Arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeitenden des MK an den Dienststellen innerhalb von Hannovers. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzt - …

CPV: 71317210 Servicios de consultoría en salud y seguridad, 85147000 Servicios de sanidad de las empresas, 71317200 Servicios de salud y seguridad, 85121000 Servicios de ejercicio de la medicina, 85120000 Servicios de ejercicio de la medicina y servicios conexos, 85141000 Servicios prestados por personal médico
Plazo:
16 de diciembre de 2024 a las 10:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium
Organismo adjudicador:
Niedersächsische Kultusministerium
Número de premio:
0095-DLG/2024-03.231

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsische Kultusministerium
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium
Beschreibung : Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeitenden des MK an den Dienststellen innerhalb von Hannovers. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzt - ASiG) die Aufgaben wahr, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : 3416055f-dc55-4c95-990b-6041173c9bd1
Interne Kennung : 0095-DLG/2024-03.231
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hans-Böckler-Allee 1 bis 5a
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30173
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bertastraße 11
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 208 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDQ9
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium
Beschreibung : Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeitenden des MK an den Dienststellen innerhalb von Hannovers. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzt - ASiG) die Aufgaben wahr, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hans-Böckler-Allee 1 bis 5a
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30173
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bertastraße 11
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. März 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 124 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6 und 7 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Los 1: Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963 bzw. ZH 1/529). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte BÄ oder der eingesetzte BA neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ)/ jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin/ Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, sind entsprechende Nachweise ebenfalls vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ/ BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen/ Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein bzw. über fundierte Kenntnisse auf den genannten Gebieten für die betriebsspezifische Betreuung verfügen. Die unter der Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und Ausstattung der betreuenden Ärzte) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen/ Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin/ zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen/ jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin/ Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der/ des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese/ diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot vorzulegen. Los 2: Jede betreuende Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG verfügt über die Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister. Dem Auftraggeber ist ein entspre-chender Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa einen Nachweis über die Qualifikation/ Fortbildung als "Fachkraft für Arbeitssicherheit" innerhalb von zwei Wochen vorzulegen. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte SiFa über die Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt. Die unter der Nr. 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und Ausstattung der betreuenden Sicherheitsfachkraft) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung : Der Zuschlag für Los 1 wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote für Los 1 wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: 1. Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung - 60 % (Position 1 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. 2. Preis für die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen - 20 % (Position 3 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Bildschirmplatzuntersuchungen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 180 Punkte von 200 möglichen Punkten. 3. Preis für die Durchführung von Impfungen - 20 % (Position 4 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung von Impfungen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 180 Punkte von 200 möglichen Punkten. Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien 1 bis 3 werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot für Los 1 ist das Angebot mit der höchsten erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag für das Los 1 auf das Angebot mit dem niedrigeren Stundensatz für die arbeitsmedizinische Betreuung (Pos. 1) erteilt. Bei Gleichheit von Preisen für die arbeitsmedizinische Betreuung entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag für Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde für die sicherheitstechnische Betreuung (Pos. 1 des Angebotsvordrucks zu Los 2) (netto) erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis pro Einsatzstunde für Los 2 angeboten haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 04/12/2024 00:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 16/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 16/12/2024 10:01 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsische Kultusministerium
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für das Niedersächsische Kultusministerium
Beschreibung : Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen (Los 1) und sicherheitstechnischen (Los 2) Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeitenden des MK an den Dienststellen innerhalb von Hannovers. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetzt - ASiG) die Aufgaben wahr, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hans-Böckler-Allee 1 bis 5a
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30173
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bertastraße 11
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. März 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 84 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6 und 7 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Los 1: Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963 bzw. ZH 1/529). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte BÄ oder der eingesetzte BA neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ)/ jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin/ Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, sind entsprechende Nachweise ebenfalls vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ/ BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen/ Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein bzw. über fundierte Kenntnisse auf den genannten Gebieten für die betriebsspezifische Betreuung verfügen. Die unter der Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und Ausstattung der betreuenden Ärzte) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen/ Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin/ zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen/ Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen/ jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin/ Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der/ des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese/ diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot vorzulegen. Los 2: Jede betreuende Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG verfügt über die Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister. Dem Auftraggeber ist ein entspre-chender Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa einen Nachweis über die Qualifikation/ Fortbildung als "Fachkraft für Arbeitssicherheit" innerhalb von zwei Wochen vorzulegen. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte SiFa über die Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt. Die unter der Nr. 12 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführte Eigenerklärung (Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und Ausstattung der betreuenden Sicherheitsfachkraft) ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung : Der Zuschlag für Los 1 wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote für Los 1 wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: 1. Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung - 60 % (Position 1 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. 2. Preis für die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchungen - 20 % (Position 3 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Bildschirmplatzuntersuchungen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 180 Punkte von 200 möglichen Punkten. 3. Preis für die Durchführung von Impfungen - 20 % (Position 4 des Angebotsvordrucks für Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung von Impfungen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 180 Punkte von 200 möglichen Punkten. Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien 1 bis 3 werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot für Los 1 ist das Angebot mit der höchsten erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag für das Los 1 auf das Angebot mit dem niedrigeren Stundensatz für die arbeitsmedizinische Betreuung (Pos. 1) erteilt. Bei Gleichheit von Preisen für die arbeitsmedizinische Betreuung entscheidet ein Losverfahren. Der Zuschlag für Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde für die sicherheitstechnische Betreuung (Pos. 1 des Angebotsvordrucks zu Los 2) (netto) erteilt. Sollten mehrere Angebote den gleichen Preis pro Einsatzstunde für Los 2 angeboten haben, entscheidet das Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 04/12/2024 00:00 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 16/12/2024 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 16/12/2024 10:01 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsische Kultusministerium
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsische Kultusministerium
Registrierungsnummer : ID 3-0170000000-49
Postanschrift : Hans-Böckler-Allee 5
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30173
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 51189848211
Fax : +49 51189848199
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Fax : +49 4131152943
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : f:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Fax : +49 4131152943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 9936b8a0-ce84-4308-afa4-80d95cc68654 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/11/2024 13:24 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00686644-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 220/2024
Datum der Veröffentlichung : 12/11/2024