Zentrale Elemente des Verfahrens
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Die Stadt Gehrden ist eine niedersächsische Kleinstadt mit ca. 15.000 Einwohnern. Der bestehende Wasserkonzessionsvertrag für die Stadt Gehrden inkl. Ortsteilen (Ditterke, Everloh, Lemmie, Lenthe, Leveste, Northen, Redderse) endet mit Ablauf des 31.12.2026. Derzeitige Konzessionsnehmerin und Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet ist die Avacon Wasser GmbH. Die Stadt Gehrden beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde: Einwohnerzahl (Stand 31.12.2023): 15.329 Personen; Länge der Verteilnetzleitungen (Angabe des Netzbetreibers Stand 14.10.2024): 96 km; Länge der Hausanschlussleitungen (Angabe des Netzbetreibers Stand 14.10.2024): 69 km; Anzahl der Wasserzähler, inkl. Großwasser- und Verbundzähler (Angabe des Netzbetreibers Stand 14.10.2024): 4.285. Die der öffentlichen Wasserversorgung dienenden Leitungen und Anlagen stehen im Eigentum des derzeitigen Konzessionärs. Der Konzessionsvertrag enthält lediglich eine Verhandlungsklausel bzgl. des Verbleibs der Wasserversorgungsanlagen nach Auslaufen des Vertrages. Es obliegt daher den Interessenten, zu klären, ob und wie sie in den Besitz der Wasserversorgungsanlagen gelangen, um die Leistungsverpflichtungen aus dem neu abzuschließenden Wasser-Konzessionsvertrag erfüllen zu können. Unternehmen, die am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist für den Eingang von Interessenbekundungen schriftlich bei der Kontaktstelle kbk Rechtsanwälte, Sextrostr. 1, 30169 Hannover, einzureichen. Die schriftliche Interessenbekundung ist in einem verschlossenen und mit „Wasserkonzessionsvertrag Stadt Gehrden" gekennzeichneten Umschlag bei der Kontaktstelle einzureichen. Eine Abgabe von Interessenbekundungen per E-Mail oder per Fax ist nicht ausreichend. Interessenbekundungen, die nicht in Schriftform oder nach Fristablauf eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Kontaktstelle. Informationen zum Wasserversorgungsnetz, zum Verfahren und ggf. weitere Netzdaten werden den Interessenten nach vorheriger Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung im weiteren Verfahren zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung kann schriftlich innerhalb der Interessenbekundungsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle angefordert werden. Auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen finden die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU sowie die vergaberechtlichen Bestimmungen des/der GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, und UVgO keine Anwendung. Die Vorschriften des EnWG finden nur insoweit Anwendung, wie dies durch das Gesetz selbst bestimmt wird. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars erfolgt in Ermangelung eines auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich die Stadt ausdrücklich nicht selbst. Aus Sicht der Stadt besteht insbesondere keine Binnenmarktrelevanz.