, den Aufsichtsdienst in den Museen des Märkischen Kreises durchzuführen, gemäß den Anforderungen der jeweils gültigen Fassung der DIN 77200 (Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen) erfüllen und dies durch eine entsprechende Zertifizierung belegen können, 5.3. eine gültige steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen hinsichtlich Umsatzsteuer, Lohnsteuer (als Arbeitgeber) und Körperschaftssteuer oder eine gleichwertige Bescheinigung des entsprechenden Heimatlandes vorlegen können, 5.4. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse für die Beteiligung an öffentlichen Aufträgen hinsichtlich der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge oder eine gleichwertige Bescheinigung des entsprechenden Heimatlandes vorlegen können, 5.5. das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können, die mindestens die Anforderungen der Ziffer 4.3 der DIN 77200-1: 2017-11 erfüllt, 5.6. im Aufsichtsdienst der Museen des Märkischen Kreises ausschließlich Mitarbeiter mit einem polizeilichen Führungszeugnis, das keine Einträge aufweist, und einer Gesundheitsbescheinigung beschäftigen werden, aus der hervorgeht, dass die Person für die Tätigkeit im Aufsichtsdienst geeignet ist. Der Auftraggeber behält sich vor, sich dies jederzeit anhand der polizeilichen Führungszeugnisse und von Gesundheitsbescheinigungen nachweisen zu lassen, 5.7. im Aufsichtsdienst der Museen des Märkischen Kreises ausschließlich Mitarbeiter mit ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift beschäftigen werden, damit eine funktionierende Kommunikation mit den Besuchern und den Museumsmitarbeitern gewährleistet wird, 5.8. aufgrund der differenzierten und umfangreichen Aufgaben in den Museen des Märkischen Kreises und der damit verbundenen erforderlichen Einarbeitungszeit bereit sind, eine möglichst geringe Fluktuationsquote des eingesetzten Personals zu gewährleisten, 5.9. für den Aufsichtsdienst der Museen des Märkischen Kreises vor Ort einen ständigen Ansprechpartner mit Personalentscheidungsbefugnis, d. h. einen Objektleiter, einsetzen werden, 5.10. über ein museales Ausbildungskonzept für ihr Personal verfügen und sich verpflichten, mindestens einmal im Jahr regelmäßige Mitarbeiterschulungen durchzuführen, um den vom Auftragnehmer im Aufsichtsdienst der Museen des Märkischen Kreises eingesetzten Mitarbeitern die besonderen objektspezifischen Aufgaben und Erwartungen zu vermitteln, bereit sind, einen ab dem 1. April 2025 gültigen Vertrag über fünf Jahre Laufzeit abzuschließen. 6. Textänderungen und -ergänzungen in den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. Sind Bemerkungen oder Erklärungen erforderlich, können diese als Anlage dem Angebot beigefügt werden. 7. Die Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) und die jeweils aktuellen Rechtsnormen des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen sind als Bestandteil des Vertrages anzuerkennen. 8. Zuschlagskriterium für die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistung ist zu 100 % der Preis, der im Angebotsteil unter Nr. 4 als Angebotssumme auf der Basis des für das erste Jahr zu erwartenden Auftragsvolumens angegeben worden ist. 9. Mit der Abgabe des unterschriebenen Angebotes bestätigt der Auftragnehmer, die Ausschreibungsunterlagen und Vorbemerkungen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben.