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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südbayern, veröffentlicht 2022
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag). Die Bautechnischen Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der …
Deutschland-München: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
2023/S 007-016204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seidlstraße 7-11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: Vergabe.suedbayern@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südbayern, veröffentlicht 2022
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Die Bautechnischen Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Massivbau
Leistungsbereich 02: Metallbau
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlagen 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Massivbau
Südbayern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP in Bezug auf Massivbau.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Metallbau
Südbayern
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP in Bezug auf Metallbau.
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) LEER.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
(1) Vorlage von nachfolgend unter Mindeststandards aufgeführten Zulassung / Anerkennung / Zertifizierungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2) Vorlage von Referenzen (a) über in den letzten Jahren abgeschlossenen Aufträge, (b) die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dem/den Leistungsbereich(en) vergleichbar sind, für die eine Zulassung beantragt wird. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es sich um eine durchgeführte Kontrollprüfung entsprechend des jeweiligen Loses handelt.
(1) Mindestanforderungen in Bezug auf Zulassungen / Anerkennungen je Leistungsbereich:
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Leistungsbereich 01:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Prüfingenieur für Standsicherheit durch die obersten Bauaufsichten der Länder- Fachrichtung Massivbau.
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Leistungsbereich 02:
Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Prüfingenieur für Standsicherheit durch die obersten Bauaufsichten der Länder- Fachrichtung Metallbau.
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(2) Mindestanforderungen in Bezug auf ausgeführte Referenzaufträge je Leistungsbereich:
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Leistungsbereich 01:
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(1) Es sind Eigenerklärungen mittels Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 über die Ausführung von mindestens ZWEI Referenzaufträgen erforderlich, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
(a) Gegenstand waren Baustatische Prüfungen von Stahlbetonbrücken;
(b) Der Abschluss der Baumaßnahme darf nicht länger zurückliegen als ZEHN Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (b) müssen allesamt durch jeden der mindestens zwei eingereichten Referenzaufträge jeweils separat erfüllt werden.
(2) Es sind Eigenerklärungen mittels Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 über die Ausführung von mindestens ZWEI Referenzaufträgen erforderlich, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
(a) Gegenstand waren Baustatische Prüfungen von Spannbetonbrücken;
(b) Der Abschluss der Baumaßnahme darf nicht länger zurückliegen als ZEHN Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (b) müssen allesamt durch jeden der mindestens zwei eingereichten Referenzaufträge jeweils separat erfüllt werden.
Die für den Nachweis der Mindestanforderungen gemäß a) (1) eingereichten Referenzaufträgen können dieselben Referenzaufträge sein, die zum Nachweis der Mindestanforderungen gemäß a) (2) eingereicht werden.
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Leistungsbereich 02:
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Es sind Eigenerklärungen mittels Formularvordrucke gemäß Ziffer IX.2 über die Ausführung von mindestens ZWEI Referenzaufträgen erforderlich, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
(1) Gegenstand waren Baustatische Prüfungen von Stahlbrücken oder Stahlverbundbrücken;
(2) Der Abschluss der Baumaßnahme darf nicht länger zurückliegen als ZEHN Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt.
Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (1) bis (2) müssen allesamt durch jeden der mindestens zwei eingereichten Referenzaufträge jeweils separat erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat, für die es einen Zulassungsantrag gestellt hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Ort: XXX
Land: Deutschland
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: recht@autobahn.de
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de