Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu …

CPV: 85120000 Servicios de ejercicio de la medicina y servicios conexos
Plazo:
1 de enero de 2026 a las 23:59
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“
Organismo adjudicador:
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Número de premio:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“
Beschreibung : Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten. Interessierte Ärztenetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Ärztenetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Ärztenetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit bis zum 01.01.2016 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Unabhängig hiervon sind die Betrachtungszeiträume der Vergütung nach dieser Ergänzungsvereinbarung. Die Betrachtungszeiträume sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Soweit ein Vertragsbeitritt bis zum 01.01.2025 erfolgt, erfolgt die erste Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Soweit ein Vertragsbeitritt im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 01.01.2026 erfolgt, erfolgt die Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre. Letzte Messungen zu dieser Ergänzungsvereinbarungen erfolgen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Ergänzungsvereinbarung soll die Teilnahme des Ärztenetzes am AOK-QuATRo-Auszeichnungsverfahren auf Bundesebene sowie den Auf- und Ausbau von Strukturen im Ärztenetz und die Durchführung einer strukturierten Qualitätsarbeit durch die netzteilnehmenden Ärzte regeln. In dieser Ergänzungsvereinbarung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität definiert, die über die bestehende Kooperationsvereinbarung hinausgehen und im Wesentlichen intensivierte Dokumentations-, Informations- und Abstimmungsaufgaben, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und die Förderung der intersektoralen oder interprofessionellen Zusammenarbeit umfassen. Zudem können bei nachgewiesener Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Erreichung von vereinbarten Qualitätszielen Versorgungsgewinne generiert werden. Die Ergänzungsvereinbarung richtet sich daher an Ärztenetze, welche bereits Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind und sich mindestens im zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen befinden. Ärztenetze, die diese Voraussetzungen erfüllen, kommen als Vertragspartner der Ergänzungsvereinbarung in Betracht. Der Inhalt der Ergänzungsvereinbarung steht für alle interessierten Ärztenetze fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms-Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Kennung des Verfahrens : f2f4077e-776b-4caf-aac9-f326b8227bef
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“
Beschreibung : Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V angeboten. Interessierte Ärztenetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Ärztenetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Ärztenetz, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit bis zum 01.01.2016 und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Unabhängig hiervon sind die Betrachtungszeiträume der Vergütung nach dieser Ergänzungsvereinbarung. Die Betrachtungszeiträume sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Soweit ein Vertragsbeitritt bis zum 01.01.2025 erfolgt, erfolgt die erste Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Soweit ein Vertragsbeitritt im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 01.01.2026 erfolgt, erfolgt die Messung der Ziele für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt höchstens 2 Jahre. Letzte Messungen zu dieser Ergänzungsvereinbarungen erfolgen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Ergänzungsvereinbarung soll die Teilnahme des Ärztenetzes am AOK-QuATRo-Auszeichnungsverfahren auf Bundesebene sowie den Auf- und Ausbau von Strukturen im Ärztenetz und die Durchführung einer strukturierten Qualitätsarbeit durch die netzteilnehmenden Ärzte regeln. In dieser Ergänzungsvereinbarung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität definiert, die über die bestehende Kooperationsvereinbarung hinausgehen und im Wesentlichen intensivierte Dokumentations-, Informations- und Abstimmungsaufgaben, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und die Förderung der intersektoralen oder interprofessionellen Zusammenarbeit umfassen. Zudem können bei nachgewiesener Verbesserung der Versorgungsqualität durch die Erreichung von vereinbarten Qualitätszielen Versorgungsgewinne generiert werden. Die Ergänzungsvereinbarung richtet sich daher an Ärztenetze, welche bereits Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung sind und sich mindestens im zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen befinden. Ärztenetze, die diese Voraussetzungen erfüllen, kommen als Vertragspartner der Ergänzungsvereinbarung in Betracht. Der Inhalt der Ergänzungsvereinbarung steht für alle interessierten Ärztenetze fest und ist nicht verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms-Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 36 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.11 Auftragsunterlagen

Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen : Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind : Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter : www.aok.de/hessen/

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist : Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung : Elektronische Einreichung der Interessenbekundung vorab an Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 01/01/2026 23:59 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 6 Woche
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 01/01/2026 12:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine Weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
TED eSender : Publications Office of the European Union

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer : DE114110216
Postanschrift : Kölner Str. 8
Stadt : Eschborn
Postleitzahl : 65760
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : z. Hd. Frau Brigitte Brand
Telefon : 0800 0000255
Internetadresse : http://www.aok.de/hessen/
Profil des Erwerbers : www.aok.de/hessen
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : 0228/9499-0
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d1800336-97cd-46a0-affc-d442b357e50d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 05/12/2024 10:26 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00748562-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 238/2024
Datum der Veröffentlichung : 06/12/2024